Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

USER_AVATAR
read
Das wäre aber imho zu verwirrend...
Also weg mit den AC Anschlüssen, dann sind Schnelllader auch nicht mehr zugeparkt.
Besonders schlimm an Kostenlosen...*grummel
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog
Anzeige

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

USER_AVATAR
read
Das sagt sich leicht, wenn man so eine "Typ2-Ladekrücke" fährt, aber die Fahrer von Fahrzeuge, die an Typ2 Schnell alden können, sehe das evtl. etwas anders :roll: :evil:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

USER_AVATAR
read
Ist aber leider eine aussterbende Spezies, spätestens wenn die nächste Zoe CCS bekommt, ist das Thema AC-"Schnellladung" eh durch.
Ich fänd's ja auch schön, wenn es kaum einen Unterschied machen würde, wenn ich an AC oder DC lade, es ist aber nicht nur ein Sprung von 30min auf eine Stunde, sondern ein Unterschied von 20min auf mindestens 3h und das macht keinen Spaß...
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

USER_AVATAR
read
tomas-b hat geschrieben:Direkt steht es nicht drin, allerdings wurde wohl bewußt die Definition so veklausuliert, dass eine andere Interpretation nicht möglich ist:
LSV hat geschrieben: ...
(2) Beim Aufbau von Schnellladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der
Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2,
Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden.

(3) Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus
Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2
gemäß der Norm
DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden.
...
Das Problem ist die äußerst ungeschickte Unterscheidung zwischen Ladestelle und Ladepunkt.
AC mit 43 kW wird als einzelner Ladepunkt durch (2) abgedeckt und darf somit parallel zum DC funktionieren.
Würde der Chademo-Anschluss jetzt auch parallel zum CCS funktionieren, wäre es ein eigener Ladepunkt, der gegen Punkt (3) der LSV verstößt, weil er halt Chademo und nicht CCS heißt. Die Krücke ist dann halt, dass Chademo und CCS nicht gleichzeitig funktionieren und somit DC, bestehend aus CCS und Chademo, als ein Ladepunkt gewertet wird (weil ja immer nur einer von beiden aktiv sein kann) und somit nicht gegen die LSV verstoßen wird.
Das spricht dafür daß die Ladesäulenverordnung mal wieder ein Gesetz in der Reihe "Germanys next Top Scheißdreck" ist... Normalerweise fangen Gesetze mit allgemeinen Definitionen an - hier wäre also dringend notwendig die Begriffe Ladepunkt und Ladestelle zu definieren. Eigentlich peinlich für einen Bundestag der zur überwiegenden Mehrheit aus Juristen besteht...

Allerdings verstehe ich die von Dir zitierten Absätze lediglich so daß AC-Ladepunkte nicht ausschließlich aus Schuko oder Typ1 Steckern bestehen dürfen, sowie DC-Ladepunkte nicht ausschließlich aus chademo... Aber da möchte ich hier keine Diskussion anfangen :-)

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

TeeKay
read
Schau doch einfach mal in die LSV, bevor du meckerst. Da sind Ladepunkte sehr genau definiert. Ladestelle existiert überhaupt nicht und ist für die LSV auch nicht relevant.

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

Ecano
  • Beiträge: 1309
  • Registriert: Mo 23. Okt 2017, 20:10
  • Wohnort: Reiskirchen
  • Hat sich bedankt: 247 Mal
  • Danke erhalten: 300 Mal
read
Ich kann die deutschen Verschwörungstheoretiker beruhigen:
Die zitierten Auszüge aus der LSV sind wohl 1:1 aus der europäischen Rchtlinie 2014/94 entnommen, die ich unten zitieren möchte
RICHTLINIE 2014/94/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2014
über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

ANHANG II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
1.
Technische Spezifikationen für Ladepunkte
1.1. Normalladepunkte für Kraftfahrzeuge Wechselstrom-Normalladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Steck­dosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten. Diese Steckdosen dürfen mit bestimmten Zusatzeinrichtungen wie mechanischen Steckdosen-Verschlüssen ausgestattet sein, sofern die Kompati­bilität mit dem Typ 2 gewahrt bleibt.
1.2. Schnellladepunkte für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kup­plungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten.
Gleichstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kup­plungen des „combined charging system Combo 2“ nach der Norm EN62196-3 auszurüsten.

3. „Ladepunkt“ ist eine Schnittstelle, mit der zur selben Zeit entweder nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen oder nur eine
Batterie eines Elektrofahrzeugs ausgetauscht werden kann.
4. „Normalladepunkt“ ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW an ein Elektrofahr­
zeug übertragen werden kann, mit Ausnahme von Vorrichtungen mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW, die
in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist und die nicht
öffentlich zugänglich sind.
5. „Schnellladepunkt“ ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektrofahr­
zeug übertragen werden kann.
Jetzt kommt wahrscheinlich von denselben der Einwand, dass ja die EU Richlinie vom bösen Deutschland diktiert wurde. :)
e-up! "UNITED", bestellt am 27.8.2020, erhalten am 19.5.2021

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

p.hase
read
bald sind die reichweiten so gross, daß man das erste mal im ausland nachtankt. wie mit dem benziner auch. weils dort billiger ist. :D

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

gekfsns
read
Weil es immer heißt, nur über Chademo könnte man bidirektional laden und deswegen kann sich Nissan nicht dem europäischen Standard anpassen,
hier der Gegenbeweis:

https://youtu.be/TQ_ZC4Ahiwo
Dass es die Norm hergibt, wusste ich schon lange, aber dass dass es der Ioniq bereits jetzt kann, war mir neu.

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

WinnieW
  • Beiträge: 463
  • Registriert: Mo 3. Okt 2016, 20:24
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 9 Mal
read
gekfsns hat geschrieben:Dass es die Norm hergibt, wusste ich schon lange, aber dass dass es der Ioniq bereits jetzt kann, war mir neu.
Bidirektionales Laden ist nicht standardmäßig aktiviert, aber so wie ich die Sache verstanden habe
- funktioniert das nur nach einem Softwareupdate des Ioniqs
und
- nur mit einer solchen Ladebox

Bedeutet also man muss sowohl irgendwie an das Softwareupdate als auch an eine solche Ladebox drankommen.
Ich bezweifle dass der Hersteller die notwendigen Spezifikationen offen geleget hat.
Vermutlich ist das eine proprietäre Lösung.

Re: Interessanter Gedanke eines Nissan Managers

drilling
read
WinnieW hat geschrieben:Vermutlich ist das eine proprietäre Lösung.
Ja es ist mit ziemlicher Sicherheit eine proprietäre Lösung da es für bidirektionales Laden über CCS soweit ich weiß noch gar keinen Standard gibt.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag