Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

Alles rund ums Elektroauto-Laden / Ladeboxen / Ladegeräte

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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spark-ed hat geschrieben:Der Sprit ist echt zu billig.
Ob billig oder nicht. In dem ZOE passt mein ganzes Werkzeug und Material nicht rein. Außerdem hat der keine AHK. Das Leben besteht aus Kompromisse. Zuhause habe ich PV und BHKW-Strom aber die Ladestrippe ist für unterwegs zu kurz. Ob mit dem RWE-"Ökostrom" von Rheinbraun die CO2-Bilanz besser aussieht wage ich zu bezweifeln.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Auf der Halde stehen auch Windräder. Reicht für die paar kWh Fahrstrom.

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Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Veni Vidi Vici

motoqtreiber
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Uff geschafft. Einstimmig angenommen.
Erschwerend war, dass ich die Leute kaum kenne, weil die Tiefgaragen zu einem sonst fremden Wohnkomplex gehören und ich im Vergleich zu einem Wohnungseigentümer etwa 7% Stimmrecht hatte. Meine vertrauten Nachbarn gehen deshalb da auch nicht hin.

Was hat geholfen:
1. Ich hatte vorher unterstehenden Tagesordnungspunkt angemeldet mit Infos. All das habe ich mir aus Euren Tipps hier zusammengesammelt. Danke!!! :danke: :danke:
Erstaunlicherweise hatten die Leute das auch gelesen. Das Thema Brandgefahr und Gefahr überhaupt kam gar nicht auf. Und das waren Leute, die vorher die Gefahren eines Bewässerungscomputers diskutiert hatten.

2. In der Tiefgarage gibt es, wie fast überall, so gut wie keine Steckdosen, aber durchaus Nachfrage. "Wenn ihr fragt, dürft ihr gerne auch" hat geholfen.

3. Die Hausverwaltung hatte das Problem, dass Handwerker, die viel Strom verbrauchen (z.B. ein Wochenende lang den Regen aus der Garage pumpen) den verbrauchten Strom nicht versicherungswirksam ausweisen können.
Habe angeboten, dass sie meine Steckdose verwenden können, wenn sie Start- und Endzähler notieren.

4. Ich habe immer nur von normaler Schuko Steckdose gesprochen. Nix Wallbox oder CEE...

5. Dass ein Nachbar sagte, dass Laden von Autos immer mehr Normalität wird, hat auch nicht geschadet. Sowas könnte man theoretisch absprechen ;-) Ich hatte erwartet, dass die Leute mich anschauen wie ein Auto: Auto an Steckdose ???



Ich mußte keines meiner vorbereiteten Geschütze auffahren.


Hier der Text:

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Antrag Stromanschluß an Tiefgaragenstellplatz
Ich bin Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes in der Tiefgarage xxx. Ich möchte auf eigene Kosten eine Standard Schuko Steckdose 220V 10 A installieren lassen von einem Elektrofachmann, um damit im Winter in Nächten mit Nachtfrost mein Elektroauto (Audi A3 Etron) zu laden. Dazu reicht obige zu installierende Standardsteckdose vollkommen aus. Sie wird mit 1300 - 2200 W belastet. Das entspricht dem Verbrauch von einem Fön oder Staubsauger.
Der Elektrofachmann machte 3 Vorschläge von denen folgender von unserer Hausverwaltung priorisiert wurde:
Anschluß an eine in der Tiefgarage vorhandene Leitung mit Gemeinschaftsstrom und Installation eines Zählers (z.B. Ferraris-Zähler ) vor der neu anzubringenden Steckdose, an dem mein individueller Verbrauch abgelesen werden kann. Die Abrechnung erfolgt dann jährlich über diesen Zähler. Nach Rücksprache mit mir erlaube ich gern auch die Nutzung der Steckdose durch andere Nutzer der Tiefgarage (z.B. um eine schwache Autobatterie nachzuladen). Die Steckdose wird von einem Elektrofachmann an meinem Tiefgaragenstellplatz installiert. Es existieren bereits private abgeschlossene Stromanschlüsse in der Garage. Falls gewünscht kann die zu installierende Steckdose ebenfalls abschließbar ausgelegt werden.



