Garantieverlust beim Nissan Leaf?

Re: Garantieverlust beim Nissan Leaf?

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iewie hat geschrieben: Ausserdem gab es eine meiner Meinung nach kuriose Situation mit der Nissan Mobilitäts Garantie. Ich habe nach Kauf des Fahrzeugs 7/2017 eine Inspektion durchführen lassen, aber weil diese innerhalb der 3 jährigen Fahrzeuggarantie lag, entstand keine Verlängerung der Mobilitätsgarantie. Als ich jetzt einen Schaden hatte (Fahrzeugalter 3 Jahre und 6 Monate) verweigerte mir der Kundendienst die Assistance. Zum Glück gibt es den ADAC. Nach Durchführung der Inspektion im Rahmen des Werkstattaufenthalts jetzt in 6/2018 habe ich aber wieder ein Jahr Anspruch auf Assistance , weil die Inspektion nun ausserhalb der Fahrzeuggarantie erfolgte :roll:
Defekt war dann ein "kleiner Steckverbinder am HV Akku"(Originaltext auf der Rechnung), der hat aber das Auto komplett lahmgelegt. Damit kommt jetzt die nächste Frage: auf welche Teile bezieht sich die 5 jährige Garantie auf die Teile des elektrischen Antriebs? Auch auf Kabel ?

Gruss iewie
Würde eher sagen, dass da der Händler was vermasselt hat. Er hat den Service von 07/2017 nicht bei Assitance gemeldet.
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Re: Garantieverlust beim Nissan Leaf?

iewie
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Heute kam ein Rückruf von Nissan. Klare Aussage: Inspektion innerhalb der 3jährigen Fahrzeuggarantie verlängert die Mobilitäts Garantie nicht.

Inspektion 1 Tag vor Ablauf von 3 Jahren nach Garantie Beginn = keine Verlängerung

Inspektion 1 Tag nach Ablauf von 3 Jahren nach Garantie Beginn = Verlängerung um 1 Jahr

So lautet die Erklärung von Nissan.

Ist doch krass , oder ?
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