Rückruf: fehlerhafte EPCU

Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Segeberger
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-----Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht einem Rückruf zu befolgen, ------


Das ist nur bedingt richtig ,
Bei Sicherheitsrelevanten Dingen werden diese dem KBA gemeldet
Dieser wiederum schreibt dann die Halter der betroffenen Fahrzeuge an ,sollte keine Rückrufaktion durchgeführt werden wird das betroffene Fahrzeug dann stillgelegt .


-----Daran kann unter Umständen auch Menschenleben hängen!------

Genau um so etwas zu vermeiden


Ich selber habe dieses erlebt
damals ging es um das Zündschloss welches theoretisch während der Fahrt einrasten konnte .
Ich hatte das Fahrzeug von privat gekauft ,konnte somit nicht von einen Händler darüber informiert werden .
Es ging damals um meinen Opel GT Roadster (GM)
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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

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LtSpock hat geschrieben:
Twizyflu hat geschrieben:und wenn nicht, dann fahre ich ihn halt weiter und dann ist es entweder dem nächsten Käufer sein Ding oder irgendwann ist was und Hyundai hat den ganzen Schaden.
Da du als Verkäufer von dem Mangel wusstest haftest du auch dafür, egal was im Vertrag steht. Das nennt man fahrlässiges Verschweigen eines bekannten Mangels. Ganz sicher haftet Hyundai zukünftig auch nicht für den Schaden und schon gar nicht für Folgeschäden, wenn du einem Rückruf keine Folge leistest. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht einem Rückruf zu befolgen, aber wenn ein Schaden/Unfall ensteht wird schon geprüft werden, ob der Schaden hätte geringer ode ganz vermieden werden können, wenn man den Rückruf befolgt hätte.

Finde es nebenbei unseriös, wenn du als Verkäufer mit solchen Täuschungsmanövern a la „nach mir die Sintflut“ auf Kosten des Käufers arbeitest!

Mal abgesehen davon würde ich keinen Gebrauchtwagen kaufen ohne die schriftlichen Zusicherung mit Beweisen, dass alle Rückrufe abgearbeitet wurden. Daran kann unter Umständen auch Menschenleben hängen!
Mit so Behauptungen wie "Täuschungsmanöver" würde ich ganz schnell vorsichtig sein.
Bei sowas bin ich sehr zornig, denn es suggeriert, ich würde das mit Absicht machen.

Ich schrieb wortwörtlich damals:
"Aber wenns eh unter Garantie fällt werden die das schon machen - und wenn nicht, dann fahre ich ihn halt weiter und dann ist es entweder dem nächsten Käufer sein Ding oder irgendwann ist was und Hyundai hat den ganzen Schaden. "

Der erste Teil soll damit auch deutlich sagen, dass ich das sehr wohl machen lasse, weil die das auf ihre Kosten (Hyundai) reparieren müssen, falls zutreffend.
Und mit "und wenn nicht" war gemeint, dass wenn es zum Garantiefall wird (unabhängig vom Rückruf zB. weils einfach kaputt geht), kann dies jeder nächste Käufer genauso im Zuge der Garantie/Gewährleistungsansprüche geltend machen wie ein normales Bauteil eben, das unter diese Bestimmungen fällt. Sollte sich herausstellen, dass nix ist und es dann doch kaputt gehen... <- so war das gemeint von mir!
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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

LtSpock
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Du schreibst Bullshit! Entweder du hast einen Rückruf bekommen ( was ja der Fall ist!) und der wird mindesten in den ersten fünf Jahren kostenlos durchgeführt oder du hast keinen Rückruf bekommen, dann bist du nicht betroffen und der Nachkäufer auch nicht und du musst kein so dummes Zeug schreiben.

Deine Aussage ist wörtlich, dass du deinen Rückruf nur durchführen lässt, wenns unter die Garantie fällt, und wenn nicht wälzt du das Mangelrisiko auf den Nachkäufer ab (weil du in Konesquenz die Kosten nicht tragen möchtest) und es ist dann sein Ding.

Was soll das denn anderes als das Verschweigen eines bekannten Mangels suggerieren? Sorry, aber deine Wortwahl lässt keine andere Interpretation zu und deine „Klarstellung“ ist hanebüchen vor dem Hintergrund deiner hier nachlesbaren beruflichen Tätigkeit. Das ist meine Meinung!

Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Aleko86
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LtSpock hat geschrieben:Du schreibst Bullshit! Entweder du hast einen Rückruf bekommen ( was ja der Fall ist!) und der wird mindesten in den ersten fünf Jahren kostenlos durchgeführt oder du hast keinen Rückruf bekommen, dann bist du nicht betroffen und der Nachkäufer auch nicht und du musst kein so dummes Zeug schreiben.

Deine Aussage ist wörtlich, dass du deinen Rückruf nur durchführen lässt, wenns unter die Garantie fällt, und wenn nicht wälzt du das Mangelrisiko auf den Nachkäufer ab (weil du in Konesquenz die Kosten nicht tragen möchtest) und es ist dann sein Ding.