Mit freundlichen Grüßen

xxx


Anhang:
Unbedenklichkeitserklärung:

DEKRA
Darf ich ein Elektroauto in einer Tiefgarage laden?
Das Laden in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen. Auch die Ladetechnik von Serienfahrzeugen ist sehr sicher, so dass ein Überladen der Batterien ausgeschlossen wird.

Was muss ich als Besitzer einer Immobilie, einer Tiefgarage oder eines öffentlichen Parkplatzes beachten?
Moderne Elektrofahrzeuge sind auch während des Ladevorgangs so sicher wie jedes andere geparkte Fahrzeug. Auch das Parken in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen. Wenn Sie als Tiefgaragenbesitzer Ladestationen aufbauen möchten, so gilt das gleiche, wie für andere Immobilienbesitzer. […]
http://www.dekra-elektromobilitaet.de/f ... rastruktur



Brandschutz

Die in modernen Elektrofahrzeugen verbauten Akkus und deren Ladetechnik weisen eine erheblich geringere (Brand-)Gefahr auf als die höchst entzündlichen und u.U. ausgasenden Benzintanks von Verbrennerfahrzeugen und deren extrem hohe Temperaturen, wie sie etwa am Verbrennungsmotor bzw. dessen Auspuffanlage (Krümmer) auftreten.
Das Risiko eines Fahrzeugbrands ohne äußere Einwirkung ist bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer als bei thermischen Fahrzeugen. Die Gefahren für die Feuerwehren bei einem Elektrofahrzeug sind vergleichbar mit denen von heute modernen thermischen Fahrzeugen. Das Risiko eines Brandereignisses mit einer Beteiligung eines Elektrofahrzeugs in einer Tiefgarage besteht, ist aber bei einem frühzeitigen Einsatz beherrschbar. Es besteht für die Feuerwehr in den Gefahrenmomenten kein Unterschied in der Brandbekämpfung zwischen einem thermischen oder einem Elektrofahrzeug. http://bfb-is.de/wp-content/uploads/201 ... rzeuge.pdf
http://www.vde.com/de/Technik/e-energy/ ... rzeuge.pdf


Wohnungseigentumsgesetz
§21 Wohnungseigentumsgesetz:
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
...
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.

(6) Der Wohnungseigentümer, zu dessen Gunsten eine Maßnahme der in Absatz 5 Nr. 6 bezeichneten Art getroffen wird, ist zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.

(7) Die Wohnungseigentümer können die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen.
Ciao,
motoqtreiber

Italien mit dem ID3: viewtopic.php?f=393&t=60344
mehr auf meiner Homepage http://pottenstein-burgblick.de/https/- ... 393t-60344

2015 Audi etron (75% elektrisch) -> 2018 i3Rex 94Ah (100% elektrisch) -> 18.9.2020 VW ID.3 First + 2022 500e "Luigi"

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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  • ge7
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Glückwunsch, die Erleichterung kann ich nachvollziehen. Ich bin in der gleichen Konstellation zu meiner Steckdose in der Tiefgarage gekommen und lade seit 1,5 Jahren problemlos meinen e-Golf. Bislang keine Rückfragen oder ein böses Wort, nur Bewunderung: Mann ist der Leise und es stinkt gar nicht in der Tiefgarage wenn sie losfahren... ;)
Gruß vom Rande des Ruhrgebiets. e-Golf elektrifiziert seit November 2014. Facelift e-Golf 300 seit 30.05.17 :)

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

M3Muenchen
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Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus in München und ich habe den Vermieter angefordert, dass ich eine Stromleitung mit "üblicher" Steckdose (Hier rote 16A, 3-phasig) von meinem Stromzähler zum Parkplatz fachgerecht verlegen lasse. Glücklicherweise habe ich die Unterstützung des Vermieters.

