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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

150kW
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Furlinger hat geschrieben:Ich weiß Off-Topic aber: Alle neuen Triple-Charger dürfen dann auch nur noch CCS haben?
Die LSV setzt MINDEST Standards. Es muss MINDESTENS CCS dran sein. Darüber hinaus darf alles dran sein, also CHAdeMO, DC-Mid oder sonst was.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Grundsätzlich denke ich, dass die der LSV zugrunde liegende EU-Verordnung wirklich dazu dienen sollte, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren und sicherzustellen, dass in Zukunft mit einem einheitlichen Standard geladen werden kann.
Die Umsetzung der Verordnung in der LSV ist aber furchtbar schlecht durchdacht und behindert nicht nur den Ausbau der Tesla Supercharger, sondern verfehlt auch völlig ihren Zweck, das Laden barrierefrei und einfach zu machen.

Man muss sich nur mal anhand der Tank & Rast - Situation anschauen, was momentan als LSV-konform durchgeht: Säulen die Tage- und wochenlang überhaupt nicht funktionieren, App-basierte Bezahllösungen, die man sich umständlicher kaum vorstellen kann, die eine online-Verbindung auf Kosten des Nutzers und ein Smartphone voraussetzen, Zerstückelung eines eigentlich als Verbund gedachten Netzes von Ladestationen, bei denen man 4 unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen zum laden braucht, obwohl überall Tank & Rast draufsteht. Die haben es sogar geschafft, Ladesäulen, die vom gleichen Hersteller und baugleich sind, mit völlig unterschiedlichen Bedienprinzipien auszustatten... Und das alles ist LSV-konform.
Und ausgerechnet das einzige globale, zuverlässige und lückenlose Schnellladenetz der Welt verstößt dann gegen die Verordnung.

Da kann doch etwas nicht stimmen ?!

Meiner Meinung nach hätte eine wirklich zielführende Verordnung folgende Punkte enthalten müssen:
  • Definition einer "öffentlichen Schnellladestation" (ÖS):
    • Mindestens 2 unabhängige CCS-Ladepunkte (egal welche anderen sonst noch da sind)
    • mindestens 50 kW Ladeleistung pro CCS-Ladepunkt
    • Verfügbarkeit rund um die Uhr, das ganze Jahr, mindestens 99,5% garantiert,
    • Bezahlmöglichkeit mit generellem, EU-weit geförderten und anwendbaren Roamingvertrag über V2G-Kommunikation, ohne dass an der Säule oder in einer App irgendetwas bedient werden muss. Auto einstecken und fertig. Ad-Hoc-Zahlung per Akzeptanz gängiger Kredit- und Maestro-Karten direkt an der Säule.
  • Einführung eines Labels oder bestimmten Kennzeichens oder Zertifikats für Ladesäulen, die diesen Kriterien entsprechen.
  • Alles andere darf zwar gebaut und betrieben werden, wird aber nicht gefördert, darf das Label nicht führen und taucht nicht in öffentlichen Verzeichnissen als Schnellladestation auf.
  • Garantie einer Flächendeckung: x ÖS pro y Autobahnkilometer oder Quadratkilometer oder Einwohnerzahl.
Interessanterweise, um beim Tank & Rast-Beispiel zu bleiben, erfüllen die Tank & Rast Ladestationen in Baden-Württemberg, die von EnBW betrieben werden, alle diese Kriterien (bis auf das Label und aktuell noch die fahrzeuggebundene Bezahlung). Die anderen Anbieter sollten sich das als Vorbild nehmen. Stattdessen wird von E.On und Innogy hier gepfuscht wo es nur geht, es soll halt nichts kosten... Aber wie gesagt, alles LSV-konform! Wo bleibt die Beschwerde gegen diesen Zustand?
Zuletzt geändert von phonehoppy am Do 15. Mär 2018, 11:10, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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150kW hat geschrieben:Die LSV setzt MINDEST Standards. Es muss MINDESTENS CCS dran sein. Darüber hinaus darf alles dran sein, also CHAdeMO, DC-Mid oder sonst was.
Das ist nicht ganz richtig. Die Definition eines "Ladepunkts" führt dazu, dass eben nicht gleichzeitig mit CHAdeMO geladen werden darf, wenn schon CCS benutzt wird. Denn das wären dann zwei Ladepunkte, von denen einer nur CHAdeMO unterstützt und das wäre verboten. Wenn man wirklich MINDEST-Standards voraussetzen würde, könnte man z.B. ja definieren, dass es pro Standort mindestens 2 CCS Ladepunkte gibt, und alles ander wäre erlaubt aber egal.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

150kW
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phonehoppy hat geschrieben:dass eben nicht gleichzeitig mit CHAdeMO geladen werden darf,
Davon hab ich auch nichts geschrieben.
phonehoppy hat geschrieben:Meiner Meinung nach hätte eine wirklich zielführende Verordnung folgende Punkte enthalten müssen:
Da wäre Tesla aber auch raus gefallen.


