Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

AndiH
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Wie ist das mit der Beschilderung in HH. Ist da irgendwie zu erkennen das man nur mit E-Kennzeichen laden darf?

Gruß

Andi
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Solarmobil Verein hat geschrieben:
-Marc- hat geschrieben:PS : In KS zeigen die Ladestationen an ob geladen wird ;)
Nein, die zeigen nur an, ob über PE der Status C (ready, charging) oder D (with vent.) kommt.
Und das kann ich manipulieren. ABL und innogy kann man so hinters Licht führen, auf daß das richtige Licht angezeigt wird, auch wenn der Akku schon voll bis Oberkante Unterlippe ist. Und nachdem die Signalisierung genormt ist (theoretisch jedenfalls), wird es auch bei anderen Ladesäulen mit einer solchen Anzeige funktionieren.

Mit anderen Worten: Die Ladeanzeige geht erst dann aus, wenn ich den Stecker aus der Ladesäule herausziehe.
8-)
:thumb:

Das erklärst du dann dem Besser Persönlich wenn du dein Auto auslösen kannst :lol:

:roll: Weis garnicht was daran so schwer ist sich an die Regeln zu halten :?:

Gruß Marc

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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AndiH hat geschrieben:Wie ist das mit der Beschilderung in HH. Ist da irgendwie zu erkennen das man nur mit E-Kennzeichen laden darf?

Gruß

Andi
Habe das in einem anderen Thema mal mitbekommen
Das war glaube auch der Grund wieso der HamburgerJung hier nicht mehr schreiben durfte

Ich habe mich nur gewundert wo ich durch Hamburg gefahren bin da war alles frei
Am besten fragst du welche von da oben ich glaube die Treffen sich einmal im Monat Do zum Stammtisch ;)

Gruß Marc

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Ein ladendes E-Auto habe ich in HH noch nicht abschleppen lassen. Würde ich auch nicht tun, wenn es kein E-Kennzeichen hat. Alles andere habe ich schon abschleppen lassen. Letzte Woche z.B. einen Car Sharing BMW Verbrenner der wohl meinte alle blauen Flächen im Hamburg seien zum abstellen da und Schilder lesen war im wohl zu lästig. Bei der Rechnung die ihm das Unternehmen schickt wird der Lernerfolg sich wohl schnell einstellen.
Kabel eingesteckt, keine Ladung und keine Parkscheibe habe ich auch schon mit Erfolg entfernen lassen.

mfg
Michael
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Solarmobil Verein
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-Marc- hat geschrieben:Das erklärst du dann dem Besser Persönlich wenn du dein Auto auslösen kannst :lol:
Die schneiden das Kabel durch?
-Marc- hat geschrieben: :roll: Weis garnicht was daran so schwer ist sich an die Regeln zu halten :?:
Hm ... nun ja, du hältst dich ja auch in keinster Weise an irgendwelche Rechtschreibregeln. Nichtmal der Versuch ist erkennbar.
Ansonsten halte ich mich schon an Regeln. Nur nicht immer an solche, die diskriminierend sind. :P

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) handelt hier absolut rechtskonform:
Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge (wie z.B. die Befreiung von Parkgebühren oder das Einräumen von Parkrechten) sind nach §4 EmoG nur für gekennzeichnete Fahrzuge zulässig. Diese Kennzeichnung findet durch das "E" am Kennzeichen statt. Siehe übrigens auch §1 Abs. 4 ParkGebO der FHH. Eine gesonderte Beschilderung am konkreten Ladepunkt ist übrigens auch nicht nötig.

Wer also der FHH Diskriminierung vorwirft, verkennt die eindeutigen und verbindlichen Regelungen des EmoG. Man kann nur jeder E-Fahrerin und jedem E-Fahrer empfehlen, sich ein E-Kennzeichen zu holen, um Vorteile/Vergünstigungen sicher nutzen zu können.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

MineCooky
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Echt bitter das man dafür ein Gericht braucht. Eindeutiger kann man das ja nicht Beschildern. Sollte aber auch ohne Schilder klar sein, wer da parkt und wer nicht...

