Sammelbestellung EVSE?

Re: Sammelbestellung EVSE?

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Nein - hier hab ich das falsch dargestellt. Als einzelner Verbraucher ist man natürlich nicht zur WEEE Abgabe verpflichtet. Hier ist der chinesische Händler in der Pflicht, wenn er nach Deutschland liefert. Etwas anders oder zumindest zweifelhafter verhält es sich bei Sammelbestellern, da diese ja die gesammelt bestellten Geräte gar wohl in Deutschland in den Verkehr bringt. Aber das ist wohl eher eine Frage an die Juristen. Recht hat ja oft nichts mit Rechtsempfinden zu tun :-)
thf hat geschrieben:Oha - eine solche Diskussion wollte ich eigentlich vermeiden.

PS: man muss als Käufer (von eigenen China-Importen) sein gekauftes Produkt selbst für WEEE anmelden?
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Re: Sammelbestellung EVSE?

LtSpock
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tilli11 hat geschrieben:Und dann möchte ich gern einmal sehen wo und wie Sie die eingeführten Elektrogeräte im EAR für WEEE registriert haben. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Klären Sie mich auf, wie Sie das machen, und ich ziehe meinen Beitrag zurück.
Würde mir mal an deiner Stelle die Gesetze von einem sachkundigen Fachmann erläutern lassen, statt hier Nebelkerzen zu zünden und „Privatimporteure“ zu verunsichern.

Hier der Auszug aus dem WEEE:

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen ein Unternehmen zum zuständigen Hersteller im Sinne des Gesetzes werden kann, der für die Registrierung und die Folgepflichten zuständig ist:
Produzenten: Firmen, die Elektro(nik)geräte unter ihrem Markennamen produzieren und erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen,
Auftraggeber einer Fertigung: Unternehmen, welches Elektro- oder Elektronikgeräte von einem Dritten konzipieren oder herstellen lässt und dann unter seinem eigenen Namen in Deutschland anbietet oder in Verkehr bringt,

OEM-Hersteller: Unternehmen, die Geräte anderer Anbieter unter ihrem Markennamen in Deutschland anbieten,

Importeure: Händler, die Elektro(nik)geräte nach Deutschland einführen und erstmalig hier zum Verkauf anbieten,

Exporteure [Distance Seller]: Ausländische Wiederverkäufer oder Hersteller, die Geräte „mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik“ (z.B. TV, Internet, Telefon usw.) direkt an private Verbraucher in Deutschland vertreiben,

Händler: Deutsche Vertreiber, die vorsätzlich oder fahrlässig Elektro(nik)geräte zum Verkauf anbieten, die vom Lieferanten bzw. Hersteller nicht oder nicht korrekt bei der Gemeinsamen Stelle registriert wurden.
Als Privatperson für bin ich zwar Importeuer, aber wegen Eigengebrauch biete ich das Produkt nicht zum Verkauf an. Händler bin ich daher auch keiner und die anderen Rollen treffen ebenfalls nicht zu. D.h. Importe für den Eigengebrauch werden vom WEEE nicht erfasst. Für EAR gilt gleiches.

Bezüglich Sammelbestellungen gibt es keine Probleme, da ich die Ware als Importeur nicht gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht in Verkehr bringe, sondern in einem in einem definierten privaten Personenkreis verteile, d.h. das Angebot richtet sich nicht wie bei einem gewerblichen Händler an jedermann.

Also lasse mal die Leute in Ruhe ihre Waren im Ausland bestellen und erfinde keine falschen Fakten!
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