Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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eDEVIL hat geschrieben:Warum können die nicht abschleppen?
Vermutung: Neider-SPD geführtes Rathaus.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

mobafan
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eDEVIL hat geschrieben:Warum können die nicht abschleppen?
Weil sie nicht zuständig sind. Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig (in manchen Kommunen auch als Stadtpolizei bezeichnet).
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

byxor
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mobafan hat geschrieben:
1. Der eGolf ist kein Elektroauto nach EmoG,
warum nicht ?

byxor

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

mobafan
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byxor hat geschrieben:
mobafan hat geschrieben:
1. Der eGolf ist kein Elektroauto nach EmoG,
warum nicht ?
Wie man auf dem Bild leicht erkennen kein, hat er kein E-Kennzeichen und gilt damit rechtlich nicht als Elektrofahrzeug. Selbst, wenn er an der Säule hängt und lädt.
Klingt komisch, ist aber so. Natürlich könnte der Halter den Wagen zum Elektrofahrzeug machen, zwei neue Schilder besorgen und auf der Zulassungsstelle ummelden, kostet aber alles in allem so 20 - 25 EUR. 7 EUR für die Bleche, 12,50 EUR für die Ummeldung und dazu kommen ggf. neue Papiere und Siegel.
Zuletzt geändert von mobafan am Mi 6. Sep 2017, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

SL4E
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byxor hat geschrieben: warum nicht ?
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__4.html
(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.
Streng genommen darf an jeder nach EmoG gekennzeichneter Ladestation nur Laden, wer ein E-Kennzeichen hat oder die blaue E-Plakette (ausländische PKW) hat.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

byxor
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(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.
damit ist es laut EmoG immer noch ein Elektrofahrzeug. In diesem Paragraphen geht es nur um Bevorrechtigungen nach §3

byxor

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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byxor hat geschrieben: In diesem Paragraphen geht es nur um Bevorrechtigungen nach §3
z.B. "Parken nur für Elektrofahrzeuge", "Ausgenommen Elektrofahrzeuge" usw. sind Bevorrechtigungen im Sinne des Gesetzes. Sobald eine Ladesäule mit einer Einschränkung dieser Art versehen ist, darf man ohne Kennzeichnung die Ausnahmeregelung nicht warnehmen. Aber spätestens ab 2027 man das Problem nicht mehr. Dann wird das Gesetz unwirksam.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Der eGolf parkt, aber angestöpselt ist es ja ein Ladevorgang :mrgreen:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ein Ladekabel, das blinken der blauen LEDs und die Bestätigung der Ladesäule ist ja wohl "deutlich sichtbare Kennzeichen", dass es ein Elektroauto ist.
Das müsste man eigentlich mal drauf ankommen lassen, denn mit welcher Begründung soll ich 100€ für neue Kennzeichen ausgeben (und FZ-Briefzu/wegsendung, 12% gehört das Fahrzeug ja noch Nissan), nur um an einer Ladesäule auch offiziell laden zu dürfen?

Da lade ich lieber illegal und zahle ein Ticket, das hab ich in der Restlebensdauer des eNV200 kostengünstiger als neue Kennzeichen...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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mlie hat geschrieben:Ein Ladekabel, das blinken der blauen LEDs und die Bestätigung der Ladesäule ist ja wohl "deutlich sichtbare Kennzeichen", dass es ein Elektroauto ist...
Aber nur wenn Du direkt mit der Nase vor der Säule stehst und all diese Kriterien abliest. Der Gesetzgeber meint mit "deutlich sichtbar" aber eher aus 20m Abstand, wenn das Ordnungsamt vorbei fährt. Da können die das E-Kennzeichen nämlich locker sehen, deine blinkenden LEDs aber eher nicht.
Es ist schon verständlich, dass man es dem Ordnungsamt einfach machen möchte, denn die haben was besseres zu tun als je nach Fahrzeugmodell erst irgendwelche LEDs zu suchen.
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