Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

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  • OK958
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Hallo Zusammen,

letzte Woche ist mir ja was wirklich einzigartiges passiert.
Ich bekam während des Ladens einen Strafzettel - da gemäß dem Ordnungsamtsmitarbeiter da nur Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken dürfen. :wand:
Ich konnte es selber kaum glauben, aber gestern kam dann per Post der Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeld dazu.

Meine Antwort heute auf den Vorgang möchte ich euch nicht vorenthalten :lol:

Sehr geehrter Herr Damen und Herren,

gemäß § 2.3 EmoG und in der Erweiterung um § 5.2 EmoG handelt es sich bei dem von Ihnen aufgeführten und betreffenden Fahrzeug um ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug welches die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes diesbezüglich erfüllt.
Zudem war es ausschließlich zum Aufladen der Batterie dort abgestellt, was während dem von Ihnen genannten Zeitpunkt auch stattfand.
Dies kann durch Zeugen, Beweisfotos und falls erforderlich auch durch ein Ladeprotokoll der EW.. Br.....l für diese Ladesäule belegt werden.

Da ich nur unweit von Br.....l wohnhaft bin und mich immer wieder beruflich und auch privat in Br.....l aufhalte bin ich seit 06/2015 im Besitz einer Ladekarte der EW.. um an deren Ladesäulen mein Fahrzeug -wie auch am 22.01.16- auftanken zu können.

Ich weiß daher nicht
ob ich darüber traurig sein soll, denn offensichtlich bringt es der GVD in Br.....l nur zustande gerade ladenden E-Fahrzeuge an dieser Ladesäule / diesem Ladeparkplatz mit einem Verwarnungsgeld zu belegen.
Denn in den unzähligen male die ich schon an dieser Säule laden wollte, war diese bisher immer durch nicht zum Parken berechtigte Verbrennungsmotorische Fahrzeuge zugeparkt, ohne dass ich jemals eines Ihrer roten Verwarnungsgeld-Ankündigungen an einem der Fahrzeuge bemerkt hätte.
oder
ob ich es eher erheiternd, ja schon fast eines Zeitungsartikels würdig finden soll dass der betreffende Mitarbeiter des GVB Br.....l meines Erachtens nach mit einer ausgeprägten Sehschwäche behaftet sein müsste, denn ein sieben Meter langes, giftgrünes Ladekabel welches direkt vom Ladeanschluss an der hinteren Fahrzeug-Fahrerseite in die Ladesäule geht, sollte man eigentlich auch in den Abendstunden -normaler Visus vorausgesetzt- nicht übersehen.

Bitte teilen Sie mir mit wie wir in dieser Angelegenheit verbleiben können


Die entsprechenden Unterlagen zum Fahrzeug, den ausgefüllten Zeugenbefragungsbogen und eines der von mir und meinem Zeugen (Beifahrer) gemachten Bildern auf den man den Ladevorgang ersehen kann habe ich im Anhang beigefügt.

An Herrn ....... als Ordnungsamtsleiter gerichtet möchte ich noch anmerken dass ich in den letzten acht Monaten -seitdem ich soweit möglich überwiegend elektrisch unterwegs bin- schon etliche Male (Anteil bestimmt über 90 %) an dieser -aus meiner Sicht für die E-Mobilität in Br.....l sehr wichtigen- Ladestelle nicht laden konnte weil sie stets von einem herkömmlich angetrieben Fahrzeug zugeparkt war – ohne dass ich an diesen Fahrzeugen jemals einen Hinweis auf ein Verwarnungsgeld ihrer Behörde hätte sehen können.
Es wäre Sinnvoll diesen Ladeplatz -wie den davor für die Stadtfahrzeuge- ebenfalls mit einem Poller zu versehen, welcher sich durch die Ladekarte absenken lasst -- alternativ konsequenter kontrollieren und ggf. auch mal tatsächlich nicht berechtigte Parker abschleppen lassen.

Mit freundlichen Grüßen



Ist euch auch schon mal sowas passiert - ich war zuerst ganz baff
Zuletzt geändert von OK958 am Di 2. Feb 2016, 21:18, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Strafzetten wegen Falschparken beim Laden

MarkusD
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Einen Strafzettel habe ich noch nicht bekommen bei sowas.
Aber einmal kam ca. 5 Sekunden, nachdem ich mich an die Ladesäule hingestellt hatte, schon eine Parküberwacherin angeflitzt und hat gesagt, nur für E-Fahrzeuge. Ich: Ja ... und habe das Ladekabel rausgeholt und angesteckt - um festzustellen, daß die Ladesäule von gestern auf heute offenbar kaputt gegangen war (erfolgreicher Ladelog-Eintrag vom Vortag).

Ich hoffe, die Dame ist auch so eifrig, wenn wirklich mal ein Verbrenner dort parkt.

Bitte laß uns wissen, wie es ausgegangen ist.

