Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Der rechte Stellplatz ist jetzt überhaupt nicht reserviert, dort darf jeder Parken, außer Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Für das, was man dort erzielen will, braucht man das andere Zusatzzeichen ohne "frei".

Da aber von Förderung gesprochen wurde, kann es auch sein, dass die verbalen Zusatzzeichen generell falsch sind (dazu müsste man aber den Vorgang kennen). E-Parkplätze, die aus förderrechtlichen Aspekten angelegt werden, regeln sich üblicherweise nach EmoG. In diesem Fall ist das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild "elektrisch betriebene Fahrzeuge" anzuordnen.

Was den zweiten Stellplatz angeht, so wird mangels amtlicher Beschilderung keine rechtswirksame Beschränkung getroffen. Ein solches Blech könnte allenfalls auf privaten, nicht gewidmeten Verkehrsflächen eingesetzt werden. Dann kann der Besitzer zivilrechtlich gegen Falschparker vorgehen (Besitzstörung). Ordnungrechtlich besteht für die kommunale Verkehrsüberwachung jedoch keine Handhabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Danke für deine Antwort, hat dann ja meine Einschätzung praktisch bestätigt.
StVO hat geschrieben:Der rechte Stellplatz ist jetzt überhaupt nicht reserviert, dort darf jeder Parken, außer Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Für das, was man dort erzielen will, braucht man das andere Zusatzzeichen ohne "frei".

Da aber von Förderung gesprochen wurde, kann es auch sein, dass die verbalen Zusatzzeichen generell falsch sind (dazu müsste man aber den Vorgang kennen). E-Parkplätze, die aus förderrechtlichen Aspekten angelegt werden, regeln sich üblicherweise nach EmoG. In diesem Fall ist das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild "elektrisch betriebene Fahrzeuge" anzuordnen.
auch wenn wir hier die genaue Sachlage (evtl. Förderung) nicht kennen wird hier ruck zuck aus einer unzulänglichen Beschilderung ein Problem für einen Ladesäulenbetreiber der doch eigentlich der eMobilität mit einer hochwertigen LAdesäule etwas gutes tun will. Schon schade wenn die öffentliche Verwaltung (hoffentlich nur unbewust) so eine positieve Maßnahme einfach torpediert.
StVO hat geschrieben:Was den zweiten Stellplatz angeht, so wird mangels amtlicher Beschilderung keine rechtswirksame Beschränkung getroffen. Ein solches Blech könnte allenfalls auf privaten, nicht gewidmeten Verkehrsflächen eingesetzt werden. Dann kann der Besitzer zivilrechtlich gegen Falschparker vorgehen (Besitzstörung). Ordnungrechtlich besteht für die kommunale Verkehrsüberwachung jedoch keine Handhabe.
Na wenigstens ein Stellplatz auf dem man StVO-konform stehen darf während des Ladens, auch wenn sicher die örtliche Verwaltung der Meinung sein wird dass es nicht so ist :roll:

... genau wegen solchen Aktionen werden wohl unsere Kabarettisten, Satiriker, Karnevalsvereine und sonstigen "Spaßvögel" immer genug beute zum Ausschlachten finden :roll:
... man sollte wohl einfach besser drüber lachen, drüber Ärgern belastet nur die Nerven ...
MfG
Frosch_1977
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Man kann ja auf beiden Stellflächen laden, denn das was jetzt beschildert ist, wird die Behörde vermutlich nicht gemeint haben und deshalb nicht ahnden. Das Problem ist, dass man keine Handhabe gegen Verbrenner hat. Weder auf dem linken, noch auch dem rechten Stellplatz.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

KleinerEisbaer
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Oh ein Aufrege-Thread, eben erst entdeckt :?
Wollte nur kurz einwerfen: Im E-News Nr48 Video von RobinTV wurde ein Urteil erwähnt (genaue Stelle habe ich nun nicht parat, war auch nur mit 1-2 Sätzen), dass es in 320 (meine ich) Fällen rechtmäßig gewesen ist, die Polizei/den Abschlepper zu holen.
🦖 🥚

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

DerMarodeur
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KleinerEisbaer hat geschrieben:Oh ein Aufrege-Thread, eben erst entdeckt :?
Wollte nur kurz einwerfen: Im E-News Nr48 Video von RobinTV wurde ein Urteil erwähnt (genaue Stelle habe ich nun nicht parat, war auch nur mit 1-2 Sätzen), dass es in 320 (meine ich) Fällen rechtmäßig gewesen ist, die Polizei/den Abschlepper zu holen.
https://www.electrive.net/2018/07/03/fr ... obilitaet/

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Wie man sieht, haben die gelben Poller an Raststätten ihre Berechtigung.
Der LKW links, parkt dort. :evil:
Poller.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

KleinerEisbaer
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Danke für den Link.
"Tatsächlich sind in Hamburg Stellplätze mit Ladesäulen den Behinderten-Parkplätzen gleichgestellt. Folge: Die Polizei darf sofort abschleppen lassen."
Auch wenn der Satz aus der B ist: Gut zu wissen, im Falle des Falles.
🦖 🥚

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

passinglane
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Gruibingen an der A8, manchmal ist es sehr schwer, nicht ausfällig zu werden. Kam nach 10 Minuten ein Rentner angedackelt, und wie der mit aufheulendem Motor ausparkte wollte ich mir nicht vorstellen, wie der über die Autobahn zuckelt...
Nach mir kam gleich ein neues Leaf mit holländischem Kennzeichen.

mfg
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Gruibingen.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ich kenne die Stelle.
So wie der steht, musss er vorher entgegen der Einbahnstraßenrichtung auf den Parkplatz gefahren sein. :shock:

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

KleinerEisbaer
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Schön rechts, dicht an der Hecksossstange parken. Vorsichtshalber aber beim Auto bleiben ;)

Hat er denn noch was gesagt?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

passinglane
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..ganz klar verkehrt herum rein - wie übrigens viele, während ich an der Säule wartete.
Er sagte, er habe mich hier stehen sehen und seiner Freundin gleich beim Einparken gesagt, dass man da nicht parken dürfe, aber die habe nicht mehr ausparken wollen. Offensichtlich saßen die irgendwo im Schatten , hatten gesehen, dass es da verboten ist, haben die Säule aber sporadisch im Auge behalten.

mfg
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