Die ordentliche Eigentümerversammlung findet am 29.6. statt. In Vorbereitung dazu habe ich einen detalierten Brief geschrieben. Vorschlag vom Vermieter war alles einfacher machen und ich habe es so gemacht...
  • Die Bewohner möchten Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug am zugeordneten Tiefgaragenparkplatz.
  • Es soll eine Stromleitung und übliche Steckdose fachgerecht vom SWM-Stromzähler der Bewohner zum Parkplatz verlegt.
  • Baukosten werden von den Bewohnern bezahlt; Rückbaukosten (wenn z. B. die Bewohner ausziehen) werden auch von den Bewohnern bezahlt.
  • Wenn es technische Probleme gibt, werden sie fachgerecht gelöst und von den Bewohnern bezahlt.
  • E-Autoaufladekosten werden nicht in den Nebenkosten gerechnet.
  • Es wird kein Aufladegerät oder sogenannte Wallbox in der Tiefgarage montiert.
Seht Ihr hier Probleme? Wenn es in ein paar Wochen klappt (oder nicht) dann gebe ich Euch Bescheid.

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Das Problem sind nur die Eigentümer. Wenn einer nicht will wird es leider nichts.
Ich hätte das Elektroauto gar nicht erwähnt.
Strom, Steckdose, bezahlen, fertig .
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

Rumrunner
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ecopowerprofi hat geschrieben:
TobsCA! hat geschrieben:Eventuell irgendwas das kommuniziert. Pro Stockwerk 50kw. Und die LAdestationen sind auf das Auto eingestellt. und dann wird solang aufgeteilt bis alles aufgebraucht ist. WEnn die ersten fertig sind werden nach und nach die nächsten geladen.
Das ist genau das Konzept, was wir mit unserem Regler machen können. Die Wallboxe sind geregelt und der Regler gibt die max. Ladeleistung vor. Laden nicht alle so stehen dann die, die laden, eine höhere Ladeleistung zur Verfügung. Abrechnen kann man über normale einzelne kleine Stromzähler. Der Regler kann die Zählerdaten erfassen und dann über Netzwerk/Internet an eine zentrale Stelle übertragen.
Ich finde das Thema sehr interessant, aber ich verstehe hier den tieferen Sinn nicht dahinter.

Ich bin allerdings kein Techniker, vielleicht sehe ich da ja auch einiges falsch und Du kannst es berichtigen.

Also nehmen wir mal an ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen und mich interessiert da das Thema aufladen, entweder weil ich schon ein E - Auto besitze oder weil ich mir die Option offen halten möchte, später eines anzuschaffen.

Ich will jetzt wissen, ob und wie ich laden kann, und dann sagst Du zu mir: "Wir machen da etwas ganz modernes, ein "Lastmanagement" , wenn sonst niemand (oder nur wenige) gleichzeitig laden kannst Du mit einer höheren Ladeleistung laden!"

Was bringt mir das denn? Der Eigentümer ist doch in der Regel auf sein Auto angewiesen, weil er damit z.B. morgens zur Arbeit muss und abends wieder heimkommt und aufladen muss. Oder?
Also interessiert hier nur der "worst case", und der wäre doch auch billiger, simpler mit einer einfachen Absicherung zu erreichen?

Mir scheinen da pragmatischer zwei Wege zu sein:
Entweder das Giesskannenprinzip (jeder kriegt immer gleich wenig), oder das "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" Prinzip (wenn alle Tiefgaragenplätze mit Auflademöglichkeit verkauft sind gibt, es eben keine mehr!). Bei beiden hat der Elektro-Mobilist Planungssicherheit.
Das "Lastmanagement" - so ich es denn richtig verstanden habe - kommt mir wie eine Mischung aus beidem vor: Der Eigentümer freut sich das erste Jahr, wie schnell er seinen Wagen laden kann, wenn aber seine Nachbarn auch E - Autos kaufen, geht die Ladeleistung in den Keller (Gieskanne)...

Da ist doch Frust und Enttäuschung vorprogrammiert, oder?

