Anzeigepflicht von Ladepunkten

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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  • Berndte
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Das haben wir eigentlich schon in diversen Beiträgen besprochen.
Es gibt so viele Möglichkeiten... da mache ich mal keine Panik, denn die LSV ist so dermaßen dilettantisch geschrieben, da sind so viele Hintertüren offen... :roll:
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Berndte hat geschrieben:Das haben wir eigentlich schon in diversen Beiträgen besprochen.
Es gibt so viele Möglichkeiten... da mache ich mal keine Panik, denn die LSV ist so dermaßen dilettantisch geschrieben, da sind so viele Hintertüren offen... :roll:
ok. ich hatte halt gestern von dieser thematik das erste mal gehört und hier nicht mitbekommen, dass ich mir schon sorgen machte.
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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mweisEl hat geschrieben:[Aber solange das Nicht-Anzeigen nicht straf- oder OWI-bewert ist (stimmt das?), würde ich dort keinen Fall gar nichts anzeigen.
Zumal Ladepunkte nicht-juristischer Personen ohnehin nicht im BNA Formular vorgesehen sind.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Zitat:
"ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektromobilen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind;"
soviel UND und ODER - kann das mal jemand "logisch" aufdröseln, in welcher Reihenfolge das zusammengehört?

also eine Steckdose mit mehr als 3,7kW in einem Privathaushalt mit Stellplatz in Reichweite ist ein Ladepunkt?

und dann das 2.:
"deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektromobilen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind"
Also ein Steckdose der Hauptzweck NICHT das Aufladen von eMobilen ist, die aber öffentlich zugänglich ist ist damit ein Ladepunkt?

Damit müsste ich die Aussensteckdose an meinem Stellplatz (öffentlich zugänglich) anmelden (gewerbliches Gebäude)
Und die Drehstrom-Steckdose in der Garage wäre auch anzeigepflichtig weil öffentlich zugänglich und >3,7kW?

Daraus folgt dann, daß alle Aussensteckdosen die anmeldepflichtig sind sofort mit einem Typ2-Stecker nachgerüstet werden müssen? :lol:

andererseits sind die Tesla-Supercharger KEINE Ladepunkte:
"ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;"
da das GANZE zusammen eine Einrichtung ist und da meistens 6-8 Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können ist es kein Ladepunkt?
Sehr verwirrend.
Ioniq 5 AWD (nach Kona, BMW i3, Nissan Leaf - nur mit EV unterwegs seit 2012)
Mein kleiner Umweltkrimi: Akku 2.0 - Energie für die Menschheit - https://www.bastel-bastel.de/blog/?p=2914

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

gthoele
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Nein, ein Supercharger sind 6 bis 8 Ladepunkte - da alle gleichzeitig betrieben werden können. Eine Standard-ABB-Säule sind 2 Ladepunkte.
Wie genau die technische Realisierung im Hintergrund (also die "Einrichtung") aussieht ist egal.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Wird eine Bagatellgrenze für Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 kW eingeführt, oder soll es diese dem wirren Gesetzestext der LSV I. nach schon geben?
http://www.energate-messenger.de/news/1 ... n-entgegen

Hier sei "Freiraum für Innovationen erforderlich", daher sollen Betreiber leistungsschwacher Ladesäulen etwa von den Pflichten befreit werden, Typ-2-Steckdosen zu installieren, punktuelle Ladenvorgänge zu ermöglichen und die Ladesäulen der Bundesnetzagentur zu melden. In der Regel handle es sich dabei um Säulen auf privaten Parkplätzen von kleineren Gewerbebetrieben oder gemeinnützigen Einrichtungen, so das Ministerium.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Im prinzip müsste man einfach mal spasseshalber sämtliche CEE Doesen die mag irgendwo findet anmelden.

DE hat dann bald ganz offiziell mehrere hudnertausend ladepunkte -richtig fortschrifttlich dieses land in sachen eMobility :lol:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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<Sarkasmus> Ist das nicht das Ziel? </Sarkasmus>
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Syon
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Gibt wieder eine Neuerung. Die LSV II soll auch das Bezahlen vereinfachen.
Link BMWi

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Ja, und es wird auch schon munter diskutiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 98937.html

Ich werde abwarten, aber wirklich Hoffnung auf Verbesserungen habe ich nicht. Die Nutzerverbände werden wieder angehört werden und am Ende steht im Gesetz das, was die Lobbyverbände ausgearbeitet haben. Private Ladeinitiativen sollen abgewürgt und das Laden unter Komplettüberwachung gestellt werden.
Warum bspw. will wohl niemand die genau für Kleinstbeträge entwickelte und schon eingeführte GeldKarte für die Bezahlung als Standard? Weil es zuverlässig, offline und anonym passiert und nicht mehr erforscht werden muss? :roll:
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!
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