Blafasel über irgendwas

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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

TeeKay
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Und das wäre eine der Fragen, die gern gerichtlich geklärt werden können. Das betrifft mich auch mit meinen 20 Tiefgaragenstellplätzen, die zwar tatsächlich von jedermann befahren werden können, die aber an einzelne Personen dauerhaft vermietet sind. Eine LSV-konforme Zugänglichmachung der Ladepunkte ergäbe gar keinen Sinn, da dort niemand außer dem Mieter parken darf, es aber jeder tun kann. Laut LSV müsste ich dort Adhoc-Lademöglichkeiten schaffen, obwohl der Mieter dort jeden Fremdlader sofort abschleppen kann. Je eher solcher Unsinn gerichtlich geklärt wird, umso besser. Da Tesla ein Interesse am Bau von Ladesäulen hat, können sie sich gern um Rechtssicherheit kümmern.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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In der LSV steht es aber recht konkret drin. Es müsste eher geklärt werden, ob die LSV als solche rechtskonform ist. :)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Tho hat geschrieben:...
Wenn den Grundstück privat gewidmet ist, verhindert das ohne Hindernis nicht das tatsächliche befahren.
Dann unterliegt dein Ladepunkt der LSV.
Dann hilft das:

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Warum? An deinem Schild kann ich vorbeifahren und den Parkplatz immernoch tatsächlich befahren.

Dir hilft nur sowas:
https://www.markierungsshop.de/klapp-pf ... nBEALw_wcB
Da ist der Parkplatz nicht mehr tatsächlich befahrbar.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

TeeKay
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Tho hat geschrieben:In der LSV steht es aber recht konkret drin. Es müsste eher geklärt werden, ob die LSV als solche rechtskonform ist. :)
Das meine ich mit Unsinn gerichtlich klären. Geprüft werden einzelne Regelungen der LSV. Es können einzelne Regelungen unwirksam sein, ohne die LSV in Gänze unwirksam zu machen.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

eSmart
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150kW hat geschrieben:Das stimmt so nicht. Es gibt etliche Ladesäulen von VW, BMW etc., nur (noch) kein richtiges Netz.
Die ersten vom Ionity Netz stehen doch schon. Was willst du da noch verpflichten?
Das ist nur weniger als der Tropfen auf den heissen Stein. Wenn ein winziger Neuling wie Tesla es schafft ein großes Ladenetz zu bauen (aus dem Nichts!), sollte das für die etablierten Marken möglich sein das Faktor 10 zu übertreffen.
Es ist nur überhaupt nicht möglich eine DC Säule auf der Strecke zu finden die man ohne spezielle Ladekarte nutzen kann.
Ein Freund kauft HEUTE einen Ionic, es ist eine massive Anstrengung den Wagen lausige 400km zu überführen weil man im Voraus sich um zig komische Ladekarten Gedanken machen muss.
Das ist eine vorsätzliche Behinderung.

Ebenso ist es eine Bevormundung mir zu sagen wem ich meinen Strom kostenlos abgeben darf auf meinem Grundstück. LSV hin oder her, ich bin keine gewerbliche Ladesäulenfirma mit 10.000 Stationen.

Die LSV ist eine absichtliche Behinderung ist der jetzigen Form. Es müssen ALLE Autohersteller verpflichtet werden Ladeboxen zu bauen, das ist nicht der Fall. Statt dessen werden Vorreiter ausgebremst.

Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit der LS

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Die LSV ist extra so geschrieben, dass TESLA dazu gezwungen wird Ihre SCs so zu bauen, dass sie allgemein nutzbar sind. Daher auch die Formulierung mit jedem Ladepunkt (damit nicht eine Alibi - CCS Säule aufgestellt werden kann). Sollte es da Schlupflöcher geben, wird es ruckzuck ein update der LSV geben um das zu schließen.

Ob das nun gut oder schlecht ist soll jeder für sich beurteilen. Natürlich haben solche Verordnungen immer positive und negative Eigenschaften und es bringt jetzt nichts sich die gegenseitig immer wieder aufzuzählen. Für mich ist die intention der LSV jedenfalls höher zu werten als das "privateigentum".

Der Vorwurf mit "die anderen haben keine einzige öffentliche Säule aufgestellt" ist schlichtweg falsch. Und das der große Ausbau jetzt nicht unter einem Firmennamen geschieht, sondern in einem Zusammenschluss geschieht ist doch eher positiv...
Und der geplante Umfang entspricht mindestens dem SC Netz
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

150kW
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Tho hat geschrieben:Wie kommt ihr denn darauf, dass die Widmung relevant ist? Habt ihr die Verodnung mal gelesen?

"ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"

Wenn den Grundstück privat gewidmet ist, verhindert das ohne Hindernis nicht das tatsächliche befahren.
Dann unterliegt dein Ladepunkt der LSV.
"kann" heißt aber nicht das verbotene Dinge getan werden können, sondern das es erlaubt ist.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Wo steht das?
Dann könnte man einfach allen Fahrzeugen ohne passenden Stecker die Nutzung verbieten. :lol:
Nein, das kann nicht im Sinne der Verordnung sein.

Ich sehe nur den Konflikt bei Privatgründstücken: Hausrecht vs. LSV.
Was wiegt höher.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Tho hat geschrieben: Wenn man vor der privaten Ladesäule kein Tor, Schranke, Poller usw. hat wird sie durch die LSV automatisch öffentlich.
Es geht nicht darum wer sie benutzen darf, sondern wer den Platz befahren kann.
Das ist so nicht korrekt bzw. falsch interpretiert. Auf der Seite der Bundesnetzagentur gibt es dazu eine genaue Erklärung, die solltest du mit berücksichtigen:
Bundesnetzagentur hat geschrieben: Die am 17. März 2016 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung (LSV) enthält
...
Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden, sind - unabhängig von physischen Barrieren - also grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Es sei denn der Zugang wird der Allgemeinheit ausdrücklich vom Betreiber der Ladeeinrichtung gewährt.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind auch Normalladepunkte, die bereits vor dem 17. März 2016 betrieben wurden. Es steht Ihnen aber frei, diese Normalladepunkte bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
...
Zu finden ist das ganze hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... 233C82705C

Unter dem Punkt:
Elektromobilität - Anmeldung von Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur
Wie kann ich eine öffentlich zugängliche Ladesäule anmelden?
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