Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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@Solarmobil Verein: Da sind wir vermutlich einer Meinung. Die EU-weite blaue Plakette "0" wäre deutlich besser als das "E" und andere nationale Lösungen.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Völlig korrekt:
Solarmobil Verein hat geschrieben:Ich will einfach nur laden können, ohne Gefahr zu laufen, daß das Auto abgeschleppt wird, nur weil es kein E-Kennzeichen hat, aber mit dem Ladekabel an der Ladesäule hängt.
Zudem genügt das ekennzeichen ja nicht, um zu erkennen, ob ein eAuto gerade geladen wird oder ob ein Kabel angeschlossen wurde.
Es ist also völlig sinnfrei diese als Bedingung für die Nutzung einer Ladesäulen und dem dazugehören Ladeplatz zu machen.

P.S. Und wer da mit dem Ladeattrappenargument kommen möchte. Solche Betrügern kann doch bestimmt über eine Halteabfrage doch recht schnell auf die Schliche kommen. Oder hat die Polizei kein Möglichkeit anzufragen, ob das Fahrzeug als Elktroauto zugelassen ist?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

HaPeKa
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Bin ich froh, bin ich ein Berner, da habe ich ein E im Nummernschild :lol:
Bild - Audi A3 eTron

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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Die Verkehrsüberwachung muss in der Lage sein auf einen Blick die Berechtigung zu erkennen. Beim "E" genügt ein Blick und es ist rechtssicher dokumentiert, ob das Fahrzeug berechtigt war, dort zu stehen. Ein Ladekabel ist "beweglich" und nicht vergleichbar zu einer Urkunde wie dem Kennzeichen.

Dass das "E" nichts über den konkreten Ladevorgang aussagt, ist logisch. In den Niederlanden zeigen die Ladesäulen den Zustand per LED-Farbe an. Klar, kann auch mal ein Fahrzeug den Ladevorgang abbrechen usw. - In der Regel, so meine Erfahrung in den NL, funktioniert die LED-Indikation aber sehr gut. Auch hier sagt ein Ladekabel nichts aus. Die Auskunft, ob geladen wird, muss rechtssicher von der Säule aus kommen, auf einen Blick erkennbar.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Solarmobil Verein
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geko hat geschrieben:Die Verkehrsüberwachung muss in der Lage sein auf einen Blick die Berechtigung zu erkennen. Beim "E" genügt ein Blick und es ist rechtssicher dokumentiert, ob das Fahrzeug berechtigt war, dort zu stehen.
Offenbar muß die Verkehrsüberwachung schlauer sein als manch ein Polizist, der mit dem E hinten am Kennzeichen dran (immer noch) nichts anfangen kann.
Und nochmal: Wie geht das mit einem Versicherungskennzeichen? Da kannst du lange nach dem E suchen, weil es nie eines gibt.
geko hat geschrieben:Die Auskunft, ob geladen wird, muss rechtssicher von der Säule aus kommen, auf einen Blick erkennbar.
Wie soll das gehen?
Selbst wenn ich mein ganz normales Typ2-Typ1-Ladekabel benutze, gehen die LVF-Säulen schon auf Grün (Ladung beendet), obwohl mein Auto noch lädt (mit ~1.38kW nach der Leistungsreduzierung, wenn Akku näherungsweise voll).
Und ich habe auch ein Ladekabel, da ist die LVF-Säule immer blau (Ladung läuft), obwohl am anderen Ende evtl. auch gar nichts hängt. Anders bekommst du z.B die alten Kangoos und Berlingos dort gar nicht mit Strom versorgt.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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Zu Versicherungskennzeichen habe ich keine Meinung, kenne mich damit nicht aus. Sehe aber den verhindernden Zusammenhang zum "E" nicht.

