Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Am besten man stellt Halteverbotschidler auf und erlaubt umgekehrt ausnahmsweise elektroautos das LAden
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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  • midimal
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zoppotrump hat geschrieben:Gibt es denn überhaupt Städte, welche Falschparker auf Ladeplätzen abschleppen lassen?
Ja - Hamburg
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Skoda Enyaq 80x <-- der macht sowas von Spaß - WOW!

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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@Kupferpfennig: Inzwischen hat die entsprechende Beschilderung aber eine Rechtsgrundlage, das Urteil käme so nicht mehr zustande.
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

mobafan
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Kupferpfennig hat geschrieben:So kann es auch ausgehen:
Das war vor der Gesetzesänderung. Seit Ende 2015 oder Anfang 2016 gibt es die genannten Schilder in der StVO. Dieses Urteil gilt somit für heutige Fälle nicht mehr.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
ID.4 Pro, Zweitwagen eGolf 300.

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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

zoppotrump
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Ich habe mal bei uns auf der Stadt gefragt warum nicht abgeschleppt wird.
Antwort: Es muss immer die Verhätnismäßigkeit geprüft werden. Da nicht abgeschleppt wird, wird diese wohl nicht gesehen.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

BurkhardRenk
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Also in Mainz werden fleißig Knollen verteilt. Wenn eine Behinderung gemeldet wird, vom Ordnungsamt wohl auch abgeschleppt, so deren Aussage das das vorkäme.
Zumindest die Säulen, die nicht wirklich Premiumparkraum sind, sind so zumeist frei inzwischen.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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zoppotrump hat geschrieben:Ich habe mal bei uns auf der Stadt gefragt warum nicht abgeschleppt wird.
Antwort: Es muss immer die Verhätnismäßigkeit geprüft werden. Da nicht abgeschleppt wird, wird diese wohl nicht gesehen.
Ich finde das grundsätzlich erstmal richtig. Ein Auto abzuschleppen ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Nur weil ein Hilfsscheriff einen zugeparkten Ladepunkt gefunden hat, direkt den Abschlepper zu schicken, ist unverhältnismäßig (werden manche Fundis hier anders sehen). Wenn ein Elektroautofahrer wg. eines blockierten Ladepunktes gestrandet ist, dann ist das etwas ganz anderes.
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Im Prinzip sollte das Abschleppen ja auch im Sinne des Betreibers und damit auch im Sinne der jeweiligen Stadt sein: Der Betreiber verdient damit Geld und generiert damit Steuereinnahmen für die Stadt. Momentan noch nicht im großen Stil, aber wir arbeiten ja bereits daran...
Und dann ist halt jede zugeparkte Säule ein potentieller Umsatzausfall...
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MG4 Luxury (MJ 2022) seit 09.03.2023

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

geko
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In München wird abgeschleppt, wenn ein E-Fahrer laden will und alle Ladepunkte von Falschparkern belegt sind. Dazu soll die Polizei über 110 angerufen werden. Ob abgeschleppt oder versetzt wird, entscheidet die Streife vor Ort. In den von mir bislang initiierten vier Fällen wurde abgeschleppt, da in der Nähe kein freier Parkplatz vorhanden war fürs Versetzen.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Wenn ein Elektroautofahrer wg. eines blockierten Ladepunktes gestrandet ist, dann ist das etwas ganz anderes.
Die Folge ist, dass der E-Autofaher erst einmal warten muss bis der Abschlepper und die Polizei kommt. Das führt zu Frust und ist nicht gerade förderlich für die E-Mobilität.

Es stimmt schon, dass man abwägen sollte. Aber wo macht man die Grenze? Schnell sind wir dann bei Diskussionen wie 'ich bin gleich wieder weg', 'ich stehe hier nur kurz'...
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
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