Blafasel über irgendwas

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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  • fabbec
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kub0815 hat geschrieben: Dann aber bitte auch 3P Lader mit vorschreiben!
Ja ab 3kW :-) oder 11kW minimum damit die Ladesäulen nicht zugeparkt werden
mit eAuto rund um die Welt https://www.nomiev.com/80edays/blog/ oder fb /NoMiEVmobility/
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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  • BrabusBB
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Mei hat geschrieben:Wenn dann gleich richtig.
Also nur noch Tesla zulassen. Die können alles und kommen weit genug.
@Mei: Seit wann kann Tesla CCS?

@rest: Das mit dem einheitlichen Stecker etc. ist teilweise wünschenswert, hat aber mit LSV und SuC wenig zu tun. :back to topic:
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Mei
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BrabusBB hat geschrieben:....@Mei: Seit wann kann Tesla CCS?...
Muss es ja nicht.
Wenn nur noch Teslas im Verkauf zulässig sind, dann wird auch die Verordnung angepasst.

Alle anderen E-Karren sind doch ehe Kindergarten.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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  • BrabusBB
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Auch eine Ansicht. Sprechen wir uns wieder, wenn ich den E-tron oder den Mission E habe. Ob die dann CCS oder SuC haben wäre mir in dem Fall wurscht. ;)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Mei
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BrabusBB hat geschrieben:... Sprechen wir uns wieder, wenn ich den E-tron oder den Mission E habe. ...
Siehst du.
Alles nur für die Reichen....

Was interessiert mich dann die LSV?

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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BrabusBB hat geschrieben:@rest: Das mit dem einheitlichen Stecker etc. ist teilweise wünschenswert, hat aber mit LSV und SuC wenig zu tun. :back to topic:
Das ist das zentrale Thema weshalb die LSV gemacht wurde! Ein einheitlicher Stecker.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

cpeter
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Das ist zu wenig präzise formuliert: auch mit einer vollständig LSV-konformen Ladeinfrastruktur kann man in Zukunft nicht x-beliebige Elektroautos an x-beliebigen Ladesäulen laden.

Auch in Zukunft ist es zulässig Elektroautos nur mit Typ 2 Anschluss zu versehen, CCS am Auto ist kein Zwang.

Damit wird es auch in Zukunft weiterhin zumindest zwei unterschiedliche Ladesäulen-Anschlüsse geben: Typ 2 und CCS.
Eine schnelladende Zoe (die mit max. 43 kW auf Typ 2 laden kann) muss zu einer anderen Säule schnelladen fahren als ein Ioniq.
Und natürlich haben auch alle anderen Typ 2-only Elektroautos (ohne die oft aufpreispflichtige CCS Option) nichts von LSV-konformen CCS Ladesäulen.

Präzise formuliert wäre also: durch die LSV soll es in Zukunft einen einheitlichen Stecker für DC Ladung geben.
Und natürlich auch einen einheitlichen Stecker für AC Ladung.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

150kW
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cpeter hat geschrieben:Das ist zu wenig präzise formuliert.
Um es präzise zu formulieren: Das ist DIR zu wenig präzise formuliert ;) Alle anderen wissen das es AC und DC gibt...

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

mobafan
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phonehoppy hat geschrieben: Ah, OK... Dann wäre wohl so etwas wie in Beelitz erlaubt, wo der Zugang zum Supercharger per Schranke begrenzt wird. Dadurch kann der Parkplatz der Ladestation nur von einem genau bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden.
Nein, eben nicht. Der Parkplatz ist von einem unbestimmten Personenkreis befahrbar, nämlich allen Leuten, die gerade einen Tesla fahren. Ähnlich wie in Hotels, wo es nur den unbestimmten Personenkreis "Hotelgäste" gibt.

Ein bestimmter Personenkreis wäre z. B., wenn die Namen bekannt sind oder fest herleitbar sind. Z. B. Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens. Das ist beim Auto eher nicht der Fall, da es keine Vorschrift gibt, dass der Firma Tesla gemeldet werden muss, wer eine Fahrberechtigung für das Fahrzeug hat.

Ergo: Es kann durchaus erlaubt sein, den Parkplatz zu verreigeln und über geeignete Maßnahmen nur der unbestimmten Personenmenge "Tesla-Fahrer" Zugang zu gewähren. Dennoch müssen die Ladepunkte selbst auch über Combo2 verfügen und auch spontan nutzbar sein. Und natürlich dann auch für Fahrzeuge mit entsprechender Norm nutzbar sein. Sollte also ein CCS-Fahrzeug auf diesen Parkplatz gelangen (z. B. weil die Schranke defekt ist), muss es dort geladen werden können.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

cpeter
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150kW hat geschrieben:Um es präzise zu formulieren: Das ist DIR zu wenig präzise formuliert ;) Alle anderen wissen das es AC und DC gibt...
Warum schreiben dann viele in diesem Thread wiederholt, dass es das Ziel der LSV ist, dass es nur mehr einen Stecker gibt und dass dann ein x-beliebiges Fahrzeug an einer x-beliebigen Ladesäule laden können wird? Beide Aussagen sind falsch.

P.S.: „Alle anderen wissen, dass es AC und DC gibt“ - du meinst also, dass ich es als einziger nicht weiß? Hmmm...
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