Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Eine Parkscheibenpflicht kann übrigens nicht in Kombination mit Haltverbotsschildern erwirkt werden - wird aber gerne so beschildert. Betrifft dann zwar nur E-Fahrzeuge, aber wer die Zeit überzieht, begeht keine Ordnungswidrigkeit i.S.d. StVO.
Wie wird das dann richtig beschildert? Sagen wir mal eine Ladesäule am Straßenrand, wo man auf der Fahrbahn parkt und lädt. Grundsätzlich nur Elektroautos während dem Ladevorgang erlaubt - Tagsüber mit Parkscheibe, 2 Stunden maximal, nachts ohne Parkscheibe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Je nach Ausführung der Beschilderung kann sich durch die zeitliche Einschränkung auch das Problem ergeben, dass der "E-Parkplatz" außerhalb der definierten Zeit nicht mehr besteht.
Bzgl. der Interpretation von Zusatzschilderkombinationen gibt es ja häufig bis vor den Amtsgerichten unterschiedliche Meinungen. Welche Beschilderung wäre Deiner Meinung nach problematisch?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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@Langsam aber stetig:
Eine Parkscheibenpflicht für E-Fahrzeuge erfordert am Fahrbahnrand zunächst das Zeichen 314 (Parken), idealerweise ausgeführt als Anfang und Ende (nicht wie in Hamburg mit beidseitig weisenden Pfeilen) + Zusatzzeichen "E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs" Da die zeitliche Einschränkung nur für die Parkscheibenpflicht gelten soll und nicht für die gesamte Kombination, ist die Lösung eines kombinierten Zusatzzeichens (Parkscheibe 4 Std. 9-18h) ein gangbarer Weg, allerdings muss dieses Zusatzzeichen zumindest per Ländererlass amtlich zugelassen sein.

Besser wären kombinierte Zusatzzeichen
"9-18h nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs mit Parkscheibe 4 Std."
und
"18-9h nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"
Auch hier zumindest per Ländererlass amtlich eingeführt.

@mweisEl
Problematisch ist z.B. die Hamburger-Lösung:
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Problematisch ist z.B. die Hamburger-Lösung:
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
Hmm, wenn man auf dem Foto die beiden waagrechten schwarzen Striche (die in Bildmitte) retuschieren würde, würde es mir auch besser gefallen.

Allerdings scheint die Rechtsauffassung, dass ein weiteres Zusatzzeichen das weiter oben stehende näher definiert, und sich nicht direkt auf das Hauptverkehrszeichen bezieht, auch nicht unüblich zu sein. Wie schaut in Hamburg denn das zeitlich beschränkte Bewohnerparken aus?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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An den neuen Erfurter ladesaeulen wurde auch die Hamburger schildervariante ( mit anderen Uhrzeiten) angebracht. Die beiden die der Fußgängerzone an nächsten sind waren in den letzten Tagen in 9 von 10 fällen zugeparkt. :(

Die die dort standen, hatten alle brav ein Parkticket gezogen oder ihren anwohnerausweis ausgelegt.

Ich fürchte die Stadt wird da mehr erwirtschaften, als die stadtwerke durch die Ladesäule. :(
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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mweisEl hat geschrieben:
StVO hat geschrieben:Problematisch ist z.B. die Hamburger-Lösung:
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
Hmm, wenn man auf dem Foto die beiden waagrechten schwarzen Striche (die in Bildmitte) retuschieren würde, würde es mir auch besser gefallen.
Teilweise sind neuere Ladensäulen in Hamburg mit einem abgewandelten Zusatzschild gekennzeichnet.
Bild
mweisEl hat geschrieben: Wie schaut in Hamburg denn das zeitlich beschränkte Bewohnerparken aus?
Bewohnerparken mit Zeitbeschränkung habe ich in Hamburg noch nicht gesehen.
Bewohnerparkausweise gelten meines Wissens in Hamburg ganztägig beliebig lange. Bewohnerautos erkennt man auch gerne an der über Wochen unangetasteten Schneedecke oder dem Algenbewuchs auf dem Dach.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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mweisEl hat geschrieben:
StVO hat geschrieben:Problematisch ist z.B. die Hamburger-Lösung:
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
Was genau ist an der Hamburger Lösung denn problematisch?
Allerdings scheint die Rechtsauffassung, dass ein weiteres Zusatzzeichen das weiter oben stehende näher definiert, und sich nicht direkt auf das Hauptverkehrszeichen bezieht, auch nicht unüblich zu sein. Wie schaut in Hamburg denn das zeitlich beschränkte Bewohnerparken aus?
Die Definition der Zusatzschilder ist doch genau diese: Jedes Zusatzschild bezieht sich ausschließlich auf das Schild darüber, nicht auf irgendwelche anderen. So wird es zumindest in Fahrschulen gelehrt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Problematisch ist die Zeiteinschränkung, weil diese sich bei vergleichbaren Beschilderungen auf die gesamte Kombination beziehen soll. Natürlich meint die Behörde im konkreten Fall, dass sie damit die Parkscheibenpflicht beschränkt. Man kann es aber auch so lesen, dass es nur zu der angegebene Zeit ein Parkplatz für E-Fahrzeuge ist.

Beide Varianten sind anwendbar - das darf aber nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen.
Wenn man z.B. einen Parkplatz für "LKW" und Busse beschildert, beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Parkplatzschild.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Derjenige der sich auf Bundesebene die Kombination Ladesäule + P-Schild mit Zusatzschild E-Fahrzeug ausgedacht hat, kann nur im Hinterkopf gehabt haben "Davon wird es eh nicht so schnell, so viele geben. Und die paar sollen sich dann wenigstens gegenseitig das Leben schwer machen."
elektroauto-foerderung/elektromobilitae ... 9-190.html

IMHO wäre es ein Leichtes ohne Erfindung neuer Schilder eine eindeutige Beschilderung zu schaffen:
1.) Bedeutung des VZ365-65 durch hinzufügen zur StVO, Anlage 2, Abschnitt 8 so verschärfen, dass im Radius von 5m um mit VZ365-65 gekennzeichneten Ladesäulen keine nicht ladenden Fahrzeuge parken dürfen. http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8
2.) Bundesempfehlung zur Beschilderung von Ladesäulen entsprechend ändern.
Ähnlich wie es T&R hier für Schnellladesäulen vormacht:
Bild
Köschinger Forst Ost
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Das wäre aber zu sinnvoll und zu einfach. :lol:
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