Gruß
Markus

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

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Erstmal positiv, das man überhaupt etwas unternimmt. Nun muss es nur noch die richtigen treffen :lol:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

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Wenn Dummheit und Geldgeil zusammentreffen. Den Behörden kannst du nur mit eigenen Mitteln entgegenwirken, den Paragraphen, den Rest deines Schreibens interessiert keinen. Deinen Ärger bekommst du nicht ersetzt.
Gruss
Jürgen

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Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

energieingenieur
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Traurig oder Lustig, ich weiß es auch noch nicht. Halte uns bitte mit dem weiteren Werdegang auf dem laufenden! Nur mal interessehalber: Was fährst du für ein Fahrzeug und wie genau kann man dort erkennen, dass es tatsächlich lädt (und nicht nur mit 100% Akku an der Ladesäule herumsteht?) Ich finde diesen Punkt nämlich nicht eindeutig geklärt. Die Angabe "während des Ladens" ist zwar technisch eindeutig, aber nicht bei allen Fahrzeugen bzw. Ladesäulen ist das von außen für andere (so auch für das Ordnungsamt) eindeutig erkennbar.

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

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Wenn es nicht erkennbar ist, dann kann aber auch kein Strafzettel ausgestellt werden. ;)
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Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

speeding up
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Ob das Fahrzeug die Voraussetzungen gemäß EmoG erfüllt, wird durch das E-Kennzeichen dokumentiert. Es gibt ja auch Plug-in-Hybride, die zwar ein Kabel haben, aber eben kein E bekommen. Die Parksheriffs werden zukünftig nur noch auf das Nummernschild schauen, was bei entsprechender Beschilderung auch formal richtig ist. Trotzdem wäre hier wohl ein bißchen mehr Fingerspitzengefühl gefragt gewesen.

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

Spürmeise
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speeding up hat geschrieben:Es gibt ja auch Plug-in-Hybride, die zwar ein Kabel haben, aber eben kein E bekommen
Welches Fahrzeugmodell wäre das? Hinweis: für das "E" genügt auch unter 50,0 g CO2/km laut NEFZ-"Messung".

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

energieingenieur
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speeding up hat geschrieben:Ob das Fahrzeug die Voraussetzungen gemäß EmoG erfüllt, wird durch das E-Kennzeichen dokumentiert. Es gibt ja auch Plug-in-Hybride, die zwar ein Kabel haben, aber eben kein E bekommen. Die Parksheriffs werden zukünftig nur noch auf das Nummernschild schauen, was bei entsprechender Beschilderung auch formal richtig ist. Trotzdem wäre hier wohl ein bißchen mehr Fingerspitzengefühl gefragt gewesen.
Ja, aber das Kennzeichen alleine gibt keine Auskunft darüber, ob das Fahrzeug gerade lädt oder nicht. Ein Nicht-Ladendes (=ggf. vollgeladenes) EV ist genauso störend, wie ein Verbrenner - ob nun mit E-Kennzeichen oder ohne.

Re: Strafzettel wegen Falschparken beim Laden

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energieingenieur hat geschrieben: Was fährst du für ein Fahrzeug und wie genau kann man dort erkennen, dass es tatsächlich lädt (und nicht nur mit 100% Akku an der Ladesäule herumsteht?) Die Angabe "während des Ladens" ist zwar technisch eindeutig, aber nicht bei allen Fahrzeugen bzw. Ladesäulen ist das von außen für andere (so auch für das Ordnungsamt) eindeutig erkennbar.
Einen Cayenne S E-Hybrid - der sich bis auf die Ladebuchse und den Acid-Grünen Bremssättel nicht wirklich großartig von anderen Cayenne unterscheidet.

Den Ladezustand erkennt man von außen an der Frequenz des Blinkens der Ladeanzeige.

Ich stand genau neben der Säule, eingestöpselt und ladend.
Das Fahrzeug war noch nicht mal voll geladen als wir wieder zurück waren.

Wir kamen gerade von einer längeren Fahrt aus dem Kraichgau - was wirklich eine Ladesäulen-Einöde ist und dort war die erste Möglichkeit wieder nachzuladen um den Rest bis nach Hause rein elektrisch zu kommen.

Außerdem hat die Säule ein Display welches permanent die bereits geladenen kW/h anzeigt.

Ich denke ein Auto von dem ein Kabel an eine Ladesäule geht sollte unschwer als ein zumindest teilelektrisch angetriebenes Fahrzeug, welches im Regelfall gerade lädt, zu erkennen sein.

Ich würde mich darüber auch ja nicht besonders aufregen wenn nicht genau diese Säule ständig Verbrenner von zugeparkt wäre ohne dass diese hierfür ein Knöllchen bekommen!! Zumindest hab ich an denen noch nie eines gesehen!!

Aber ich werde mir in den kommenden Wochen ein E-Kennzeichen holen - bei der Zulassung im Juni 2015 gab es noch keines und bisher war ich zu bequem es zu tauschen, was ich aber im Laufe des Februars nachhole.


Melde mich sobald ich vom Ordnungsamt was höre
Grüße
Zuletzt geändert von OK958 am Di 2. Feb 2016, 21:48, insgesamt 2-mal geändert.
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