Umstieg auf Outlander PEHV

Re: Umstieg auf Outlander PEHV

PHEV
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In Deutschland gibt es dazu bisher auch noch keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung zu entfernen.
Auch beim Thema Mithaftung gibt es noch keine entsprechenden Urteile.
Ich gehe bei dem Thema ganz entspannt um und fahre ausschließlich mit angebrachter AHK.

Bei meinem letzten Fahrzeug rettete mich die AHK vermutlich vor einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Bei etwa 80km/h rutschte mir ein Octavia ins Heck...Ergebnis Ocatvia erheblicher Frontschaden, mein Fahrzeug lediglich eine ausgebrochene Stoßstange. Seitdem bleibt die AHK dran :roll:
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Re: Umstieg auf Outlander PEHV

muinasepp
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PHEV hat geschrieben:Bei meinem letzten Fahrzeug rettete mich die AHK vermutlich vor einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Bei etwa 80km/h rutschte mir ein Octavia ins Heck...Ergebnis Ocatvia erheblicher Frontschaden, mein Fahrzeug lediglich eine ausgebrochene Stoßstange. Seitdem bleibt die AHK dran
Oft ist das aber auch gerade andersrum. Mit ist vor Jahren genau der gleiche Unfall passiert: Ein Fahrzeug fuhr mir ins Heck meines Audi 80 TDI Avant mit Anhängerkupplung. Das gegnerische Fahrzeug war nach dem Unfall gar nicht mehr fahrbereit, vorne total eingedrückt, Kühler ausgelaufen. An meinem Audi sah man nur Kratzer und einen kleinen Riss an der Heckschürze. Allerdings hat die Aufnahme der Anhängerkupplung die ganze Wucht auf den Rahmen übertragen. Ergebnis: Rahmen und Unterboden verzogen. Über 10.000.- DM Schaden und damit fast wirtschaftlicher Totalschaden, obwohl man von außen fast nichts gesehen hat.
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Re: Umstieg auf Outlander PEHV

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PHEV hat geschrieben:In Deutschland gibt es dazu bisher auch noch keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung zu entfernen.
Das ist so nicht korrekt :) Wenn der Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt, muß die AHK bei Nichtbenutzung abgenommen werden. Das dürfte allerdings nur auf Fahrzeuge zutreffen, bei denen das Kennzeichen recht tief im Stoßfänger sitzt. Wenn der Leaf eine AHK hätte, wäre der ein sicherer Kandidat dafür. Sowohl Nebelschußleuchte und Kennzeichen wären verdeckt :)
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)

Re: Umstieg auf Outlander PEHV

PHEV
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Das ist so nicht korrekt :) Wenn der Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt, muß die AHK bei Nichtbenutzung abgenommen werden.
So um es dann am Ende ganz korrekt zu schreiben...abgenommen werden muss diese nur wenn es explizit in den Fahrzeugpapieren oder in der Bauartgenehmigung der AHK niedergeschrieben ist.
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