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Solarmobil Verein
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geko hat geschrieben:Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) handelt hier absolut rechtskonform:
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
geko hat geschrieben:Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge (wie z.B. die Befreiung von Parkgebühren oder das Einräumen von Parkrechten) sind nach §4 EmoG nur für gekennzeichnete Fahrzuge zulässig.
Genau das schrieb ich. Diese Regel ist diskriminierend.
geko hat geschrieben:Man kann nur jeder E-Fahrerin und jedem E-Fahrer empfehlen, sich ein E-Kennzeichen zu holen, um Vorteile/Vergünstigungen sicher nutzen zu können.
Es gibt bereits E-Fahrer, die das mit einem meist gelben Symbol aus dem Dritten Reich vergleichen.
Soweit würde ich nicht gehen, aber ich sehe zumindest, das andere Verkehrsteilnehmer, vor allem solche, die einem hinterherfahren, normaler reagieren, wenn das vor ihnen fahrende Fahrzeug nicht als E-Fahrzeug erkennbar ist. Daher habe ich auch die entsprechenden Aufkleber wieder entfernt - und schon halten die Leute wieder mehr Abstand.
Daher werde ich auch bei einem neuen E-Fahrzeug kein E-Kennzeichen anbringen.

Wenn man schon jemanden brandmarken will, dann doch lieber die, die die Luft nur verpesten.
Oder?

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

TeeKay
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Und ich kann nur jedem Fahrer, der den EU-Raum mit dem Fahrzeug verlassen will, raten, kein E-Kennzeichen zu holen. Meine Versicherung will keine Grüne Karte mit E-Kennzeichen ausstellen, sondern nur das Kennzeichen ohne E erfassen. An der EU-Außengrenze kennt aber kein Grenzbeamter die kruden deutschen Regeln zum Thema E-Kennzeichen. Die sehen nur, dass sich Kennzeichen, Fahrzeugpapiere und Versicherungskarte unterscheiden und der Ärger ist vorprogrammiert. Besonders toll wird es, wenn auch noch das E auf den Fahrzeugpapieren fehlt so wie ursprünglich bei unserem zweiten Tesla. Da hast du dann Fahrzeugpapiere, die nichtmal zum Kennzeichen passen - da ist die Konfiszierung des Autos nahe. Selbst wenn man bei der Einreise in Belarus den Zöllner noch bequatschen kann. Bei der Ausreise wird die grüne Karte wieder kontrolliert und da hat man dann u.U. Pech. Der ganze E-Quatsch ist völlig unausgegoren und praxisfremd.

Einen ladenden offensichtlich rein elektrisch fahrenden Tesla wegen fehlenden E-Kennzeichens abzuschleppen, geht am Sinn des Gesetzes vorbei. Ziel war schließlich nicht, Ladesäulen für E-gekennzeichnete Fahrzeuge, sondern für Elektroautos freizuhalten. Ein ladender Tesla ist offensichtlich ein ladendes Elektroauto und damit das Gesetz dem Sinn nach beachtet.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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Menschen, die ein harmloses E-Kennzeichen in Verbindung mit der Brandmarkung einer Bevölkerungsgruppe im Dritten Reich bringen, sollten sich ggf. alsbald medizinisch untersuchen lassen. Bei allem Verständnis für unterschiedliche Ansichten, sollte die Kirche im Dorf bleiben und das Maß nicht überschritten werden.

Das E-Kennzeichen brandmarkt niemanden, es kennzeichnet lediglich. Wer es nicht will, muss es sich zur Zeit nicht zulegen. Wer aber die Vergünstiungen nutzen möchte, kommt um das E nicht herum.

Bei inzwischen drei E-Fahrzeugen und drei verschiedenen Kfz-Versicherungen wurde das E-Kennzeichen korrekt erfasst und auch so in der Grünen Karte abgedruckt. Auch alle drei Zulassungsbescheinigungen sind korrekt. Ich sehe keine Veranlassung vom E-Kennzeichen abzuraten, eher doch, manche Versicherung zu meiden, wenn diese ihre IT-Systeme nicht so im Griff hat, dass veränderte gesetzliche Regelungen korrekt erfasst werden.

Ich selbst hoffe auf eine baldige EU-weit einheitliche Regelungen und Kennzeichnung inkl. Verpflichtung diese anzubringen.
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