Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Berndte
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Mit einem Firmenwagen mit entsprechender Beschriftung präsentiert die Firma.
Ein Außendienstmitarbeiter von uns durfte gehen, weil er mit dem Firmenwagen wiederholt am Drängeln auf der Autobahn war.
Dabei stand der Firmenname nur relativ klein auf dem Kennzeichenträger. Es hat aber gereicht, dass sich die Leute direkt bei uns beschwert haben.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Heincaid
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Berndte hat geschrieben:Mit einem Firmenwagen mit entsprechender Beschriftung präsentiert die Firma.
Ein Außendienstmitarbeiter von uns durfte gehen, weil er mit dem Firmenwagen wiederholt am Drängeln auf der Autobahn war.
Dabei stand der Firmenname nur relativ klein auf dem Kennzeichenträger. Es hat aber gereicht, dass sich die Leute direkt bei uns beschwert haben.
Sicher dass es hier nicht nur ein Vorwand war?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtslage die Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund von Ordungswidrigkeiten im Straßenverkehr erlaubt, selbst wenn er mit einem Firmenwagen unterwegs war.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Da wird eher andersrum ein Schuh daraus. Wenn der Arbeitgeber weiß, das ein Arbeitnehmer unter Alkohol, unter Drogen, unter Medikamenteneinfluss o.ä. fährt, macht er sich Strafbar. Das könnte auch zutreffen wenn bekannt ist, das der Arbeitnehmer ständig im Verkehr auffällig ist. Wenn das schon durch Anrufer belegt ist....

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Michael
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Auch kann der Verantwortliche für den Fuhrpark - und es muss immer jemanden dafür geben, im Zweifel den Geschäftsführer - sich u.U. die gleichen Punkte in Flensburg abholen, die ein Fahrer eines Firmenfahrzeugs bekommt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Naheris
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Diese Punkte haben aber v.A. etwas mit der Ausstattung der Fahrzeuge zu tun. Keine Freisprecheinrichtung eingebaut und der Mitarbeiter wurde mit dem Handy am Ohr erwischt? Punkte! Fahrzeug hat defekten Tacho und der Fahrer fährt zu schnell? Punkte! Fahrer verursacht bei einem Poolfahrzeug einen Unfall wegen abgefahrener Reifen? Punkte! Fahrer hält den Abstand trotz ACC nicht ein? Keine Punkte.

Drängeln ohne Unfall gibt sicherlich keine Punkte beim Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer, weil man da keinerlei Einfluss drauf hat. Und ich wüsste jetzt nicht direkt, warum ich meinen Mitarbeiter für Vergehen im Straßenverkehr entlassen könnte. Vielleicht auf Dienstfahrten, aber in der Freizeit? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Deutschland seine Mitarbeiter in ihrer Freizeit kontrollieren und einschränken kann.

Aber: es gibt normalerweise eine Fahrzeugüberlassung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Und in die kann man ein paar Regeln rein schreiben, wie z.B. dass man sich als Fahrer an die STVo. halten muss. Und dann hat man mit ziemlicher Sicherheit eine Handhabe als Firma, wenn hier wiederholt gegen den Anhang zum Arbeitsvertrag verstoßen wird. Vermutlich allerdings nur für den Entzug des Fahrzeugs. Und ohne Abmahnung geht es vermutlich auch nicht.

Aus meiner Sicht sehe ich es auch so, dass ohne einen anderen Grund das Drängeln kein Problem wäre. Ich kann mir keine Firma vorstellen, die einen gut funktionierenden und ausgebildeten Außendienstler nur deshalb gehen lässt, weil er ziemlich aggressiv unterwegs ist. Da steckte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mehr dahinter.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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zoe2015 hat geschrieben:Am Schnelllader der Lübecker Stadtwerke in der Geniner Straße hat ein i3 der Firma http://www.e-nel.de den Typ2-Schnellladeanschluss zur Erhaltungsladung dauerhaft belegt. Nach Anruf bei der Firma meinte der Fahrer, dass das ja viel schonender für den Akku sei als CCS zu laden und er würde dort öfter während der Arbeitszeit stehen.
Dann sollte er mal während der Arbeitszeit an der Photovoltaik der Firma laden - ist auch viel nachhaltiger! :twisted:

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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IO43 hat geschrieben:Dann sollte er mal während der Arbeitszeit an der Photovoltaik der Firma laden - ist auch viel nachhaltiger!
Prinzipiell nein. Es ist doch egal, ob er ein paar Meter näher oder weiter von einer netzgekoppelten PV-Anlage lädt.

Hat der BMW i3 Fahrer jetzt am 22 kW- oder am 43 kW-Anschluss der Säule geladen? Falls an 22 kW, wäre für die dort zulässige Parkzeit von 2 h (Parkscheibe) für diesen Ladevorgang nichts nachteiliges zu sagen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Naheris hat geschrieben:Diese Punkte haben aber v.A. etwas mit der Ausstattung der Fahrzeuge zu tun.
[...]
Drängeln ohne Unfall gibt sicherlich keine Punkte beim Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer, weil man da keinerlei Einfluss drauf hat.
Einspruch! Wenn es mehrfach vorkommt und der Fuhrparkleiter nicht nachweisen kann, dass er geeignete Maßnahmen ergriffen hat um das Verhalten seines Mitarbeiters zu verbessern, kann es sehr wohl auch für solche Dinge Punkte für ihn geben.
Aus meiner Sicht sehe ich es auch so, dass ohne einen anderen Grund das Drängeln kein Problem wäre. Ich kann mir keine Firma vorstellen, die einen gut funktionierenden und ausgebildeten Außendienstler nur deshalb gehen lässt, weil er ziemlich aggressiv unterwegs ist. Da steckte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mehr dahinter.
Ja, es steckt mehr dahinter, nämlich das Berndte in einer Firma arbeitet, die auf ein vorbildliches Image sehr viel Wert legt und m.E. sogar darauf angewiesen ist. Da passt so jemand dann nicht mehr rein.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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mweisEl hat geschrieben:Es ist doch egal, ob er ein paar Meter näher oder weiter von einer netzgekoppelten PV-Anlage lädt.
Wieso? Dort könnte er Parken und Nuckeln so viel er mag.
zoe2015 hat geschrieben:...dauerhaft belegt
Er belegt den 43kW-AC-Anschluss, der für Schnellladungen gedacht ist, scheinbar für mehr als 2h (siehe Foto, 22kW-Dose ist frei). Selbst wenn er dort nur 2 Stunden stünde, wäre es trotzdem aus Sicht der anderen E-Autofahrer daneben.

Es gibt übrigens auch noch einen weiteren Kommentar aus dem Ladelog eines Soul EV Fahrers, der hat sich über das Verhalten gefreut.
Thx an den Fahrer des BMW i3, der den Typ 2 - Anschluss zum (Bummel-)Laden benutzt hat und mir somit die Chademo-Ladung ermöglicht hat. :)
Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht auch automatisch in Ordnung - hat mehr was mit Fairness zu tun ;)
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