Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Eingängig muss sie aber auch ohne eine solche Karte sein, daher müsste die Beschilderung ggf. verbessert werden.
Nun hat man ja aber schon über 300 Standorte umgerüstet, daher wird diesbezüglich nix zu machen sein.

Ich finde ja die Definition "im Ladezustand" interesssant.
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Re: der korrekte Schilderwald

BigBubby
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Ja das Schild hat mehrere Fallen drin. Das P Symbol erkennt jeder. Dass da drunter 0-24h Elektro steht missachten viele. Da wäre etwas wie nur Elektro sinnvoller gewesen. Dazu dann 9 bis 18Uhr interpretieren viele, dass sie außerhalb der Zeit da Parken dürften. Halt alles nicht so einfach.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Immerhin hat man jetzt den Klops mit der Parkscheibenpflicht zu Zeichen 286 beseitigt.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Zur Thematik Ladesäulen in Hamburg (keine Ladeverpflichtung):

Der Fehler im System ist durch die Entstehungsgeschichte der jeweiligen Zusatzzeichen begründet. Zunächst hat man ja die verbalen Zusatzzeichen amtlich eingeführt, dabei handelt es sich u.a. um diese:

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Jetzt gab es dazu ja diverse Urteile - sowohl Pro als auch Contra. Die Contra-Urteile stellten darauf ab, dass die Priviligierung von Elektrofahrzeugen nicht durch das Strassenverkehrsgesetz (StVG) gedeckt sei. Darauf wurde eine Gesetzesinitiative gestartet, durch welche E-Fahrzeuge durch das StVG erfasst werden sollten. Diese Gesetzesänderung wurde jedoch von der Bundesregierung abgelehnt, da das StVG grundsätzlich keinen Raum für die Priviligerung von E-Fahrzeugen biete.

Aus diesem Sachverhalt heraus ist dann das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) entstanden, einhergehend mit der Kennzeichnungspflicht der bevorrechtigten Fahrzeuge. Ziel ist hierbei nämlich nicht primär das Laden, sondern andere Vergünstigungen wie Parken ohne Parkschein oder die Benutzung von Busspuren usw.

Dummerweise gibt es bei den hierzu eingeführten Zusatzzeichen:

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Bisher keines, das auch auf die Notwendigkeit des Ladens abstellt. Insofern handelt es sich bei allen so beschilderten Ladesäulen grundsätzlich um reine Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Einige Behörden versuchen nun, dieses Problem mit folgender Kombination zu lösen:

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Das ist aber lt. einer Auskunft des BMVI unzulässig. Bei den verbalen Zusatzzeichen handelt es sich um eine Maßnahme nach StVG, um "Ordnung und Sicherheit" aufrecht zu erhalten. Daher hat man die bisher hinterfragte Rechtsgrundlage damit begründet, dass liegenbleibende Elektrofahrzeuge ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen und das deshalb Lademöglichkeiten ausgewiesen werden müssen bzw. dürfen.

Beim Zusatzzeichen "Auto mit Stecker" handelt es sich aber immer um die Förderung der Elekromobilität nach EmoG. Das Verkehrsministerium unterscheidet also zwischen Ladesäulen, die aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig sind und solchen, die lediglich die Elektromobilität "schmackhaft" machen sollen. Wer das versteht, kann es mir ja mal erklären. :mrgreen:

Für ein neues Zusatzzeichen, wie es u.a. in Stuttgart angewandt wird (Sinnbild nach EmoG + Text "während des Ladevorgangs") gibt es lt. BMVI keinen Bedarf. Wenn man eine solche Regelung treffen müsse, dann mit einem freitextlichen Zusatzzeichen "während des Ladevorgangs" nur eben ohne das Wort "Elektrofahrzeuge". :roll:
Zuletzt geändert von StVO am Mi 4. Jul 2018, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Das ist aber lt. einer Auskunft des BMVI unzulässig.
Das BMVI ist ein reines PR-Organ der Regierung und hat in der Vergangenheit oft genug die Nicht-Kompetenz in der Auslegung der von ihr mit initiierten Gesetze und Verordnungen bewiesen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Unbenommen. ;)

Re: der korrekte Schilderwald

Ghamor
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Da ja gerade im Ladesäulenpranger immer heftig über korrekte Beschilderung diskutiert wird, hier ein Interessantes Gerichtsurteil zum Thema Verbrenner parkt Ladesäule zu:
https://www.welt.de/motor/news/article1 ... aeule.html
Die Richter bestreiten eine mögliche fehlende Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsrecht auch gar nicht, halten eine solche in diesem Fall aber nicht für nötig. Die Beschilderung sei ein Verwaltungsakt. Ein solcher sei nur dann nichtig, wenn er an einem besonders schweren und offenkundigen Fehler leide. Etwa, wenn er etwas anordne, was offenkundig nicht durchführbar sei. Das sei aber hier nicht der Fall. Verkehrszeichen seien in der Regel wirksam, zitiert der Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) aus dem Urteil. Sähe man das anders, würde es zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit kommen, da es dann jedem Autofahrer überlassen wäre, Schilder zu missachten, weil er deren Aufstellung für anfechtbar halte.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Dieses Urteil wird in der Fachwelt recht unterschiedlich bewertet, in der Sache hat das OLG Hamm aber weitgehend Recht.
Das AG Lüdinghausen hat in einer späteren Entscheidung jedoch eine andere Meinung vertreten und hierzu auch das OLG Hamm zitiert.

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150108

Was die falsche Beschilderung im Ladesäulenpranger und speziell meine ständigen Einwände angeht, so liegt der Fall aber etwas anders. Die beiden Urteile stellen auf die fehlende Rechtsgrundlage der "verbalen Zusatzzeichen" ab, die im Jahr 2011 eingeführt wurden. Darauf kommt es mir aber gar nicht nicht an.

Die magelhaften Beschilderungen im Ladesäulenpranger erwirken durch die falsche Kombination der Verkehrszeichen oder durch das Nichtbeachten der amtlichen Bezeichnung bzw. der Geltungsbereiche eine andere Regelung als beabsichtigt.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Die magelhaften Beschilderungen im Ladesäulenpranger erwirken durch die falsche Kombination der Verkehrszeichen oder durch das Nichtbeachten der amtlichen Bezeichnung bzw. der Geltungsbereiche eine andere Regelung als beabsichtigt.
Diese schon gesehene Kombination bewirkt juristisch genau das Gegentel:
Z_314+1026-60.jpg
Z_314+1026-60.jpg (17.34 KiB) 1078 mal betrachtet
Hier darf jeder Parken nur ladende E-Fahrzeuge nicht. :kap:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
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Re: der korrekte Schilderwald

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Da kann man mal sehen, wie weit Juristerei vom Leben weg ist.

Gesunder Menschenverstand ist da fehl am Platz. :roll:
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