Verbrenner-Parken an Ladeplatz - Verstoß gg. §1 StVO?

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  • tommy_z
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Hallo Forum,

gibt es eigentlich Polizisten hier im Forum? Mal abgesehen von Robert ... (Hallo :) !)

Hintergrund ist folgender: Mein verstorbener Vater war bayerischer Polizist, und der hat mir ein ums andere Mal erzählt, dass er so manchen Verkehrsrowdy verwarnt hat (heißt das so?), und zwar mit Verweis auf den §1 der deutschen StVO:
Straßenverkehrsordnung Deutschland hat geschrieben:§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn nun jemand an einem ausgewiesenen Ladeplatz meint, sein Verbrennerfahrzeug parken zu müssen - vielleicht noch mit dem Hinweis, dass das schließlich nicht verboten sei - ist das doch eine "mehr, als nach den Umständen unvermeidbare, Behinderung", oder? Auf die "gegenseitige Rücksicht" brauche ich gar nicht erst zu sprechen kommen, weil die ist in so einem Fall sowieso gänzlich missachtet worden.

In der österreichischen Straßenverkehrsordnung habe ich auf die Schnelle nichts Passendes gefunden, was dem deutschen §1 entsprechen würde - nur den eher allgemeinen "§ 7. Allgemeine Fahrordnung".

Was meint Ihr dazu? Insbesondere die Polizisten und sonstigen "Amtspersonen" unter Euch? Sollte man unsere Ordnungshüter mal ermuntern, diesbezüglich Geld einzutreiben?
Beste Grüße, Thomas
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Re: Verbrenner-Parken an Ladeplatz - Verstoß gg. §1 StVO?

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Leider ist es inzwischen so, dass alles extra verboten werden muss.
Der § 1 alleine wirkt schon lange nicht mehr.
Wird der bei der Fahrschule eigentlich noch gelernt ?

Ich persönlich bin ja auch der Meinung, dass ein Verbrenner nicht an einer Ladesäule parken darf,
wenn diese als solche für einen Führerscheinbesitzer erkennbar ist.
Ich parke ja auch nicht auf den Gleisen der DB. Da steht auch nicht überall Parken verboten !
Oder vor einem Hydranten der Feuerwehr, und so weiter.
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Grüße aus dem eVW Forum

Re: Verbrenner-Parken an Ladeplatz - Verstoß gg. §1 StVO?

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  • tommy_z
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... oder vor einer Hofeinfahrt in einer Wohnstraße, bloß weil der Besitzer vergessen hat, ein "Einfahrt freihalten"-Schild aufzustellen ...
Beste Grüße, Thomas
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