Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • powmax
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TESLA Hannover macht dat janz geschickt, stellen ihre Vorführer Tag & Nacht an die öffentliche Ladesäule vor dem Kröpcke ab. Einen besseren Showroom gibt es net und dann noch für lau, zzz... ;)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

me2
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Weiß zufällig wer, ob man als Schwerbehinderter mit seinem Verbrenner eine Ladesäule zuparken darf? Gibt es da vielleicht Sonderrechte?

Die Säule ist jedenfalls korrekt ausgeschildert (absolutes Halteverbot...) und der dort parkende Verbrenner hat einen entsprechenden Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen.


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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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me2 hat geschrieben:Weiß zufällig wer, ob man als Schwerbehinderter mit seinem Verbrenner eine Ladesäule zuparken darf? Gibt es da vielleicht Sonderrechte?
Auch ein Schwerbehinderte muss sich an Parkverbote halten. Der hat nur Sonderrechte auf den entsprechend beschilderten Parkplätze.
me2 hat geschrieben:Die Säule ist jedenfalls korrekt ausgeschildert (absolutes Halteverbot...) und der dort parkende Verbrenner hat einen entsprechenden Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen.
Foto machen und Anzeige erstatten. Einige von denen meinen, dass sie Narrenfreiheit haben. Demnächst fahren die auch noch in der Einbahnstraße verkehrt rum. Man hat ja einen Behindertenausweis.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Nachdem seit gefühlt drei-vier Seiten der Titel dieses Threads ignoriert wird ...Bild
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Ahvi5aiv
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powmax hat geschrieben:TESLA Hannover macht dat janz geschickt, stellen ihre Vorführer Tag & Nacht an die öffentliche Ladesäule vor dem Kröpcke ab. Einen besseren Showroom gibt es net und dann noch für lau, zzz... ;)
Das Parken an den Säulen ist meines Wissens nur für 3 h max. erlaubt, oder?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Das finden einige Leute nicht toll, daher wurde der Tesla Store darauf angesprochen: "Wir fahren den Vorführer sofort weg, wenn jemand dort laden möchte. Wir halten sozusagen den Platz für andere Elektroautofahrer frei". Zum Store sind es 50m. Bitte möglichst oft dort aufschlagen, vielleicht merken sie es dann mal...

Um Nicht Laden von Parken zu unterscheiden, muss man genau hingucken: Kabel sind eingesteckt, nur geladen wird nicht oder nicht mehr.
Renault Twizy. Tesla Model Y SR. Ladestation 22kW Go-e Charger + PV 4kWp. E-Liegerad Noell SL4L / Tongsheng TDSZ2

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Ladesaeule
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ecopowerprofi hat geschrieben: Auch ein Schwerbehinderte muss sich an Parkverbote halten. Der hat nur Sonderrechte auf den entsprechend beschilderten Parkplätze.
Das stimmt so pauschal nicht. Es gibt auch einige Sonderrechte. Auszug aus der Broschüre der Europäischen Kommission (ISBN 978-92-79-10546-3):

• Sie können auf Parkplätzen auf Straßen und in Bereichen
mit Parkverbot bis zu drei Stunden parken.
• Sie können die zeitliche Parkbegrenzung auf Parkplätzen
auf Straßen oder in Bereichen mit zeitlich begrenzter
Parkdauer überschreiten.
• Sie können auf sonst durch Parkschein- und Parkplatzautomaten
als gebührenpflichtige Parkplätze kenntlich
gemachten Parkplätzen kostenfrei parken.
• Sie können auf für Anwohner reservierten Parkplätzen
bis zu drei Stunden parken.
• Sie können in eingeschränkten Verkehrsbereichen und
außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen parken,
wenn Sie keinen Durchgangsverkehr behindern.


Von Ladesäulenparkplätzen ist dort nicht die Rede. Ggf. hängt es von der konkreten Beschilderung ab.

Nur kommt dann das große ABER: Das gilt alles nur solange niemand behindert wird. Wird ein Ladesäule zugeparkt liegt wohl eine Behinderung vor.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Hachtl hat geschrieben:Nachdem seit gefühlt drei-vier Seiten der Titel dieses Threads ignoriert wird ...Bild
Wurde der Pkw geparkt, hat man nur angehalten, wurde der Falschparker angezeigt?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ladesaeule hat geschrieben:Auszug aus der Broschüre der Europäischen Kommission
Wurde die denn in nationales Recht umgesetzt. In D gilt nur die StVO. Nur was in die StVO aufgenommen wird gilt in D. Ich hab nix passendes gefunden. Man kann sich eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen. Muss dafür aber eine nachvollziehbare Begründung liefern. Nur einen Schein mit G wird da wohl nicht reichen. Diese Ausnahmegenehmigung (gibt es auch für Handwerker) gilt immer nur in festgelegten Gebieten. Da aber mehr als genug Behindertenparkplätze ausgewiesen sind, dürfte es mit der Genehmigung schwer werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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watzinger hat geschrieben: Wurde der Pkw geparkt, hat man nur angehalten, wurde der Falschparker angezeigt?
Geparkt. Ich schicke jeden Monat eine Liste mit dem Falschparkern ab die Polizei.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube
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