Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Arpad68
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Weder die Ladesäulenbetreiber, noch die kommunalen Aufsichtsbehörden, Polizei oder Politik interessieren sich für das Problem der zugeparkten Ladesäulen. Ich habe vergangene Woche einen 4-seitigen Beschwerdebrief an die Beteiligten geschickt, nachdem sämtliche Gesprächsversuche im Sande verliefen mit z.B. "dann suchen Sie sich halt eine andere Ladesäule", "die Flächen blau anmalen? Das verschandelt ja das Stadtbild", "wir haben andere Probleme", "wir haben für sowas keine Zeit".
Selbst bei der Parküberwachung vorgelegte Fotos der Falschparker wurden ignoriert indem einfach niemand hingeschickt wurde zum Knöllchen verteilen.

Solange die Herrschaften an diesen Stellen nicht selbst elektrisch fahren und merken, wie übel das ist, wird nichts passieren.

Das Foto zeigt die Situation vor Ort. Fährt der eine raus, stellen sich ein oder zwei andere hin. Man könnte quasi im Minutentakt Knöllchen verteilen.
Dateianhänge
IMG_0291.jpeg
BMW i3 94Ah nonREX LCI, BMW i3s 120Ah, Tesla M3P
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Arpad68 hat geschrieben:Das Foto zeigt die Situation vor Ort. Fährt der eine raus, stellen sich ein oder zwei andere hin. Man könnte quasi im Minutentakt Knöllchen verteilen.
Bei dieser Beschilderung darf dort jeder parken.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Schüddi
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Heisen-Berg hat geschrieben:
Arpad68 hat geschrieben:Das Foto zeigt die Situation vor Ort. Fährt der eine raus, stellen sich ein oder zwei andere hin. Man könnte quasi im Minutentakt Knöllchen verteilen.
Bei dieser Beschilderung darf dort jeder parken.
Ich hätte da jetzt absolutes Halteverbot interpretiert mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen während des Ladevorganges.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Schüddi hat geschrieben: Ich hätte da jetzt absolutes Halteverbot interpretiert mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen während des Ladevorganges.
Meines Wissens beziehen sich die Halteverbotsschildern immer auf die Straße, und nicht auf den Parkplatz. D.h., man darf nur auf der Straße nicht halten, auf dem Parkplatz darf man.
Ob das der Richter auch so sieht das natürlich eine andere Frage...


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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Schüddi
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Micky65 hat geschrieben:
Schüddi hat geschrieben: Ich hätte da jetzt absolutes Halteverbot interpretiert mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen während des Ladevorganges.
Meines Wissens beziehen sich die Halteverbotsschildern immer auf die Straße, und nicht auf den Parkplatz. D.h., man darf nur auf der Straße nicht halten, auf dem Parkplatz darf man.
Ob das der Richter auch so sieht das natürlich eine andere Frage...


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Es ist ziemlich eindeutig für mich. Der eine Pfeil zeigt nach rechts, der andere nach links und daher kann nur die Fläche dazwischen gemeint sein. Und das Schild Halteverbot sollte jedem bekannt sein ob das in dem Fall 100% Regelkonforme ist oder nicht. Warum du gleich mit Richter kommst kann ich nicht nachvollziehen denn soweit wird nur selten ein Knöllchen kommen. Wenn jeder in Deutschland nach seinem Wissen handeln würde hätten wir das totale Chaos. Stell ich mach 10min an einen Kreisverkehr oder schau dir Dashcamaufnahmen von Rettungswagen (vor allem auf der Autobahn) an, dann weist du was ich meine.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Micky65 hat geschrieben:Ob das der Richter auch so sieht das natürlich eine andere Frage...
Wieso sollten sich die Richter nicht an die StVO halten :lol:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Schüddi hat geschrieben:Ich hätte da jetzt absolutes Halteverbot interpretiert mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen während des Ladevorganges.
Grundsätzlich richtig, mit der Einschränkung, dass Haltverbote ohne besondere Zusatzzeichen immer nur auf der Fahrbahn gelten, aber nicht auf Seitenstreifen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Solarmobil Verein
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Ich wette, daß dem Ladesäulenblockierer diese Feinheiten der StVO nicht bekannt sind und er sich wider besseren Wissens, als in vollem Bewußtsein des Blockierens der Ladesäule, dort hingestellt hat.

Verzweifelt gesucht: gesunder Menschenverstand

Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ich empfehle denjenigen, die etwas über die Unwirksamkeit eines Halteverbotsschilds auf einem Parkplatz/Seitenstreifen lesen möchten, folgenden kompetenten Artikel:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm


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Zuletzt geändert von Micky65 am Mi 7. Nov 2018, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Heisen-Berg hat geschrieben:Wieso sollten sich die Richter nicht an die StVO halten :lol:
Gibt es. Nennt sich dann aber "Auslegung". ;)
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