Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • DietmarS
  • Beiträge: 150
  • Registriert: So 1. Mär 2015, 15:20
read
Ich stelle mich da irgendwie blöd beim lesen. Mir geht aus den Texten nicht der Unterschied zwischen privatem Grund auf den jeder fahren kann und einem Carport hervor, bei dem es sich nicht um einen öffentlichen Anschluss handelt.
Kann mir das jemand erklären?
Theoretisch kann doch jeder auf mein privates Gelände in den Carport fahren, da ist kein Tor oder sowas davor. Aber es kann ja nicht sein, dass ich meinen privaten Ladepunkten jedem x-beliebigen kostenlos zur Verfügung stellen muss. :doof:
Anzeige

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
read
DietmarS hat geschrieben:nicht sein, dass ich meinen privaten Ladepunkten jedem x-beliebigen kostenlos zur Verfügung stellen muss. :doof:
Kostenlos nicht, aber diskrimierungsfrei :lol:
......... wenn diese Verordnung greifen würde.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • DietmarS
  • Beiträge: 150
  • Registriert: So 1. Mär 2015, 15:20
read
Jetzt habe ich einen Leaf mit Typ1, der Gedanke geht zum Outlander damit auch die Fahrt zur Verwandtschaft möglich wird, also zwei Fahrzeuge mit Typ 1 . Warum sollte ich eine Typ2 Dose aufstellen wenn ich davon nichts habe. In den Carport soll eine Wallbox mit festem Kabel mit Typ1 Stecker. Ich mache doch jetzt nicht noch ein Tor vor die Einfahrt.
So ein Mist kommt dabei raus, wenn Leute etwas planen von dem sie keine Ahnung haben.
Ich kapier das alles nicht. :roll:

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
Nasenmann hat geschrieben:§ 3 Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten

(1) Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden.

(2) Beim Aufbau von Schnellladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden.

(3) Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 nach der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden.
Ok, danke, dann fehlt bei mir "nur" noch Typ2 :mrgreen:
Schön dass man wenigstens nicht CCS nachrüsten muss. :lol:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • Berndte
  • Beiträge: 7089
  • Registriert: Sa 30. Aug 2014, 19:46
  • Wohnort: Oyten (bei Bremen)
  • Hat sich bedankt: 498 Mal
  • Danke erhalten: 357 Mal
read
Ich geh dann mal durch die Nachbarschaft und weise jeden den ich antreffe darauf hin, dass seine "Wechselstromladestation" aka Schuko für den Rasenmäher jetzt gefälligst einen barrierefreien Typ2 Anschluss zu haben hat!
Schukos im Carport für den Staubsauger können aber dann so bleiben?
Habe ich das richtig aufgefasst?
Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 ...
Die sollen sich nur nicht rausreden, dass das keine Lademöglichkeiten sind!
Hier im Forum sind so viele, die schwören auf Schukoladungen!
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • Jogi
  • Beiträge: 4599
  • Registriert: Di 3. Apr 2012, 19:22
  • Wohnort: Ba-Wü, D
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 341 Mal
read
Ich seh' schon den nächsten Ladestandard kommen, mit Schukombo... :twisted:
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • ev4all
  • Beiträge: 1477
  • Registriert: So 9. Jun 2013, 11:02
  • Wohnort: Solling
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
  • Danke erhalten: 41 Mal
read
Hat jemand einen Link zum aktuellen Stand der LSV? Ich finde nur den Stand vom Januar.
≡ | Kona (2020-)| Zoe Q90 (2017-2020) | Brammo Empulse (2014-) | Zoe Q210 (2016-17) | Nissan Leaf (2013-16) | Flyer X S-Pedelec | 9,5 kWp PV

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
Das wird ein Fest für die Abmahnanwälte. Wer hat schon eine Außensteckdose... :geek: :twisted:

Nett wäre eine mAssenhafte selbstanzeige :lol:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
Muss dabei hieran denken....
http://www.unmoralische.de/law.htm
...vielleicht muss man auch nicht alles so ernst nehmen.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
voll_geladen hat geschrieben:Mir liegt die aktuelle Fassung der Ladesäulenverordnung vor. Danach gibt es im Vergleich zu Entwurf ein paar Änderungen, hier ein Auszug zum Thema "öffentlich":
[...]
Vielen Dank für die Info! Ist die "aktuelle Fassung" geheim oder kannst Du sie hier komplett einstellen?

Zu den Änderungen:
Man sieht, dass sie gemerkt haben, dass die bisherige Definition von "öffentlich zugänglich" auch alle Grundstücke von Privathäusern beinhaltet hat, und haben dies nun ein wenig abgeschwächt.
Aber nur halbherzig und uneindeutig!
" Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung."

Was ist das denn für ein Quatsch? "Auf" einem Carport? Auf Garageneinfahrten? Und wenn ich nun kein Carport und keine Garage habe, sondern nur einen Stellplatz für mein Auto auf meinem Grundstück habe, dann gilt die LSV doch wieder!?

Was für ein Murks und Geschwafel! Man merkt deutlich, dass sie selber nicht genau wissen, wie sie nun einen Ladepunkt als "öffentlich zugänglich" deklarieren wollen oder nicht.
Die Formulierungen sind so hingewurstelt, dass auf jeden Fall irgendwie die Tesla-Supercharger da mit reinfallen müssen, egal was das für alle anderen bedeutet!

Das geht völlig an den Vorgaben der EU-Richtlinie vorbei und ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht!

Meine Steckdosen und Ladestationen, die ich z.B. für meine Mitarbeiter auf unserem Firmenparkplatz installiert habe, fallen nämlich auch darunter! Ich muss also alle Lademöglichkeiten für die Öffentlichkeit freigeben!

Sollte die LSV wirklich so kommen, dann werde ich dagegen klagen bzw. mich einer Sammelklage anschließen!
Gruss

Stefan
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag