Blafasel über irgendwas

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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Naheris
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Tho hat geschrieben:Das Risiko ist groß, dass die potentiell betroffenen Betreiber sagen "Dann lassen wirs halt..." und das Ding wieder vom Sockel schrauben.
Dann ist das halt so. Ich kann auf Elite-Säulen verzichten, die sich nur an eine kleine Gruppe von Leuten richten - selbst wenn ich daran laden könnte. Meine Firma betreibt ein kleines Flöttchen von Autos. Da die von verschiedenen Marken kommen wird das nie etwas werden.

Vermutlich habe ich es der LSV zu verdanken, dass ich nun an einigen ChargeNow-Only-Säulen doch laden darf. Von daher bin ich froh. Ärgern werde ich mich erst, wenn meine Ladepunkte mal auf einen neuen Stand gebracht werden müssen und ich ab dann eine Melde- und Wartungspflicht habe. Aber bis dahin versuche ich einmal die Vorteile zu sehen.

Weil so ganz klar sind mir diese immer kolportierten Nachteile für uns E-Mobilitsten durch die LSV noch nicht. Ich sehe irgendwie keine.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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eSmart hat geschrieben:Aber die hiesigen Autohersteller haben keine einzige Ladesäule, man darf diese Rückständigen nicht unterstützen.
Das stimmt so nicht. Es gibt etliche Ladesäulen von VW, BMW etc., nur (noch) kein richtiges Netz.
eSmart hat geschrieben:Verpflichtet VAG&BMW&Mercedes Ladesäulen zu bauen !
Die ersten vom Ionity Netz stehen doch schon. Was willst du da noch verpflichten?

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Rudi L
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Das ist doch Quatsch. Der der es bezahlt bestimmt auch wer dran laden kann. Zumindest wenn es keine Zuschüsse gibt.

Das gilt für Tesla wie auch für jeden einzelnen Ladesäulenbetreiber.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Naheris
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Das ist Wunschdenken. Nur weil jemand etwas bezahlt heißt es nicht, dass er machen darf was er will. Beispiel: Hausbau. Beispiel: Autobau. Beispiel: Infrastruktur. Beispiel: Entnahme und Einspeisung von Strom. Beispiel: PV und Windkraft.

Infrastruktur ist überall reguliert.

Du hast doch mit der Ladesäule eh keine Probleme, wenn sie noch unter Bestandsschutz fällt.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Rudi L
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Ich errichte aber auf dem Grundstück eine weitere. Und ich bin schon der Meinung, daß ich bestimmen kann wer das Grundstück befahren darf und wer nicht. Außerdem gehört die Ladesäule zur allgemein zugänglichen Infrastruktur wie der Wasseranschluß. Nämlich gar nicht.

Sonst müßte ich sie hinter die Absperrung packen, das ist aber dann umständlich und will ich nicht.
Zuletzt geändert von Rudi L am Mi 14. Mär 2018, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Und du lässt jeden daran laden der will? Wenn es nur deine private Ladesäule ist an der nur du bzw. deine Familie läd, gilt die Säule eh nicht als öffentlich.

Zitat Bundesnetzagentur:
"Wird der Zugang zu einer Ladesäule nur von einem vorneherein bestimmten bzw. bestimmbaren Personenkreis, z.B. nur von der Familie oder nur von Arbeitnehmern eines Unternehmens und nicht von der Allgemeinheit genutzt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt vor. Sollte die Ladesäule jedoch auch einem erweiterten unbestimmbaren Personenkreis zugänglich sein, gilt die Ladesäule als öffentlich zugänglich im Sinne der LSV."
https://tff-forum.de/viewtopic.php?f=9&t=19675#p460755

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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....ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"
Wenn man vor der privaten Ladesäule kein Tor, Schranke, Poller usw. hat wird sie durch die LSV automatisch öffentlich.
Es geht nicht darum wer sie benutzen darf, sondern wer den Platz befahren kann.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Rudi L
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Es reicht doch wenn sie öffentlich zugänglich ist um unter die Ladesäulenverordnung zu fallen. So meine Info.
Und ja wenn einer in Not ist und er fragt lasse ich den natürlich laden, sogar kostenlos.
Sonst wäre es ja auch im Falle Tesla einfach das zu umgehen, mit dem Zitat

"Wird der Zugang zu einer Ladesäule nur von einem vorneherein bestimmten bzw. bestimmbaren Personenkreis,"

Ein bestimmbarer Personenkreis wäre die Teslafraktion. Das ist garantiert nicht so gemeint.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Naheris
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Die Widmung des Bodens ist relevant. Nicht ohne Grund sind Garageneinfahrten, Car-Ports und Höfe ausgenommen. Nur weil da jeder drauf fahren kann heißt nicht, dass sie es dürfen. Erst wenn man die Ladesäulen auch (wie ich) öffentlich zugänglich macht wird die Zufahrt öffentlich gewidmet.

Ich kann ja auch nicht beim Nachbar einfach quer vor die Garage fahren und mein BEV anstecken, nur weil er keinen Platz hat den Hof abzusperren. Eine Hofeinfahrt ohne Schranke ist ja auch kein öffentlicher Grund obwohl zugänglich.

Wenn Tesla sich z.B. bei dem SeC einen SuC hinbaut, den aber nicht öffentlich macht, dann ist der auch nicht durch die LSV geregelt. Genauso wenn eine Firma einen Lader für ihre Säulen hinstellt, oder Du eben für Deine Familie und klar benannte Freunde. Aber Tesla kann eben diese Personengruppe nicht klar benennen, weil sie diese nicht kennt. Wenn man den Tesla an eine Person auslädt darf der ja auch laden, ohne Tesla davon in Kenntnis zu setzen.

Und das ist der große Unterschied. Sobald man die Leute nicht mehr klar und einfach benennen kann, dann ist die Ladesäule eben öffentlich.

Ein Verein zu Beschränkung könnte aber vielleicht gehen. Das wurde ja auch beim Verbot des Rauchens bei einigen Kneipen so legal gehandhabt.

Dein Wasser-Beispiel hinkt übrigens. Klar kannst Du eine Zapfstelle auf Deinem Grundstück bauen. Aber versuch darauf mal eine öffentliche Abgabestelle zu machen. Das ist nicht mehr ganz so ungeregelt. Und das und wie Du überhaupt Wasser nutzen kannst ist auch klar geregelt. ;)
Zuletzt geändert von Naheris am Mi 14. Mär 2018, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Wie kommt ihr denn darauf, dass die Widmung relevant ist? Habt ihr die Verodnung mal gelesen?

"ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"

Wenn den Grundstück privat gewidmet ist, verhindert das ohne Hindernis nicht das tatsächliche befahren.
Dann unterliegt dein Ladepunkt der LSV.
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