Bundesratentscheid zur LSV

Re: Bundesratentscheid zur LSV

bernd
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Die reden ja nur von einem Stecker.
3D Druck und mit Kordel dranschrauben?
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Re: Bundesratentscheid zur LSV

energieberater
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Ich habe da mal eine Verständnisfrage?
In der Verordnung gibt es den §6 Übergangsregelungen.

In diesem § steht doch dass Ladepunkte die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb genommen wurden, von den Anforderungen §3 Absatz 1 bis 3 ausgenommen sind.

Dann muss der Betreiber an bestehenden AC Ladepunkten keine Typ2 Dose oder Stecker vorhalten.
Somit muss auch ein bestehender DC Chademo-Ladepunkt, keinen CCS Stecker aufweisen.

Oder habe ich da was falsch verstanden?
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Re: Bundesratentscheid zur LSV

voll_geladen
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Das hast Du richtig verstanden. Gilt übrigens für alle Säulen, die bis 3 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb genommen worden sind.

Re: Bundesratentscheid zur LSV

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  • Berndte
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Aber wer weis schon so genau, wann die Ladesäule genau aufgebaut wurde?
Man findet ja jetzt noch ältere Ladesäulen und trägt sie jetzt erst im Verzeichnis nach... die stehen ja teilweise schon Jahrzehnte dort und keiner hats gemerkt ;)
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Re: Bundesratentscheid zur LSV

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  • Nik
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Das ist ein Argument aber leider kein Trost.

Ist das ein Dreck, daß man sich jetzt schon als Verbrecher fühlen muß, nur weil man seinen Freunden einen Ladeanschluß bereitstellt.
Perverse Welt ...
Gruß Nik

Re: Bundesratentscheid zur LSV

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Eberhard hat geschrieben:Hier nun die Pressestellungnahme LEMnet Europe e.V. ...
Während LEMnet sich zwar eindeutig ablehnend /enttäuscht (resigniert?) über das beschlossene "Verhandlugsergebnis" äußert, ist die gelobte Bestandssicherung eher mediale Makulatur - da eh gesetzlich notwendig.

Zusätzlich kann ich einige Passagen der Presseartikel nicht nachvollziehen. Die haben doch nicht etwa wirklich geglaubt, BDEW und VDE würden sich einer Regulierung durch das BMWi entgegenstellen?!? Genau die Verbände, die von Regulierung, Prüfpflichten und Auflagen direkt profitieren, sollen die Regelungen ablehnen?!?

Hat LEMnet eigentlich die Arbeitsweise des Lobbyismus richtig begriffen? Wenn neben den Autoverbänden jemand den Regulierungswahn unterstützt, dann doch die Verbände der Elektroindustrie unter Leitung der großen Konzerne! Je mehr Auflagen, je komplizierter und je teurer umso besser für die "Platzhirsche" und um so schwieriger für kleine Newcomer. Es geht darum, möglichst langfristig Pfründe zu sichern und da ist eine dezentrale, bürgernahe, effiziente Struktur ebenso unerwünscht wie bei der Energiewende.

Ich würde mir wünschen, dass bspw. Tesla mit Unterstützung von LEMnet, P&C und anderen eine Klage gegen die LSV anstrengt. Selbst wenn am Ende die Lobbyisten siegen, würde das Thema, das Weichen der individuellen Mobilität für die nächsten Jahrzehnte stellt, evtl. öffentlichkeitswirksamer diskutiert als bisher ...
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!

Re: Bundesratentscheid zur LSV

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Ich freue mich schon auf die ersten Verfassungsklagen, da die LSV eindeutig zu weit in die Persönlichkeitsrechte von Grundstücksbesitzer eingreift.

Nach der Definition ist jeder Stromanschluss, der technisch mit einem PKW erreichbar ist, ein Ladeanschluss und muss gemeldet werden und Typ 2 enthalten. Selbst die auf privaten Grund, wenn kein Zaun drumrum ist und das Tor abgeschlossen ist.

Selbst betriebliche Stromanschlüsse, die eingefriedet sind, aber für die Mitarbeiter zugänglich sind, würde dies gelten. Baustromkästen, Anschlüsse für Müllpressen an Supermärkten, Servicesteckdosen in Tiefgaragen ja selbst die Campingdosen auf Zenltplätzen müssten demnächst alle gemeldet und mit Typ2 ausgestattet werden.

Da frage ich mich was das soll?
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Bundesratentscheid zur LSV

energieberater
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Im §2 Bergiffsbestimmungen unter Punkt 6, 7 und 8 wird beschrieben was ein Ladepunkt ist.
Unter §3 die Anforderungen, aber das hatten wir ja schon.
Beides zusammen ergibt den Ladepunkt nach LSV
Das habe ich nun so verstanden.

@Nik, warum muss ich mich als Verbrecher fühlen, wenn ich einem Freund meinen Ladeanschluss bereitstelle?

@Priusfahrer
Ich kann in der Verordnung leider keine CEE Dosen oder sogar einen Baustromverteiler finden oder herauslesen, dass diese Steckdosen unter die LSV fallen.

mfg Dieter
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Re: Bundesratentscheid zur LSV

Spürmeise
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energieberater hat geschrieben:Ich kann in der Verordnung leider keine CEE Dosen oder sogar einen Baustromverteiler finden oder herauslesen, dass diese Steckdosen unter die LSV fallen.
"Leider" Wunschdenken. Beim Baustromverteiler mag das wegen der fehlenden "Bestimmung" (§2 Abs. 6) noch hinkommen, aber den Tatbestand "zum Aufladen von Elektromobilen geeignet" (ebenda) werden zukünftig parkplatznah installierte Schuko- oder CEE-Dosen (z.B. in P&C-Boxen) aufweisen, egal ob in der Verordnung Schuko- oder CEE-Dosen erwähnt werden oder nicht.

Re: Bundesratentscheid zur LSV

energieberater
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Spürmeise hat geschrieben:........ aber den Tatbestand "zum Aufladen von Elektromobilen geeignet" (ebenda) werden zukünftig parkplatznah installierte Schuko- oder CEE-Dosen ......
Also ich sehe das noch nicht ganz so eindeutig.
Eine CEE Dose oder Schuko ist doch nicht ohne ICCB oder mobiler Wallbox "zum Aufladen von Elektromobilen geeignet"
Somit ist doch eine CEE-Dose ein Stromanschluss und z.B der ICCB die eigentliche Ladestation die "zum Aufladen von Elektromobilen geeignet" ist.....
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