Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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OlafSt hat geschrieben:Der Sinn von Zusatzzeichen (Schwarz auf weißem Grund) ist die Beschränkung des "Hauptzeichens", oder eine Zusatzinformation. Sie werden grundsätzlich von oben nach unten gelesen und jedes ZZ schränkt das gesamte Konstrukt davor weiter ein.
Demnach wäre das ganze Konstrukt aber nur von 8-18 Uhr überhaupt ein Parkplatz.

Aber lies' das mal von unten nach oben!
- von 8-18 Uhr
- ist die Parkscheibe auszulegen
- nur für Elektrofahrzeuge
- ist das hier ein Parkplatz

Dito die zeitlich und streckenbegrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung:
- Information: aus Lärmschutzgünden gilt
- für die nächsten 350m
- im Zeitraum von 22-6 Uhr des nächsten Tags
- Tempo 30
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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iOnier hat geschrieben:
Aber lies' das mal von unten nach oben!
Warum? Man liest Schilder von oben nach unten.
Das wird doch hoffentlich nicht auch noch infrage gestellt.

Re: der korrekte Schilderwald

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Weil es erleichtert, die Bezüge zu verstehen (jeweils auf das Verkehrszeichen darüber).
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

electic going
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iOnier hat geschrieben: Demnach wäre das ganze Konstrukt aber nur von 8-18 Uhr überhaupt ein Parkplatz.
Was ich ja auch die ganze Zeit sage. Sicherlich ist das nicht das gewollte Bild, aber so ist es umgesetzt.

Wo mit wir wieder bei diesem Schild wären:
https://www.kreiszeitung.de/bilder/2015 ... l-3Ta7.jpg
Parkscheibe und Zeitraum in einem Schild und damit absolut klar. Da kann man also der Stadt nur die Anregung geben, so ein Schild aufzustellen, wenn sie diesen Zweck verfolgen.

Letztlich hat der Verbrennerfahrer sogar recht: Das gesamte Schild definiert einen Parkplatz zu der beschilderten Zeit. Die restliche Zeit ist nicht definiert. Da es sich um einen als Parkraum nutzbaren Bereich handelt und eben kein Parkverbot da steht, darf er außerhalb der definierten Zeit dort parken! Ist dann wie stehen am Straßenrand.

Re: der korrekte Schilderwald

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electic going hat geschrieben:Letztlich hat der Verbrennerfahrer sogar recht: Das gesamte Schild definiert einen Parkplatz zu der beschilderten Zeit. Die restliche Zeit ist nicht definiert. Da es sich um einen als Parkraum nutzbaren Bereich handelt und eben kein Parkverbot da steht, darf er außerhalb der definierten Zeit dort parken! Ist dann wie stehen am Straßenrand.
Nein - eben nicht.

Da sich jedes Zusatzschild direkt auf das darüber befindliche Zeichen bezieht ist es immer nur eine zusätzliche Einschränkung.

Also:
- Parkplatz, aber:
- nur für E-Autos, aber:
- diese auch nur mit Parkscheibe, aber:
- Parkscheibenpflicht nur von 8-18 Uhr.

Bei der gezeigten eingeschränkten Geschwindigkeitsbegrenzung ist es im Grunde nicht anders:

- 30 km/h, aber:
- nur von 22-6 Uhr, aber:
- nur für 350 m.

Dabei ist schlicht zu bedenken, dass eine weiterführende Einschränkung durch ein nachfolgendes Zeichen die vorhergehenden Einschränkungen nicht aufhebt!

Die 30 km/h gelten also in jedem Fall nur von 22-6 Uhr (erste Einschränkung) und auch in diesem Zeitraum eben nur auf diesen 350 m (zweite Einschränkung).

Die 350 m beziehen sich somit zwar formal auf die zeitliche Beschränkung, die zeitliche Beschränkung aber voll auf die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Zurück zum E-Auto-Parkplatz: Die zeitliche Beschränkung bezieht sich auf die Parkscheibenpflicht, diese auf die E-Autos, diese auf den Parkplatz.

Daher ja auch mein Vorschlag, das auch mal von unten nach oben zu lesen. Die Bezüge sind dann leichter erkennbar.

Die "Wertigkeit" gilt aber in der Tat "von oben nach unten". Also erst mal ist das ein Parkplatz und nix sonst. Dann ist der Parkplatz auf E-Autos beschränkt, und daran ändert auch jede weitere Beschränkung nichts!

Parkscheibenpflicht und deren zeitliche Begrenzung kommen halt noch dazu.

