Nochmal hierzu:
Hamburger hat geschrieben:
Aussagen:
- Schilder liest man von oben nach unten
- Zusatzzeichen beziehen sich auf das Zusatzzeichen darüber
Jein. Grundsätzlich fährt man mit dieser Auslegung gut, aber es gibt zahlreiche Fälle, wo dies nicht so ist - insbesondere der Bezug von Zusatzzeichen auf andere Zusatzzeichen.
Beispiel 1:



Hier beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen - daher Verkehrsverbot für "LKW"und Kraftomnibusse.
Würde das untere Zusatzzeichen das erste Zusatzzeichen einschränken, wäre die Bedeutung:
Verkehrsverbot für LKW, die Kraftomnibusse sind.
Beispiel 2:



Auch hier beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen - daher vorgeschriebene Fahrtrichtung, außer für Anlieger und PKW. Würde das untere Zusatzzeichen das erste Zusatzzeichen einschränken, wäre die Bedeutung:
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, außer für Anlieger, es sei denn, sie fahren einen PKW.
Oder, um bei der E-Mobilität zu bleiben:



Eine Busspur, die nur zu angegebene Zeiten gilt. Wenn die Busspur aktiv ist, dürfen Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dort fahren.
Nun zum Thema "lesen von oben nach unten":
Oder, um bei der E-Mobilität zu bleiben:



Die schon gezeigte Beschilderung kann man jetzt so werten, wie zuvor beschrieben, aber auch so:
- Busspur
- aber in der Zeit von bis
- sind Elektrofahrzeuge ausgenommen.
Es wäre also 24/7 eine Busspur, auf der nur zu angegebene Zeiten E-Fahrzeuge fahren dürfen.
Dreht man nun die Zusatzzeichen, bleibt das Logik-Problem bestehen:



- Busspur
- auf der E-Fahrzeuge fahren dürfen
- diese dürfen aber in der Zeit von bis dort fahren
oder:
- Busspur
- auf der E-Fahrzeuge fahren dürfen
- die gesamte Regelung gilt nur in der Zeit von bis - danach ist es keine Busspur.
Diese Beispiele kann man auf alles mögliche übertragen. Und es ist nicht nur der Verkehrsteilnehmer, der vermeintlich "falsch liest", sondern es sind vor allem die Behörden, die selbst die Beschilderung falsch "lesen" und aus ihrem Verständnis heraus anordnen.
Es gibt also Fälle, wo sich z.B. alle drei Zusatzzeichen einzeln auf das Hauptzeichen beziehen.
Z.B.: Verbot für A und B und C.
Dann gibt es Fälle, wo mehrere Zusatzzeichen logische Gruppen bilden und sich dann auf das Hauptzeichen beziehen.
Z.B: Verbot für A und B, ausgenommen C
Es gibt also leider weder eine verbindliche Lesart, noch beziehen sich Zusatzzeichen immer auf das jeweilige Zusatzzeichen darüber. Mit dieser Auffassung kann man also durchaus Schiffbruch erleiden, wenn die Behörde etwas anderes meint.