Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • bangser
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Gerd BausN hat geschrieben:Nummernschilder verpixeln ist nicht nötig
Dank DSGVO ab sofort notwendig:
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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bangser hat geschrieben:
Gerd BausN hat geschrieben:Nummernschilder verpixeln ist nicht nötig
Dank DSGVO ab sofort notwendig:
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Es reicht aber. Siehe auch IP Adressen als personenbezogenes Datum - ich habe relativ wenig Chancen eine IP z.B. aus den DSL-Ranges der Telekom einer Person zuzuordnen, aber es geht technisch. Zack, Kriterium erfüllt.
Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: https://1.21-gigawatt.net

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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tstr hat geschrieben:Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.
Juristisch ist es nicht relevant wie viele Personen diese Daten abrufen können. Es reicht, wenn nur einer die Daten abrufen kann. Beim Kennzeichen können nur die Personen die Daten abrufen, die dazu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Damit dürfte beim Kennzeichen eine ausreichend hohe Hürde bestehen und man braucht diese nicht verpixeln.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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tstr hat geschrieben: Das ist quatsch, da nur wenige Personen die Kennzeichen abfragen könnten.
Was ist denn das für ein Argument?
Meine Kreditkartennummer, meine Kontonummer, mein Gehalt, etc. können auch nur wenige Personen abfragen, dennoch sind diese Daten durch die DSGVO geschützt und dürfen (in einem Forum) nicht ohne meine Einwilligung gespeichert und veröffentlicht werden. So ist es auch mit dem Autokennzeichen.

ecopowerprofi hat geschrieben: Juristisch ist es nicht relevant wie viele Personen diese Daten abrufen können. Es reicht, wenn nur einer die Daten abrufen kann. Beim Kennzeichen können nur die Personen die Daten abrufen, die dazu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Damit dürfte beim Kennzeichen eine ausreichend hohe Hürde bestehen und man braucht diese nicht verpixeln.
Das ist falsch. Das Autokennzeichen sind personenbezogene Daten und die dürfen nur gespeichert (und somit veröffentlicht) werden, wenn Dir eine Erlaubnis vorliegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass die hier nicht vorliegt. Somit ist es nicht rechtens das Kennzeichen zu speichern und zu zeigen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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zoppotrump hat geschrieben:Meine Kreditkartennummer, meine Kontonummer, mein Gehalt, etc. können auch nur wenige Personen abfragen, dennoch sind diese Daten durch die DSGVO geschützt und dürfen (in einem Forum) nicht ohne meine Einwilligung gespeichert und veröffentlicht werden. So ist es auch mit dem Autokennzeichen.
Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder? Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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mweisEl hat geschrieben: Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder?
Auch das ist kein Argument.
Ich empfehle mal die DSGVO zu lesen anstatt sich hier eigene Definitionen auszudenken. Dafür werden Gesetze schließlich geschrieben, damit sie Klarheit bieten und nicht jeder irgendwas rein interpretieren muss, was dann nicht stimmt. ;)
https://dsgvo-gesetz.de/
mweisEl hat geschrieben: Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
Siehe oben.
Nein, muss man nicht, schließlich liegt keine Datenverarbeitung vor.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Fidel
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Naja, wenn es eines gibt, was die DSGVO nicht gebracht hat, dann ist das Klarheit.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

yxrondo
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zoppotrump hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben: Vermutlich fährst Du Deine Kontonummer aber nicht für jedermann groß lesbar außen am Auto spazieren, oder?
Auch das ist kein Argument.
Ich empfehle mal die DSGVO zu lesen anstatt sich hier eigene Definitionen auszudenken. Dafür werden Gesetze schließlich geschrieben, damit sie Klarheit bieten und nicht jeder irgendwas rein interpretieren muss, was dann nicht stimmt. ;)
https://dsgvo-gesetz.de/
mweisEl hat geschrieben: Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
Siehe oben.
Nein, muss man nicht, schließlich liegt keine Datenverarbeitung vor.
Das Gesetz ist ein riesengroßes Monster, das große Unternehmen, Firmen und such im Internet für große Verwirrung gesorgt hat. Die kommen damit überhaupt nicht klar. Will damit sagen, wir als Kleinklein sollten nicht noch mehr mit der Sache übertreiben. Wir als Sportverein könnten einpacken, wenn wir uns nur noch danach richten würden. Also, haltet den Ball flach!
Ioniq Premium schwarz, seit dem 30.05.18 abgasfrei unterwegs, und ab 30.11.20 zusätzlich mit e-niro Vision 64kw

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wer nicht möchte das sein Kennzeichen in der Öffentlichkeit gesehen wird der muß es verhüllen, mit Panzerband abkleben oder abschrauben. :lol:
Seit Aug. 2017 eine gebrauchte ZOE / Pendle 130KM täglich / z.Zt. noch keine Lademöglichkeit bei der Arbeit
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