Jetzt klarer?
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

electic going
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Schön wie du dir selbst widersprichst. Beim 30km/h Schild gelten also alle Schilder auf einmal beim Parken aber nicht. Warum gilt dann die Uhrzeit 20-6 Uhr nicht nur auf 350 Meter? Weil es da keinen Sinn macht, richtig. Aber wenn es eine Regel gibt, dann ist diese für alle Schilder gleich und nicht mal so und dort mal so.

Oder was unterscheidet:
- nur mit Parkscheibe, aber:
- nur von 8-18 Uhr.

von
- nur von 22-6 Uhr, aber:
- nur für 350 m.

(denn die Parkscheibenpflicht bei der Uhrzeit hat du dort reingeschrieben, das steht so nicht auf dem Schild)

Re: der korrekte Schilderwald

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Du hast nicht ganz Unrecht :-)

Aber in der Tat greift hier wohl genau die Formulierung "in der Regel" des §39 Abs. 3 STVO.

Diese Formulierung besagt eben, dass es auch Ausnahmen von dieser Regel gibt. Geben muss.

Da, wo - wie bei besagter 30 km/h Begrenzung mit Zusatzschildern - dem "gesunden Menschenverstand" offensichtlich und plausibel ist, dass es nicht anders interpretiert werden kann als dass beide Zusatzschilder sich "gleichberechtigt" auf die Geschwindigkeitsbegrenzung beziehen müssen, da liegt eben offensichtlich eine Abweichung von der Regel vor.

Das Problem liegt augenscheinlich darin, dass bei Zusatzbeschilderung manchmal tatsächlich mehrere Zusatzschilder "gleichberechtigt" auf ein ganz oben hängendes Hauptzeichen "wirken" müssen.

Diese Möglichkeit wird insofern vom §39 Abs. 3 STVO vorgesehen, als dort eben steht "in der Regel". Das sieht eben die Möglichkeit von Ausnahmen vor.

Die Art der Ausgestaltung solcher möglicher Ausnahmen wird jedoch nicht näher spezifiziert.

Leider? Einerseits schon, andererseits wäre das Regelwerk "STVO" wahrscheinlich zu komplex geworden, wollte es auf jede denkbare Ausnahme eingehen. Insofern lässt sie einen gewissen Interpretationsspielraum. Dieser ist allerdings nur da anzuwenden, wo die Anwendung der "Regel" zu keinem plausiblen Ergebnis führt.
(denn die Parkscheibenpflicht bei der Uhrzeit hat du dort reingeschrieben, das steht so nicht auf dem Schild)
Sie ergibt sich aber bei "normaler" Auslegung des §39 Abs. 3 STVO ganz zwanglos aus der dort formulierten "Regel", und es gibt keinen plausiblen Grund anzunehmen, dass an dieser Stelle eine Abweichung von der Regel vorliegen könnte.

Anders als bei der eingeschränkten Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier ist die Abweichung von der Regel absolut plausibel.
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

electic going
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Womit wir wieder bei den Punkt sind, das die Auslegung es erlauben würde, doch mit einem Verbrenner dort zu parken. So könnte es ja auch ausgelegt werden, dass alle Zusatzschilder von der Zeitbegrenzung betroffen sind (was genauso plausiblen ist mit der Begründung, dass nachts eben jeder parken darf wie das ja auch oft mit Parkscheinen in Anwohnerparkbereichen ist). Oder sagen wir es mal so: würde das ganze vor Gericht landen, würde ein Anwalt das evtl. genau so durchbekommen können. Wäre wieder eine Ruhmesleistung deutscher Gesetze. Denn es gibt ja das Zusatzzeichen, in dem Parkscheibe und Zeitraum in einem Schild stehen und damit dieser Bezug eindeutig zu erkennen ist.

Re: der korrekte Schilderwald

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Nein.
Das erste Zusatzschild wird nie eingeschränkt. Zumindest nicht beim Parken.
Ein Behindertenparkplatz ist immer ein Behindertenparkplatz, ein Anwohnerparkplatz ist immer ein Anwohnerparkplatz und deswegen ist ein eAutoparkplatz immer ein eAutoparkplatz.
Egal welche weitere Einschränkungen drunterstehen.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: der korrekte Schilderwald

Naheris
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Das ist diskutabel... wir haben hier eine Kombination
"Parken"
"Anwohner mit Parkausweis xyz"
"20-6"

Nach Deiner Interpretation wäre das immer ein Anwohner-Parkplatz, aber nur zwischen 20 und 6 Uhr. Außerhalb dieser Zeit wäre es dann... kein Parkplatz?
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
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