Heavendenied hat geschrieben:Hier beschweren sich ja viele darüber, dass laut LSV (in DE) praktisch auch private Ladepunkte bei "mir" zuhause unter die Regelung fallen. Das ist wohl leider im Moment streng genommen wirklich derzeit so, zeigt aber meiner Ansicht nach nur, dass die Macher ihr eigenes Beamtendeutsch schon nicht mehr verstehen.
Ich glaub es liegt eher daran das man in die Regelung alles mögliche hinein interpretiert. Ich sehe da jedenfalls keine Relevanz für den privaten Bereich. Es wird sogar extra darauf hingewiesen das privaten Einfahrten keine öffentlichen ladepunkte sind.
Das erinnert mich alles an die ganzen Verschwörungstheorien, bei denen aus der kleinsten Nichtigkeit der schlagende Beweis gezimmert werden soll.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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150kW hat geschrieben:[
phonehoppy hat geschrieben:Meiner Meinung nach hätte eine wirklich zielführende Verordnung folgende Punkte enthalten müssen:
Da wäre Tesla aber auch raus gefallen.

Ja, aber Tesla könnte weiter nach belieben seine Supercharger bauen, denn die Verordnung würde ja nur beschreiben, was sich überhaupt "öffentliche Schnellladestation" nennen darf und würde andere Ansätze nicht behindern. Der entscheidende Punkt in der jetzigen Form der LSV ist doch, dass alles, was irgendwie öffentlich zugänglich ist, diesen nicht sehr ausgegorenen Regeln folgen muss.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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phonehoppy hat geschrieben:Grundsätzlich denke ich, dass die der LSV zugrunde liegende EU-Verordnung wirklich dazu dienen sollte, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren und sicherzustellen, dass in Zukunft mit einem einheitlichen Standard geladen werden kann.
Da fängt der Denkfehler schon an. Die von der deutschen Autolobby geschriebene LSV hat nur einen Zweck: Das Thema Elektromobilität in Europa so lange als möglich zu verzögern.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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150kW hat geschrieben:Es wird sogar extra darauf hingewiesen das privaten Einfahrten keine öffentlichen ladepunkte sind. .
In welchem § / Abschnitt der LSV steht diese Aussage? :?:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Eigendlich sollte "Privatgrundstück" schon aussagen, dass dort keine Öffentliche Ladepunkte sein können. Mit ausnahme wenn dies jemand explizit ausschildert und für alle zur Verfügung stellt.
Aber Logisch ist bei uns in Deutschland ja einiges nicht. :roll:
Seit 07/2019 Model 3 SR+ Firmenwagen
Seit 02/2021 VW e-up! Style (Partnerin)
Seit 02/2021 Voll elektrisch fahrender Haushalt
Elektromeister

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Tho hat geschrieben:In welchem § / Abschnitt der LSV steht diese Aussage?
Na, Du weist es sicher. In der Gesetzesbegründung. Zwar zu der ursprünglichen Version, aber die verabschiedete Verordnung ist in der Hinsicht m.E. gleich.
Furlinger hat geschrieben:Eigendlich sollte "Privatgrundstück" schon aussagen, dass dort keine Öffentliche Ladepunkte sein können.
Das wäre sehr dumm, daher ist "privater Grund" explizit in der LSV genannt.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Naheris
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bangser hat geschrieben:Da fängt der Denkfehler schon an. Die von der deutschen Autolobby geschriebene LSV hat nur einen Zweck: Das Thema Elektromobilität in Europa so lange als möglich zu verzögern.
Und da das so offensichtlich ist hast Du dafür natürlich auch noch ein paar Belege und kannst uns erklären, wie die Deutsche Autoindustrie im Alleingang die EU-Kommission davon überzeugen konnte die EU-Direktive genau so zu schreiben wie sie es wollten. Und natürlich kannst Du uns auch belegen, inwiefern die LSV jetzt den Schwenk zur Elektromobilität verzögern soll.

Bis auf Nissan und Tesla scheint sie ja niemanden zu betreffen. Und Nissan stellt einfach Triple-Lader auf und gut ist es. Tesla will das aber scheinbar nicht. Wie konnte "die Deutsche Automobilindustrie" das denn schon 2014 wissen?

Also, hast Du vielleicht auch irgend welche Begründungen für Deine Behauptung?
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.
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