Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Gibt es keine Höchstparkdauer von 3h?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Kann mand as Fremde Kabel dann einfach abziehen?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • benwei
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Nein, keine 3h Höchstparkdauer. Ich war noch keine 6 Stunden an der Säule daher weiß ich nicht, ob man das Kabel ziehen kann oder ob die lediglich den Saft abdreht.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Berndte
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Diese Kombination hat sich als wirkungsvoll erwiesen:
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... e-6/10630/ (Bilder ansehen)

Ist aber wahrscheinlich viel zu einfach.
Der Vorteil ist, dass auf den ersten flüchtigen Blick eben keine P-Schild zu sehen ist, sondern eben das Halteverbot.
Solange man sich nicht zu einer Randgruppe zählt, liest man meist nicht weiter.
Zusätzlich noch die Parkplätze grün angepinselt.
Links die neue Säule ist für unseren Firmen e-Golf und hat nur das übliche Kennzeichen-Schild an die Wand gedübelt bekommen.

Wenn ich mal wieder ein wenig mehr Zeit habe, dann gibts noch einen CEE32 Anschluss an die Rückwand der Säule.
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1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Hamburger
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Das Prinzip "Nur für..." mit P-Schild und Zusatzschild mit Piktogramm zeigt sich allerorts an den damit ausstaffierten Ladestationen dem Prinzip "Alle, außer..." Halteverbotschild in der Wirkung auf Falschparker unterlegen.
Auch als juristischer Laie findet man Ausnahmen in den gesetzlichen Vorgaben die eine sinnvollere, weil schneller erfassbare Beschilderung von Ladestationen auch mit Halteverbot bzw. P-Schildin Kombination mit Textschildern erlauben.

Die Ladesäulenverordnung schweigt sich zur Kennzeichnung der Stellflächen aus.

Das Elektromobilitätsgesetz spricht allgemein von Bevorrechtigungen und Ausnahmen von Verboten.

Die Förderrichtlinien sprechen von verpflichtender Bodenmarkierungen:
7.1 Kennzeichnung
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur sind im öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes (Darstellung eines Elektrofahrzeugs gemäß § 39 Abs. 10 StVO) ... deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Bodenmarkierung soll die komplette Fläche des Parkplatzes umfassen.
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur sind im nicht- öffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes (Darstellung eines Elektrofahrzeuges gemäß § 39 Abs. 10 StVO) auf grünem Grund (RAL 6018) entsprechend der unten stehenden Abbildung deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Bodenmarkierung soll die komplette Fläche des Parkplatzes umfassen.
In Einzelfällen kann auf Antrag davon abgesehen werden. Der Antrag ist mit einer nachvollziehbaren Begründung an die Bewilligungsbehörde (BAV) zu richten.
https://www.bav.bund.de/SharedDocs/FAQs ... aeule.html
Wo kann man sich bei der BAV beschweren, wenn die Bodenmarkierungen auch Wochen nach der Installation der Ladesäule noch nicht angebracht wurde ?

In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), in der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) heißt es:
Zu Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot
...
IV. Zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird auf die VwV zu § 45 Absatz 1g verwiesen. Zeichen 286 soll nur in begründeten Einzelfällen angeordnet werden.
IMHO sind Stellplätze an Ladestationen und insbesondere an solchen mit Abgabeleistung >20kW eine solche begründeter Ausnahmefall. Denn ein wegen einer zugeparkten Ladesäulen liegenbleibendes Auto stört den Verkehrsfluss erheblich und stellt mitunter auch eine Gefährdung dar. Das Zuparken von Ladestationen widerspricht dem Grundgedanken der StVO. Der Halt an Ladestationen ist ein technischer Halt, um Betriebsstoff aufzunehmen, auch wenn der Fahrer während des länger dauernden Ladevorgangs das Fahrzeug verlässt. Die Verweildauer lässt sich hier in Kombination mit dem Parkuhrschild begrenzen.