Ladesäulen: Typ 1 ist aus meiner Sicht kein weiter zu berücksichtigender Stecker. Wichtig ist, dass die Säulen bei Typ2-Typ2 funktionieren und korrekt den Ladevorgang bestätigen.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Irgendwie ist das bei uns in Franken wesentlich entspannter, da gibt es noch Ladesäule die kosten nicht mal was und es steht nur darauf -> Parken während des Ladevorganges erlaubt.... ob das jemand checkt, bei meinen max. 3,7 kW dauert da sowieso Stunden.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Solarmobil Verein
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geko hat geschrieben:Zu Versicherungskennzeichen habe ich keine Meinung, kenne mich damit nicht aus. Sehe aber den verhindernden Zusammenhang zum "E" nicht.
Ganz einfach: Da gibt's kein E.
6 Zeichen in zwei Reihen. Immer.
geko hat geschrieben:Ladesäulen: Typ 1 ist aus meiner Sicht kein weiter zu berücksichtigender Stecker. Wichtig ist, dass die Säulen bei Typ2-Typ2 funktionieren und korrekt den Ladevorgang bestätigen.
Ohohoh ... jetzt outet sich hier aber jemand.
Bei der Kommunikation zwischen Säule und Auto ist es völlig schnurz, ob Typ1 oder Typ2.
Typ2 ist sozusagen der "Drehstrom-Anschluß", Typ1 eben nur einphasig. Mehr Unterschiede gibt es nicht.
Alles, was kommunikationsmäßig bei Typ2-Typ2 funktioniert, funktioniert exakt so auch bei Typ2-Typ1.

Ansonsten würde ich böswillig aus deinem obigen Satz einfach nur Überheblichkeit heraushören.
Sag mir bitte, daß du dich einfach noch nicht näher mit den verschiedenen Steckertypen und deren Eigenschaften beschäftigt hast und das deshalb geschrieben hast.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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geko hat geschrieben:Sehe aber den verhindernden Zusammenhang zum "E" nicht.... ist aus meiner Sicht kein weiter zu berücksichtigender Stecker
Bist Du früher "Audi" gefahren?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

flow2702
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Solarmobil Verein hat geschrieben:
flow2702 hat geschrieben:Man muss doch an irgendwas festmachen, dass es ein E-Auto ist.
Ehm ... am Ladekabel vielleicht?
Falsch. Denn es wäre nur eine Frage der Zeit, bis sich der eine oder andere Schlaumeier eine kostenfreie Vattenfall-Ladekarte holt, ne Kabeltrommel in den Kofferraum schmeißt und das andere Ende in die Ladesäule stöpselt, um im hoffnungslos zugeparkten und teuren Hamburg mal für lau an den besten Standorten in der City parken zu können. Glaub mir, da ist eine (rechtssichere) Kennzeichnung das kleinere Übel.
Ob ich irgendwo mit einem evtl. vorhandenen E-Kennzeichen kostenlos parken oder eine Busspur benutzen kann, ist mir völlig schnuppe.
Ich will einfach nur laden können, ohne Gefahr zu laufen, daß das Auto abgeschleppt wird, nur weil es kein E-Kennzeichen hat, aber mit dem Ladekabel an der Ladesäule hängt.
Kannst du. Mit dem E-Kennzeichen oder der Bescheinigung vom Bezirksamt. Zuviel Aufwand/Kosten/was auch immer? Zwingt dich ja keiner, öffentlich zu laden.
Außerdem, ihr lieben E-Kennzeichen-Befürworter, folgendes entgeht euch immer wieder:
Was machen E-Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen? Hm ...? Bekommen die etwa doch die blaue Plakette? Wenn ja, warum gibt es die dann nicht einfach für alle E-Fahrzeuge?
Und eine Bescheinigung irgendwo in Hamburg abholen, so einen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Die Zeit der Fürstentümer ist schon lange vorbei. Aber mit EMoG&Co, Ladesäulenzugängen und all dem anderen uneinheitlichen Mist diesbezüglich scheint das ja wieder in Mode zu kommen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, oder was?
Kompliziert: Bescheinigung. Einfach: E-Kennzeichen. Noch einfacher: nicht an öffentlichen Säulen laden. Your Choice.
Manch einer hier hat ganz offensichtlich schon den Blick für das große Ganze verloren und gibt sich mit den kleinen Brosamen zufrieden, die man ihm als Beruhigungspille hinwirft.

Was mich nervt, sind Leute, die alles als gottgegeben hinnehmen und die Ungereimtheiten nicht sehen wollen.
Eine Verbesserung wird es nur geben, wenn man auf die Mißstände hinweist. Das war schon immer in der Vergangenheit so, das wird auch in Zukunft weiterhin so bleiben.
Es gibt nun wirklich dringendere Probleme im Bereich der E-Mobilität, als dieses.
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