Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Vokoun hat geschrieben:
Da E Kennzeichen ja keine Pflicht sind, wie soll man so jemandem beikommen?
Um die Vorteile für Elektrofahrzeuge zu genießen ist das E-Kennzeichen allerdings schon Pflicht.
Meine E-Karriere:

Renault ZOE 06/2015 - 03/2018
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Tesla Model 3 SR+ 07/2019 - 02/2021
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Nasenmann hat geschrieben: Um die Vorteile für Elektrofahrzeuge zu genießen ist das E-Kennzeichen allerdings schon Pflicht.
Bei uns war das Straßenverkehrsamt schon mit dem Ausstellen des E-Kennzeichens nahe an der Überforderung, eine grüne Plakette wollte man mir dann auch nicht geben weil "die ist ja bestimmt inklusive".
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Vokoun hat geschrieben:Ich habe leider kein Foto davon, bei uns in der Stadt stand ein Kadett C auf einem Ladeparkplatz.
Der hat das Ladekabel von der Station einfach in die Motorhaube geklemmt. Also Motorhaube auf, Kabel rein, Motorhaube zu.

Ich persönlich habe das als sehr trickreich empfunden. :mrgreen:

Da E Kennzeichen ja keine Pflicht sind, wie soll man so jemandem beikommen?
Ich weiß nicht, was für eine, klingt aber jedenfalls nach Straftat.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

BMWi
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Deshalb soll jede Ladesäule mit "nur während des Ladevorgangs" beschildert sein. Dann erschlägt man so Sachen. Vielleicht sollte man noch E-Fahrzeuge mit draufschreiben, nicht dass dann einer auf die Idee kommt seine Starterbatterie dort zu laden.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

GolfE
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Klösterle am Arlberg, Österreich - bei Schnee - keine Beschilderung
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Langsam aber stetig hat geschrieben:
Vokoun hat geschrieben:Ich habe leider kein Foto davon, bei uns in der Stadt stand ein Kadett C auf einem Ladeparkplatz.
Der hat das Ladekabel von der Station einfach in die Motorhaube geklemmt. Also Motorhaube auf, Kabel rein, Motorhaube zu.
Ich weiß nicht, was für eine, klingt aber jedenfalls nach Straftat.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass man auch ein Auto umbauen kann ??
BMWi hat geschrieben:Deshalb soll jede Ladesäule mit "nur während des Ladevorgangs" beschildert sein.
Nee, ein neues Verkehrszeichen ähnlich wie für den Taxistand
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Z_229-E.jpg (17.44 KiB) 1038 mal betrachtet
dann gibt es keine Diskussionen mehr.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

KleinerEisbaer
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Dann müsste vermutlich nicht "Elektro-Ladesäule" sondern "BEV/PHEV" (oder was es da für eine gesetzliche Bezeichnung gibt) stehen.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php

Die Idee wäre aber gut. Wenn man da nun den Zusatz "nur während des Ladevorgangs" integriert, wärs doch verständlich.
🦖 🥚

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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KleinerEisbaer hat geschrieben:Dann müsste vermutlich nicht "Elektro-Ladesäule" sondern "BEV/PHEV" (oder was es da für eine gesetzliche Bezeichnung gibt)
Die gesetzliche Regelung für solche "elektrisch betriebene Fahrzeuge" wird genau durch folgendes Zeichen 1010-66 abgedeckt:
zusatz.png
zusatz.png (17.91 KiB) 1203 mal betrachtet
Denn mit "elektrisch betriebene Fahrzeugen" sind nicht irgendwelche Starterbatteriebastelein definiert, sondern PKW die den EU-Verordnungen entsprechen (was für Tesla Model 3 z.B. noch nicht nachgewiesen zu sein scheint).
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Solarmobil Verein
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Bei Ladeplätzen, die mit diesem Schild (das kommt aus dem EMoG) gekennzeichnet sind, dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen.
Also z.B. ein 45km/h-MiniEL oder E-Roller haben da ein Nachsehen ...

Es gibt noch das textuelle StVO-Schild "Elektrofahrzeuge frei", da wird kein E-Kennzeichen benötigt.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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KleinerEisbaer hat geschrieben:Dann müsste vermutlich nicht "Elektro-Ladesäule" sondern "BEV/PHEV" (oder was es da für eine gesetzliche Bezeichnung gibt) stehen.
[...]Die Idee wäre aber gut. Wenn man da nun den Zusatz "nur während des Ladevorgangs" integriert, wärs doch verständlich.
Das Zeichen gibt es so ja noch gar nicht. Wenn der Gesetzgeber es so wie oben dargestellt definieren würde, dann müsste er halt auch festlegen, wer unter welchen Umständen dort stehen darf. Wenn also in der Definition die Formulierung "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" stünde, wäre deine Forderung erfüllt und auch Mini-EL, Elektroroller etc. wären nicht ausgeschlossen :-)
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21
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