Der korrekte Schilderwald

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Ja, das hast du richtig verstanden.
Das ist eindeutig geregelt. Die Schilder sind ganz normale Verkehrsschilder. Im Prinzip ist es die gleiche Regelung wie auf Parkplätzen für Behinderte (blaues Schild mit Zusatzkennzeichnung), d.h. wenn dort nicht ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen steht, ist es unberechtiges Parken.
Mit einer Ladesäule hat das überhaupt nichts zu tun.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
Anzeige

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
volvocoupe hat geschrieben: Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, ist die Beschilderung des Parkplatzes mit meinem E-UP eindeutig, wenn da einer steht geb ich eine OWI-Anzeige ab. Mit welcher Begründung? Denn die Stadt und der Knöllchenverteiler meint, dass es dafür (noch) keine Grundlage gibt. Die Stadt, weil angeblich noch kein Verstoß im Bußgeldkatalog aufgenommen, der KVÜ weil "da noch keine Ladesäule steht"
Das P-Schild auf dem Bild hat nichts mit laden zu tun. Es regelt nur das Parken. Daher ist es egal, ob da eine Ladesäule ist oder nicht.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
zoppotrump hat geschrieben:Das P-Schild auf dem Bild hat nichts mit laden zu tun. Es regelt nur das Parken. Daher ist es egal, ob da eine Ladesäule ist oder nicht.
Völlig richtig.

Mir scheint als ob man sich im Stadtrat damit nicht wirklich auskennt und auch keine Lust hat sich mit so was zu befassen.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: der korrekte Schilderwald

electic going
  • Beiträge: 2900
  • Registriert: Fr 9. Mär 2018, 16:26
  • Hat sich bedankt: 162 Mal
  • Danke erhalten: 541 Mal
read
Weshalb gute Städte auch eine Parkscheibe an den Plätzen mit Ladesäule verlangen und diese auch z.B. 2 Stunden begrenzen.

Es fehlt das korrekte Schild für die reine Abstellung des Fahrzeugs zur Ladung. An einer Tankstelle käme nie jemand auf die Idee an der Säule 4 Stunden stehen zu bleiben. Dabei stehen dort auch keine Schilder.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
electic going hat geschrieben:An einer Tankstelle käme nie jemand auf die Idee an der Säule 4 Stunden stehen zu bleiben. Dabei stehen dort auch keine Schilder.
Wäre eine konventionelle Tankstelle so ausgeführt wie E-Ladesäulen (zwei Stellflächen am Fahrbahnrand, zwischen lauter parkenden Autos) wäre diese auch ständig zugeparkt.

Würde man Ladestationen so anlegen wie "richtige Tankstellen" (eigenes Grundstück, Dach drüber + Shop) würde dort auch keiner parken.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
  • Kukki
  • Beiträge: 173
  • Registriert: Do 21. Sep 2017, 13:40
  • Wohnort: 56290 Buch
  • Hat sich bedankt: 15 Mal
  • Danke erhalten: 7 Mal
read
[quote=]Wäre eine konventionelle Tankstelle so ausgeführt wie E-Ladesäulen (zwei Stellflächen am Fahrbahnrand, zwischen lauter parkenden Autos) wäre diese auch ständig zugeparkt.

Würde man Ladestationen so anlegen wie "richtige Tankstellen" (eigenes Grundstück, Dach drüber + Shop) würde dort auch keiner parken.[/quote]

+1
Kukki

- 01.03.2018 Sion vorbestellt.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Ich hole das mal hierüber:
ecopowerprofi hat geschrieben:Mit einem Parkschild mit Zusatz ein Parkverbot anzuzeigen entspricht dem Bauchgefühl eines Nichtjuristen.
Jein. Sowas gibt es abseits der Ladesäulen ja schon lange:

- Parken für Behinderte
- Parken mit Parkschein
- Parken mit Parkscheibe
- Parken für bestimmte Fahrzeugarten
- Parken für Bewohner

Es geht ja vorrangig um eine Parkerlaubnis für eine bestimmte Gruppe. Das daraus resultierende Parkverbot für alle anderen ist ein Nebenaspekt, der aber bei allen vorstehenden Beispielen ebenfalls missachte wird. Sollen dort auch immer Haltverbote hin? ;)

Weil "Haltverbot", also das Verbot, noch nicht mal eine Sekunde halten zu dürfen (z.B. um einen Beifahrer aussteigen zu lassen) in seiner "Strenge" schon besonderen Situationen vorbehalten. Bei einem Behindertenparkplatz dürfte man z.B. halten - bei einer Ladesäule nicht? Das beißt sich etwas.
Man sollte Parkverbote durch das absolute Halteverbot mit einem entsprechenden Zusatz anzeigen. Man kann die Gesetze ja in geeigneter Form ergänzen bzw. erweitern.
Gesetze änderen ist das eine, die Gewöhnung eine andere.
Für mich besteht hier eher die Gefahr, dass die Bedeutung des Haltverbots durch die Verwendung an Ladesäulen zusätlich geschwächt wird.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Ich habe letztens in der Mittagspause die nachfolgende Kombination gefunden :o :shock:

In meiner Interpretation war ich mir nicht sicher... :roll:
IMG_20180427_124721.jpg
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: der korrekte Schilderwald

electic going
  • Beiträge: 2900
  • Registriert: Fr 9. Mär 2018, 16:26
  • Hat sich bedankt: 162 Mal
  • Danke erhalten: 541 Mal
read
Recht einfach: Nacht parken erlaubt. Am Tag nun mit Parkschein bzw. Anwohner. Wobei zwischen 7 und 11 Uhr der Bereich am Werktag für Lieferverkehr frei zu halten ist. Ärgerlich für Anwohner sicherlich, dass sie auch am Samstag ihr Fahrzeug um 7 Uhr entfernen müssen.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Würde ich anders sehen (und schon geht es los :D )
Das Halteverbot bezieht sich auf die Straße, während das 'P' sich auf die schrägen Parkplätze bezieht (beides mit den entsprechenden zusätzlichen Regeln/Ausnahmen).

Insgesamt würde ich sagen, dass dies niemand versteht, zu viele Schilder auf einmal sind und ich mir nicht sicher bin, ob das so rechtlich zulässig ist. Ich kann doch nicht 'absolute Halteverbot' ausweisen und gleichzeitig be- und entladen zulassen. Das ist doch dann eher ein Parkverbot.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile