Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.
E Lim 2.jpg
Halteverbot mit der Ausnahme "E-Fahrzeuge beim Laden" finde ich eindeutiger.

Ich könnte hier auch lesen: Hier ist ein Parkplatz; E-Fahrzeuge brauchen einen Parkschein.
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Ioniq PHEV silber; Pre/SD/Interieur hell: seit 1.9.2017
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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Soweit ich weiß, bekommen Ladesäulen mit Parkverbotsschildern keine Förderung (damit das Volk nicht konsterniert wird), deshalb gibt es halt Parkgebotsschilder.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

geko
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Helfried hat geschrieben:Soweit ich weiß, bekommen Ladesäulen mit Parkverbotsschildern keine Förderung (damit das Volk nicht konsterniert wird), deshalb gibt es halt Parkgebotsschilder.
Falsch.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Cerebro hat geschrieben:@Nasemann: wieso die einzige in Lauf?? Was ist mit dem Schnelllader passiert?
Okay, sagen wir die einzige noch komplett funktionierende in Lauf. Den Schnellader gibt es schon noch, allerdings ist da CCS schon seit mindestens einem Monat defekt und für ne R240 ZOE ist der Tarif da deutlich zu teuer!
ecopowerprofi hat geschrieben:Dann darf der dort auch bis zum Skt Nimmerleinstag auch ohne E-Kennzeichen stehen. Das Schild ist als Vorwegweiser z.B. an Autobahnen als Hinweis auf eine Lademöglichkeit vorgesehen.
Ich habe auch nirgends geschrieben, dass er das nicht darf, nur dass ich es moralisch hochgradig asozial finde :lol:
MasterOD hat geschrieben:Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.

Halteverbot mit der Ausnahme "E-Fahrzeuge beim Laden" finde ich eindeutiger.

Ich könnte hier auch lesen: Hier ist ein Parkplatz; E-Fahrzeuge brauchen einen Parkschein.
Schilder werden von oben nach unten gelesen. Also in dem Fall Parkplatz für E-Fahrzeuge nur mit Parkschein.
Meine E-Karriere:

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Nasenmann hat geschrieben:Lauf an der Pegnitz, die einzige hier noch funktionierende Säule wird seit mindestens 5h durch ne vollgeladene Zoe blockiert.
Ist das sicher? Bei dem leichten bis mäßigen Frost der letzte Tage in Lauf a.d.P. kann der Ladevorgang doch ziemlich lange gedauert haben?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Nasenmann hat geschrieben: Schilder werden von oben nach unten gelesen. Also in dem Fall Parkplatz für E-Fahrzeuge nur mit Parkschein.
Schau mal, da habe ich ja auch noch was gelernt. :oops:

Da wird es nicht mehr lange dauern und allen 500Tsd Essenern wird es auch klar sein. :lol:

Halteverbot: ausser zum E-Laden, ist deutlicher! :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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MasterOD hat geschrieben:Halteverbot: ausser zum E-Laden, ist deutlicher! :idea:
Aber rechtlich nicht haltbar, da ein Halteverbot sich immer nur auf die Fahrbahn bezieht, nicht auf Flächen daneben, auch von der Fahrbahn abgesetzte Parkstreifen z.B. sind davon nicht betroffen - wäre ja auch unlogisch, einen Parkstreifen einrichten, dann ein Halteverbot an die Straße und der Parkstreifen verliert seinen Sinn?!?

Ein Halteverbot am Ladeplatz wäre nicht bindend und der Falschparker wäre kein Falschparker, jeder Widerspruch gegen ein Knöllchen wäre erfolgversprechend, Abschleppen nicht legal.

Ein zusätzlich zur formal korrekten Beschilderung z.B. an der Säule selbst als Aufkleber angebrachtes Halteverbotssymbol könnte aber die Absicht verdeutlichen. Ist dann bloß die Frage, ob das eine widersprüchliche Beschilderung darstellen würde, so dass Falschparker sich wieder mit Aussicht auf Erfolg herauswinden könnten.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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MasterOD hat geschrieben:Hier noch ein weiteres Beispiel aus Essen mit uneindeutiger Beschilderung.
E Lim 2.jpg
Was ist daran uneindeutig? Es ist doch völlig eindeutig:
Parken nur für E-Autos nur mit Parkschein.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wir können nicht parken:
IMG_0091.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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iOnier hat geschrieben:Aber rechtlich nicht haltbar, da ein Halteverbot sich immer nur auf die Fahrbahn bezieht, nicht auf Flächen daneben, auch von der Fahrbahn abgesetzte Parkstreifen z.B. sind davon nicht betroffen - wäre ja auch unlogisch, einen Parkstreifen einrichten, dann ein Halteverbot an die Straße und der Parkstreifen verliert seinen Sinn?!?
Vollkommen falsch.
Z_229.jpg
Z_229.jpg (15.24 KiB) 924 mal betrachtet
Dieses Schild bezieht sich auf den Seiten-/Parkstreifen und bedeutet ein Halteverbot für alle nicht berechtigten Fahrzeuge.

Dies ist meine Empfehlung für ein Äquivalent
Z_229-E.jpg
Z_229-E.jpg (17.44 KiB) 924 mal betrachtet
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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