Was soll das denn anderes als das Verschweigen eines bekannten Mangels suggerieren? Sorry, aber deine Wortwahl lässt keine andere Interpretation zu und deine „Klarstellung“ ist hanebüchen vor dem Hintergrund deiner hier nachlesbaren beruflichen Tätigkeit. Das ist meine Meinung!
Sorry, aber wenn du nur die Hälfte vom Satz zitierst, dann veränderst du die Aussage komplett. Wenn man sich den vollständigen Satz durchliest, dann ergibt die Aussage von Twizyflu vollkommen Sinn.

Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

LtSpock
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Sehe ich unter semantischen Grsichtspunkten anders :D

Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

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Leute, Leute.
Ich gebe zu, ich war etwas aufgebracht, weil auch sicher hier manche wissen, dass ich ja alles für die E-Mobilität tue.
Sicherheit ist wichtig und wenn LtSpock es missverstanden hat, hat er im Umkehrschluss somit auch einen Gefallen getan und mich daran erinnert, wie wichtig eine genaue Artikulation in solchen Fällen ist.
Könnte ja auch sonst wirklich nach hinten los gehen.

Sehe es also als "konstruktive Kritik".
Und nun ist es klar dargestellt, dass 1. das Thema natürlich von mir erledigt werden wird - schon aus Eigeninteresse und Sicherheit und 2. ich natürlich keinem Käufer (und der soll vorrangig aus der Community sein) das verschweigen würde, wäre es nicht gemacht.

In diesem Sinne beruhigen wir uns am besten, reichen uns wieder die Hände zur Versöhnung und hoffen, dass sowohl bei mir als auch euren Fahrzeugen die EPCU in Ordnung ist :)

Ich habe keinerlei Ambitionen sowas zu "verheimlichen" bzw. zu verschweigen - was hätte ich denn davon?
In den nächsten 3-4 Wochen steht ein Service an und dann wird das prompt mit erledigt.
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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Zmeister
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@ Ltpock was soll ich denn nun tun ich kaufe einen Gebrauchten Vorführwagen und muss 3 Tage Später feststellen das der ioniq an der Hinterachse geräuche macht nach recherche hier im Forum wurde ich auf die Bremssattelfedern aufmerksam ein Vorsprechen beim Händler (der ja noch ne inspektion gemacht hat) zeigte das der Wagen mit den Federn auch vom Rückruf betroffen war... was sollte man denn jetzt tun???????????? Soll ich gleich den Händler verklagen?

Das ganze führt zu nix weil die Rückrufe nirgends ausser beim Hersteller Dokumentiert werden...
Und wenn ich in 10 jahren einen Schaden hätte und dann rausgekommen wäre das es damals Sprich schon 2016 einen Rückruf gab wie will ich beweisen das er durchgefürt wurde oder nicht?
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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Segeberger
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Zmeister hat geschrieben: Das ganze führt zu nix weil die Rückrufe nirgends ausser beim Hersteller Dokumentiert werden...
Wie kommt ihr immer darauf ? :shock:
Ich schrieb es bereits weiter oben

Hier der Link zum Rückruf der IONIQ EPCU auf der Seite des KBA !

https://www.kba-online.de/gpsg/jsp/gpsgAuskunft.jsp

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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Zmeister
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Segeberger hat geschrieben:
Zmeister hat geschrieben: Das ganze führt zu nix weil die Rückrufe nirgends ausser beim Hersteller Dokumentiert werden...
Wie kommt ihr immer darauf ? :shock:
Ich schrieb es bereits weiter oben

Hier der Link zum Rückruf der IONIQ EPCU auf der Seite des KBA !

https://www.kba-online.de/gpsg/jsp/gpsgAuskunft.jsp

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Jep ob es eine gab... aber ob Sie gemacht wurde???ß
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Re: Rückruf: fehlerhafte EPCU

Segeberger
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Zmeister hat geschrieben: Jep ob es eine gab... aber ob Sie gemacht wurde???ß
okay dann nochmal ;

Sicherheitsrelevante Rückrufe werden an das KBA gemeldet
Hyundai EPCU zählt offenbar in diese Kategorie da beim KBA gelistet

Das KBA erhält eine Rückmeldung ob der Rückruf durchgeführt wurde ansonsten wird der Fahrzeughalter (basierend auf der KBA Datenbank ) direkt angeschrieben
Sollte dann keine "Vollzugsmeldung" laufen wird die Zulassungsstelle informiert und in letzter Konsequenz das KFZ stillgelegt

Einfache "Rückrufe " ohne Sicherheitsrelevanz fallen eher unter die Rubrik Service - werden in der Regel bei der nächsten Inspektion mit erledigt
Beim Ioniq aktuell die Ladebuchse

Beim Hersteller laufen alle durchgeführten Service Aktionen der FIN Nr zugeordnet auf
Der Händler kann also unter eingabe der FIN die Historie des Fahrzeuges aufrufen


Also alles nachvollziehbar

So handhaben es viele Marken ,würde mich schwer wundern wenn es bei Hyundai anders läuft
Wenn ein Fahrzeug (zumindest beim Markenhändler) angekauft werden soll werden genau diese Daten dann abgefragt
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