Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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IMG_20180331_130119.jpg
laut Senatsverwaltung ist das die "offiziell" richtige Beschilderung; weshalb in Berlin an vielen Plätzen das Halteverbotsschild demontiert wird.

Könnt ihr das mal "werten" bitte.
Zuletzt geändert von Fridgeir am So 1. Apr 2018, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: der korrekte Schilderwald

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Wenn ich die Bilder vergleiche müsste alles korrekt sein.

Parkplatz für e-Fahrzeuge während der Zeit von 8 bis 18 Uhr mit Parkuhr für 4 Stunden.
Außerhalb der genannten zeit unbegrenzt.
Aber alles nur für ladende Fahrzeuge.
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: der korrekte Schilderwald

UliZE40
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Alles korrekt. Hier dürfen auch E-Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen laden.
Der defintiv nichtladende i3 gehört allerdings umgehend entfernt.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Sehe ich auch so. Insgesamt eine sehr gute Lösung. Wer nicht lädt hat dort nicht zu parken.

Einziges Problemchen: Das kombinierte Parkscheiben- und Zeitbeschränkungszusatzzeichen (8-18h) ist bislang nicht Bestandteil der StVO bzw. des Verkehrszeichenkataloges. Es müsste also zumindest im jeweiligen Bundesland amtlich eingeführt sein.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, das dies vor Gericht (zumindest vor dem AG) eine Rolle spielen würde, da die Regelung inhaltlich klar ist. Für den Fall das dieses ZZ nicht amtlich eingeführt ist, bleibt jedoch ein fader Beigeschmack, da die Behörde ihre eigenen Vorschriften missachtet. Vom Verkehrsteilnehmer hingegen verlangt, dass er sich an die Regeln hält.

Ansonsten zur Änderung von Haltverboten:
Haltverbote haben wie schon erwähnt das Problem, dass sich damit keine Parkscheibenpflicht erwirken lässt.
Und sie gelten nicht innerhalb von Parkflächenmarkierungen bzw. sie enden, wo eine Parkflächenmarkierung eine neue Regelung vorgibt - auch wenn sich diese nur auf Elektrofahrzeuge bezieht.

Für den Verbrenner bedeutet das, dass das für Ihn gültige Haltverbot an der Ladesäulen-Parkflächenmarkierung endet, bzw. dass die Parkflächenmarkierung das Parken erlaubt. Ohne Sinnbild in der Markierung ohnehin für alle Fahrzeuge. Mit Sinnbild wäre es aber nur eine unverbindliche Kennzeichnung ohne Rechtswirkung. Und: Das hierfür verwendete Auto mit Stecker würde wieder nur für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gelten, obwohl das ja in der Regel nicht beabsichtigt ist.

Insgesamt also ganz großer Murks, darum ist es gut, dass die Beschilderung geändert wird.

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Das hierfür verwendete Auto mit Stecker würde wieder nur für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gelten, obwohl das ja in der Regel nicht beabsichtigt ist.
Warum? Ist doch nur ein Kabel zu sehen? Eigentlich sieht das eher nach Schuko aus, dürften Typ-2-Lader dann nicht? :duckundwech:
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Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Naja, damit brauchst du gar nicht anfangen, die olle Ladesäule hat schließlich auch einen Stecker. :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

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@StVO vielen Dank für umfangreiche Erklärung. Klingt einleuchtend aber auch kompliziert.
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Re: der korrekte Schilderwald

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Fridgeir hat geschrieben:aber auch kompliziert.
In D gilt doch warum einfach wenn es auch kompliziert geht. Hauptsache für die Juristen ist es eindeutig. Ob der Bürger es versteht interessiert im Parlament niemand. :(
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Fridgeir hat geschrieben:Klingt einleuchtend aber auch kompliziert.
Kompliziert ist die Regelung des ruhenden Verkehrs ohnehin schon. Würde man z.B. anstelle der beschränkenden Zusatzzeichen zu Zeichen 314 bereits Parkplatzschilder mit integrierter Einschränkung verwenden (wie es z.B. auf Supermarktparkplätzen erfolgt), ließe sich schon mal ein Zusatzzeichen sparen. Auf dem Parkplatzschild wäre dann gleich das E-Auto-Symbol oder der Text "Elektrofahrzeuge" enthalten.

Wenn man weitere Einschränkungen braucht, könnten diese sinnvoll auf einem Zusatzzeichen vereint werden, also z.B. Parkscheibenpflicht nur von 8-18h.

Stattdessen müssen die Behörden das Baukastenprinzip anwenden, so dass für manche Regelung dann drei oder mehr Zusatzzeichen erforderlich sind. Und immer dann werden die Regelungen kompliziert, weil sichoftmals einzelne Zusatzzeichen auf das Parkplatzschild beziehen sollen (z.B. nur E-Fahrzeuge) und die darunter befindlichen Zusatzzeichen schränken dann wieder die Kombination ein oder beziehen sich in unterschiedlicher Weise aufeinander.

Wenn dann noch der Schildermonteur die vermeintlich richtige Reihenfolge nicht einhält, dann ist das Chaos perfekt. Passiert häufig, wenn z.B. an einem Mast schon drei Schilder hängen und zwischen Zusatzzeichen 1 und 2 soll noch ein drittes montiert werden -in genau dieser Reihenfolge. Wenn der Monteur aber zu faul ist, erst eins der schon vorhandene Schilder abzuschrauben und hängt das neue Schild einfach drunter, kann sich ggf. eine völlig andere Bedeutung ergeben.

In der Konsequenz existieren dann drei oder mehr verschiedene Auslegungsmöglichkeiten einer einzigen Beschilderungs-Kombination. Und es kann passieren, das Behörde A in Stadt A mit der gleichen Kombination etwas völlig anderes meint, als Behörde B in Stadt B. :mrgreen:

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Das hierfür verwendete Auto mit Stecker würde wieder nur für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gelten
Das habe ich mir noch mal überlegt. Das kann so nicht sein. Es gab bereits E-Fahrzeuge bevor die StVZO bzgl. E-Kennzeichen geändert wurde. Alle Fahrzeuge vor dem in Kraft treten der Verordnung zugelassen wurde, haben kein E-Kennzeichen und konnten es zum Zeitpunkt der Zulassung auch nicht bekommen. Diese Fahrzeuge haben Bestandschutz. D.h. diese Fahrzeuge dürfen auch ohne E-Kennzeichen die z.B. mit dem Schild Z1010-66 eingeschränkte Parkplätze usw. nutzen.
Z1010-66.jpg
Z1010-66.jpg (4.66 KiB) 1292 mal betrachtet
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