Gemäß StVO Anlage 2 ist das Zeichen 286 mit Zusatzzeichen 1024-20 eine durchaus erlaubte und verständliche Kombination.
Bild
Bild
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.

https://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/st ... e2.htm#286

StVO §45
StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zu Absatz 1g Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z. B. durch ein Stellplatz-Konzept), um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten. Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.
II. Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind mit Zeichen 314, 315 mit Zusatzzeichen anzuordnen. Sind Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen mit Zeichen 314.1 und 315.1 angeordnet, können elektrisch betriebene Fahrzeuge von diesen mit Zusatzzeichen freigestellt werden.
III. Die Erlaubnis zum Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen soll tagsüber zeitlich beschränkt werden. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen soll tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 420014.htm

In StVO Anlage 3 ist die Kombination aus P-Schild (Zeichen 314) mit Zusatzzeichen für bevorrechtigte Parkplätze vorgesehen:
3 a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein.
b) Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
c) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt sein. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
https://www.dvr.de/site.aspx?url=/html/ ... e3.htm#314
Sowohl in §45 StVO als auch in Anlage 3 ist nicht definiert welches der für E-Fahrzeuge möglichen Zusatzzeichen zu verwenden ist. Und manchmal sagen Worte halt doch mehr als kryptische Piktogramme:

Am 30. Mai 2017 ist der neue Verkehrszeichenkatalog in Kraft getreten. Darin sind auch die folgenden Zeichen zu finden:
Bild1026-60
Bild1026-61
Bild1050-32
Bild1050-33
Bild365-65 Ladestation für Elektrofahrzeuge 365-65
http://www.bast.de/DE/Presse/2017/presse-05-2017.html
http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/F ... ?nn=605096
http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/F ... -2013.html
09.16-09.18: i3 94Ah BEV
09.18- 12.18 : Leaf 2 nextmove
seit 14.12.18 : i3s 120Ah
https://twitter.com/alphadelta44
„Ihr sagt, dass ihr eure Kinder über alles liebt. Und trotzdem stehlt ihr ihnen ihre Zukunft, direkt vor ihren Augen”
Greta Thunberg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Dann wäre IMO aber die Kombination von Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) mit Zusatzzeichen 1024-20 (E-Autos frei) sinnvoller. Das eingeschränkte Halteverbot lässt zu viel Spielraum für Ausreden wie "war doch nur Brötchen holen". Außerdem erlaubt es das Halten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen, wobei zwar gilt, dass "Ladegeschäfte ohne Verzögerung durchgeführt werden müssen", was aber ziemlich dehnbar ist.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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iOnier hat geschrieben:wobei zwar gilt, dass "Ladegeschäfte ohne Verzögerung durchgeführt werden müssen", was aber ziemlich dehnbar ist.
Was ist das denn, wenn ich mein E-KFZ an der Säule anstöpsel. Das ist doch ein "Ladegeschäft", oder ? :old:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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:-D
... aber mit dem Zusatz "E-Autos (während des Ladevorgangs) frei" hast Du dann ja eh kein Problem.

Mir ging es darum, dass beim "einfachen" Halteverbot dem Missbrauch durch Verpenner Tür und Tor geöffnet sind ... die dürfen da dann zwar nicht parken, aber eben halten, und dem Be-/ Entladen sind da nun mal keine klaren zeitlichen Grenzen gesetzt. "Ohne Verzögerung durchgeführt" bedeutet ja nicht, dass es schnell gehen muss. Wenn sich da ein Kleinlaster zum Umzug hinstellt ...
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Moin, einige Zeitgenossen sind in ihrer Abgebruehtheit kaum noch zu uebertreffen.Die Fahrerin dieses Fahrzeuges meinte ich wuerde von ihrem Anwalt hören.Ausserdem hätte sie nie dort geparkt da sie zu der Zeit garnicht in HH war,hätte ihr Anwalt gesagt. :lol: :roll: LG esykel
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Hier mal ein Bsp. wie man als Elektroauto falsch parken kann, meint jedenfalls unser Ordnungsamt.
falschparker.jpg
ich dachte immer Strom hätte etwas mit Physik zu tun. Laut BMVI ist Strom aber Chemie. :lol:

"Die Begriffe Beladen, Entladen und Aufladen stehen für völlig unterschiedliche Handlungen. Während beim Be- oder Entladen Gegenstände physisch bewegt werden, z. B. um die Bevölkerung mit Waren zu versorgen, handelt es sich beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs um einen chemischen Vorgang um ein Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Tankvorgang). Dazu muss ein Elektrofahrzeug in der Regel geparkt werden. Dies ist in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. "

Die große Frage wäre ja dann, wenn jemand seinen Reservekanister (sehr langsam) in den Stinker schüttet, ist das dann erlaubt?
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.
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