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

elektrozauber
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Rumrunner hat geschrieben:Ich finde das Thema sehr interessant, aber ich verstehe hier den tieferen Sinn nicht dahinter.
Der Hausanschluss ist in aller Regel nicht dafür ausgelegt, dass viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 33 Wohneinheiten. 125A Absicherung am Hausanschlusskasten, somit maximal ca. 86 kW Dauerlast möglich. Anscheinend wird oft mit 1 kW pro Wohneinheit kalkuliert (Gleichzeitigkeitsfaktor), damit bleiben rund 50 kW für Ladestationen übrig. Das reicht für zwei 22 kW Wallboxen und alle weiteren Bewohner schauen in die Röhre. Für eine dritte 22 kW Wallbox müsste der Hausanschluss verstärkt werden, was teuer ist. Der Energieversorger dürfte dann verlangen, dass eine eigene Trafostation nebst Anschluss ans Mittelspannungsnetz bezahlt werden muss.

Vergleichen damit ist ein Lastmanagement, bei dem sich die Wallboxen untereinander absprechen um nie den Hausanschluss zu überlasten, die billigere Lösung.

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

mbrod
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Nur mal so'ne Überlegung: Wenn ich an einer normalen Steckdose mit 10 A laden kann, habe ich in 10 Stunden einen Reichweitengewinn von mindestens 100 km. Mir persönlich reicht das vollkommen. Wem noch?
Zoe Life R240 mit Akku Upgrade auf 41 kWh

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

Rumrunner
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elektrozauber hat geschrieben:
Rumrunner hat geschrieben:Ich finde das Thema sehr interessant, aber ich verstehe hier den tieferen Sinn nicht dahinter.
Der Hausanschluss ist in aller Regel nicht dafür ausgelegt, dass viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 33 Wohneinheiten. 125A Absicherung am Hausanschlusskasten, somit maximal ca. 86 kW Dauerlast möglich. Anscheinend wird oft mit 1 kW pro Wohneinheit kalkuliert (Gleichzeitigkeitsfaktor), damit bleiben rund 50 kW für Ladestationen übrig. Das reicht für zwei 22 kW Wallboxen und alle weiteren Bewohner schauen in die Röhre. Für eine dritte 22 kW Wallbox müsste der Hausanschluss verstärkt werden, was teuer ist. Der Energieversorger dürfte dann verlangen, dass eine eigene Trafostation nebst Anschluss ans Mittelspannungsnetz bezahlt werden muss.

Vergleichen damit ist ein Lastmanagement, bei dem sich die Wallboxen untereinander absprechen um nie den Hausanschluss zu überlasten, die billigere Lösung.
Ich habe das schon verstanden, aber wo ist der Sinn?

Was bringt es denn, wenn das E - Auto schneller voll ist, als ich erwartet habe? Da kann ich doch gleich eine Sicherung für alle drei (in deinem Beispiel) Wallboxen einbauen, um die Dauerlast nicht zu überschreiten, und spare mir die teure, komplizierte und vielleicht auch pannenanfällige (unterstelle ich mal) Technik der Lastmanagement - Elektronik.
Oder man spart gleich die Wallboxen und stellt 32 Schuko - Dosen bereit, mit denen dann noch geladen werden kann, wenn alle Eigentümer ein E - Auto haben.

Oder gibt es wirklich Leute, die warten bis ihr E - Auto voll ist daheim und danach ihre Fahrten ausrichten?
Wäre doch ein ziemlicher Eingriff in die Lebensqualität.

Schneller laden bringt doch nur dann etwas, wenn ich es immer kann, ausser vielleicht beim "Schnelladen" auf Durchreise.
Aber es geht hier ja um Eigentumswohnungen, also eine Investition auf viele Jahre.

Da bringt es dann doch wenig, wenn der Käufer der Immobilie das erste Jahr auf 80% Laden kann, weil er das einzige E - Auto besitzt, er aber praktisch ständig damit rechnen muss, dass ein oder mehrere andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft auf E - Antrieb wechseln, und es plötzlich nur noch für 60% reicht in der Nacht und er seinen Arbeitsplatz nicht erreicht.
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