Blafasel über irgendwas

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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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150kW hat geschrieben:
Tho hat geschrieben:Wie kommt ihr denn darauf, dass die Widmung relevant ist? Habt ihr die Verodnung mal gelesen?

"ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"

Wenn den Grundstück privat gewidmet ist, verhindert das ohne Hindernis nicht das tatsächliche befahren.
Dann unterliegt dein Ladepunkt der LSV.
"kann" heißt aber nicht das verbotene Dinge getan werden können, sondern das es erlaubt ist.
Sehe ich auch so. Kann wird oft mit darf gleichgesetzt verwendet! Deutsche Sprache nicht immer sehr eindeutig; Gestern noch gutes Beispiel gelesen: Umfahren ist das Gegenteil von umfahren ;-)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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150kW hat geschrieben:
Tho hat geschrieben:tatsächlich befahren werden kann"
"kann" heißt aber nicht das verbotene Dinge getan werden können, sondern das es erlaubt ist.
"tatsächlich" ist im Juristendeutsch etwas, was auf faktischen Umständen (auf Tatsachen) beruht, im Gegensatz zu rechtlichen Umständen ("darf befahren werden"). Der Gesetzgeber wollte hier also ausdrücklich nicht auf die rechtliche Situation abstellen.
tomas-b hat geschrieben:Auf der Seite der Bundesnetzagentur gibt es dazu eine genaue Erklärung, die solltest du mit berücksichtigen
Die Bundesnetzagentur muss es nicht wissen. Sie sind weder Gesetzgeber noch Gericht.
Zuletzt geändert von mweisEl am Mi 14. Mär 2018, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beschwerde über Nichtkonformität der SuC mit der LSV

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Meine Güte Leute!
Hier und im TFF kloppt man sich stundenlang darum, ob Tesla das machen darf oder nicht und wie schlimm das ist und überhaupt.
Will hier jemand die BNA selbst anschreiben und um Klärung bitten, wie die einzelnen Passagen der LSV zu interpretieren sind?
Gibt es hier jemand, der eine nicht LSV-konforme Ladesäule (nicht Bestandsschutz) hat und bei der BNA Selbstanzeige stellen will?

...

Ich sehe keine Hände. Lasst das doch Tesla machen, die haben eine Rechtsabteilung ...
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der SuC mit der LSV

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BrabusBB hat geschrieben:MWill hier jemand die BNA selbst anschreiben und um Klärung bitten, wie die einzelnen Passagen der LSV zu interpretieren sind?
Die BNA hat keinerlei Kompetenz, das zu klären.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

eSmart
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Die bisherigen Autohersteller sind aber Faktor 100 und mehr größer als Tesla. Da sollte man doch mal merken das dort eine nennenswerte Anzahl an Ladesäulen gebaut wird. Stelle ich so nicht fest. Auch ist deren Nutzung und Abrechnung doch wirklich rückschrittig.

Die LSV ist fair und richtig wenn sie gleichmäßig auf alle angewendet werden kann. Dazu muß ein Förderfaktor eingebaut werden der Firmen nach der Größe beurteilt und Einzelpersonen von dem ganzen Klumpatsch ausnimmt.

Wenn man Tesla verpflichtet CCS und Chademo anzubieten muss es auch eine Quote für die anderen geben entsprechend viele Säulen aufzustellen, da muss man auch einen Tesla kostenlos laden können. Wenn die anderen Autohersteller 100x mehr Ladesäulen als Tesla haben, kann man anfangen darüber zu reden Tesla zu anderen Kabeln zu überreden.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Tengri_Lethos hat geschrieben:Kann wird oft mit darf gleichgesetzt verwendet! Deutsche Sprache nicht immer sehr eindeutig;
Daher steht da auch "tatsächlich ... kann". Die rechtliche Bewertung des "Könnens" ist eindeutig nicht maßgebend.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der SuC mit der LSV

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mweisEl hat geschrieben:Die BNA hat keinerlei Kompetenz, das zu klären.
Wenn sie darüber wachen, sollten sie aber schon wissen, wie das zu interpretieren ist :?
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der SuC mit der LSV

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BrabusBB hat geschrieben:Wenn sie darüber wachen, sollten sie aber schon wissen, wie das zu interpretieren ist :?
"Sollten" 8-)
Am Ende können nur Gerichte entscheiden, was der Gesetzgeber (bzw. die Lobbygruppen die die Gesetzestext zur Unterschrift vorgelegt haben), gemeint haben könnte. Gerichte könnten auch die (teilweise) Unzulässigkeit feststellen. Bis dahin gilt es aber so wie es da steht.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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mweisEl hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur muss es nicht wissen. Sie sind weder Gesetzgeber noch Gericht.
Das ist aber auch nur ein Auszug von hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... chluss.pdf
Und das ist direkt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ladesäulenverordnung hat geschrieben:Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren
Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser
Verordnung vor. Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten
befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser
Verordnung
.
Zuletzt geändert von 150kW am Mi 14. Mär 2018, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der SuC mit der LSV

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mweisEl hat geschrieben:Die BNA hat keinerlei Kompetenz, das zu klären.
Die BNA erlässt keine Verordnung, sie setzt nur im Rahmen ihrer Kompetenzen um.
Und das einzige was sie bei einem Verstoß tun kann ist dir den Betrieb zu untersagen.
Wie sie das dann durchsetzt wenn du nicht Folge leistest ist eine andere Frage.
(z.B. Amtshilfe durch Polizei, Abschaltung deines Anschlusses durch Netzbetreiber u.ä.)
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