Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • koderko
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Das ganze ergibt sich aus der Anlage 3 zu §42 Abs. 2 der StVO:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
--> Man darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in extra gekennzeichneten Flächen parken. Das Wort "Beladen" mit dem Aufladen des Akkus gleichzusetzen ist mMn. Wortklauberei. Sonst könnte ich mir ja auch ne Verlängerung an den Verbrenner legen und die 12V-Batterie aufladen...noch besser: Einfach das Standlicht anlassen, dann entlädt sich die Batterie leicht, was dann auch im Sinne der Vorschrift wäre... :roll:
Der Begriff "Be- und Entladen" ist klar definiert.

#edit: Davon ab: Die Kabelbrücke ist natürlich sehr vorbildlich! :applaus:
#edit2: Mit Chemie hat der Ladevorgang insofern zu tun, dass währenddessen die elektrische Energie im Akku in chemische Energie umgewandelt wird.
VW e-Golf in weiß, Bj. 05/2016, CCS, Wärmepumpe, gekauft 07/2017 m. ~7000km - 08/2017: 10.000 km geknackt :) - 12/2017: 15tkm - 02/2018: 20tkm - 04/2018: 24tkm - 06/2018: 28tkm - 11/2018: 35tkm - 05/2019: 40tkm
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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esykel hat geschrieben:Ausserdem hätte sie nie dort geparkt da sie zu der Zeit garnicht in HH war,hätte ihr Anwalt gesagt. :lol: :roll: LG esykel
Wie kannst Du auch ein Auto fotografieren was nie dort war. Also sowas :lol:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Aus dem Post geht aber nicht hervor, ob sie wirklich dort. Nur weil vllt. IHR Auto dort war, muss SIE ja nicht da gewesen sein: Fahrer/Halter.
Cupra Born 58/150 Bild vs. Hyundai IONIQ FL Bild

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Fluencemobil hat geschrieben: ich dachte immer Strom hätte etwas mit Physik zu tun. Laut BMVI ist Strom aber Chemie. :lol:

"Die Begriffe Beladen, Entladen und Aufladen stehen für völlig unterschiedliche Handlungen. Während beim Be- oder Entladen Gegenstände physisch bewegt werden, z. B. um die Bevölkerung mit Waren zu versorgen, handelt es sich beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs um einen chemischen Vorgang um ein Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Tankvorgang).


Wär wirklich mal interessant was das BGH dazu sagen würde.

1. Der (Be)-Ladevorgang ist erkennbar
2. Es wird Energie transportiert
3. Der Ladevorgang dauerte nur so lange wie unbedingt nötig. (Du bist doch dann sicher gleich weggefahren als der Akku voll war)
4. Das Schild (Ladezone) kann sehr wohl in dem Zusammenhang missverstanden werden. Eine Eindeutigkeit der Beschilderung kann eventuell bezweifelt werden.

Wenn man jetzt noch nachweisen könnte, dass es ein Notfall war, weil man ansonsten den Abschlepper hätte rufen müssen, der in dem Fall als unverhältnismäßig angesehen werden könnte, da es ja eine einfache Alternative gab.


Das mit dem chemischen Prozess ist so eine Sache. Im Inneren des Akkus befinden sich natürlich chemische Stoffe, wie Lithium und Elektrolyt. Aber eigentlich werden nur Ladungen getrennt beim Laden, die dann wieder zusammenfinden beim Entladen. Das ist dann eher Physik. Allgemein redet man aber trotzdem von Akkuchemie.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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St3ps hat geschrieben:Aus dem Post geht aber nicht hervor, ob sie wirklich dort. Nur weil vllt. IHR Auto dort war, muss SIE ja nicht da gewesen sein: Fahrer/Halter.
Wer lesen kann hat Vorteile, lese dir das mal richtig durch im Posting.Davon mal abgesehen hat die Pol das Kennzeichen von mir abverlangt.Eine Rechnung fuer den Einsatz,auch wenn er abgebrochen wurde,steht ihr ins Haus.Da kennst du die Pol in HH nicht.
:mrgreen: LG esykel
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Da bin ich aber beruhigt, das im Kabel (da findet ja der Transport statt), noch keine chemische Reaktion stattfindet. ;)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Fluencemobil hat geschrieben:"Die Begriffe Beladen, Entladen und Aufladen stehen für völlig unterschiedliche Handlungen. Während beim Be- oder Entladen Gegenstände physisch bewegt werden, z. B. um die Bevölkerung mit Waren zu versorgen, handelt es sich beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs um einen chemischen Vorgang um ein Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Tankvorgang).
§11 OWiG Irrtum Abs. 2
Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
und §16 OWiG
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Es handelt sich lt. deren eigene Aussage nicht um ein Parkvorgang sondern darum "ein Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Tankvorgang)".
Wie vor zitiert ist es durch das OWiG gedeckt das Fahrzeug zu laden, da es sich um ein geschütztes Interesse handelt so lange es nicht andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.

Ich habe mich auch schon in anderen Fällen auf das OWiG bezogen wodurch der Bußgeldbescheid vom Gericht kassiert wurde. Die meisten wissen das mit dem OWiG gar nicht und machen es daher auch nicht geltend.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Ranzoni
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Priusfahrer hat geschrieben: 4. Das Schild (Ladezone) kann sehr wohl in dem Zusammenhang missverstanden werden. Eine Eindeutigkeit der Beschilderung kann eventuell bezweifelt werden.
Irgendwie entartet dieser Faden...

...da möchte ich nicht zurückstehen: Das Zusatzschild zeigt doch eindeutig, dass die Elektronen in Kisten geliefert werden müssen.

Ranzoni

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Vielleicht sollte man die Energiemenge dann auch gleich in m³ angeben statt in dieser uneingängigen Pseudoeinheit kWh! :mrgreen:

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Mit einem m³ Elektronen brauchst Du mit Sicherheit dein Leben lang nicht mehr nachladen und kannst trotzdem immer fahren wie eine gesenkte Sau (kannst Du, solltest Du dann aber nicht). :roll:
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