@ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Helfried
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Heavendenied hat geschrieben: Es gibt klare garantiebedingungen und es gibt das deutsche Recht.
Meines Wissens ist das nicht so. Die 5 Jahre Garantie sind ja eine freiwillige Leistung von Hyundai. Da haben die natürlich selber das Sagen, wie der Hase läuft.
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Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

JackEV
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Hallo Helfried,

ich bin mir nicht ganz Sicher ob Deine Aussage auch auf die
ersten zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung zutrifft.
Danach die nächsten 3 Jahre, ja.

Gruß
JackEV

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Heavendenied
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@Helfried:
Nicht ganz. Es gibt da durchaus auch beim Vertragsrecht gewisse Einschränkungen. Beispielsweise war/ist es üblich in den Bedingungen zu schreiben, dass man nur in die Markenwerkstatt darf, um die Garantieansprüche zu erhalten. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig und somit unwirksam. Gab da ja schon diverse Urteile dazu und die meisten Hersteller haben dann die Bedingungen auch angepasst.
Und das Thema, was hier auch für den Threadersteller wohl ausschlaggebend ist mit der Hilfsbatterie ist für mich der gespielte Witz. Da ist entweder jemand absolut beratungsresistent und naiv oder er wird von einem anderen Hersteller bezahlt. Alles andere ist für mich mittlerweile absolut unglaubwürdig geworden.

Und wie schon viele schrieben. Hyundai wird sich hier nicht offiziell äußern. Mir wäre kein Hersteller bekannt, der in irgendwelchen privaten Foren rechtsverbindliche Aussagen machen würde. So blöd ist keine Firma heutzutage...
Gruß,
Jürgen
(Hyundai Ioniq 2017, Peugeot iOn 2018, e-Niro 2020 64kWh)

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

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Heavendenied hat geschrieben:@Helfried:
Nicht ganz. Es gibt da durchaus auch beim Vertragsrecht gewisse Einschränkungen. Beispielsweise war/ist es üblich in den Bedingungen zu schreiben, dass man nur in die Markenwerkstatt darf, um die Garantieansprüche zu erhalten. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig und somit unwirksam. Gab da ja schon diverse Urteile dazu und die meisten Hersteller haben dann die Bedingungen auch angepasst.
Dies betrifft meines Wissen nach ausschließlich Wartungs- und Inspektionsarbeiten und ist i. A. auf den Gebrauchtwagenbereich beschränkt. Sollte ich mich irren bitte ggf AZ (minimal OLG).

Bye Thomas
MY LR | Model 2023 | 2023.38.6

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

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Auszug aus den Garantiebedingungen:

Die Garantie erlischt wenn ...

P4:
Die Entscheidung über Austausch und Reparatur von Teilen obligt ausschließlich Hyundai ...
=>

P7:
... unsachgemäße Einbauten ...
=> wenn eine 12Volt Batterie selber getauscht wird, hat man auch keine Garantie wenn 4 Monate später der Laderegler hopps geht. Beim Einbau kann "ja was passiert sein".
=> so geschehen bei i35 ..
... einsatzbedingter Verschleiß von Bauteilen ...
=> bei i35, Stabistangen und Stoßdämpfer nach 5 Monaten defekt. Da unser Hof ca. 300m von der Bundesstraße entfernt ist und "nur" durch einen unbefestigten Weg errreicht werden kann, wurde die Garantie abgelehnt. Wurde aus Kulanz kostenlos repariert. Die Teile (ca. 400,-) mussten wir bezahlen. Austausch wurde nicht berechnet. Nur komisch, unsere leafs & Co. stecken das alles weg ...

Auch hier: Hyundai streicht freiem Handel die Garantie
http://www.automobilwoche.de/article/20 ... e-garantie
9,8kwp und 78kwp PV auf dem Dach, zur Zeit 6 EVs und seit 4 Jahren ohne Verbrenner unterwegs

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

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  • peterle
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Helfried hat geschrieben: Meines Wissens ist das nicht so. Die 5 Jahre Garantie sind ja eine freiwillige Leistung von Hyundai. Da haben die natürlich selber das Sagen, wie der Hase läuft.
So ist es, Beweislastumkehr nach 6 Monaten ...
9,8kwp und 78kwp PV auf dem Dach, zur Zeit 6 EVs und seit 4 Jahren ohne Verbrenner unterwegs

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Stadtflucht
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peterle hat geschrieben: Auch hier: Hyundai streicht freiem Handel die Garantie
http://www.automobilwoche.de/article/20 ... e-garantie
Wo viel Licht, da auch viel Schatten.
IONIQ Style "White Hawk" - Bestellt 4.5.2017 - Sangl #263 - Bremerhaven 22.1.2018 - Landsberg 30.1.2018 - Abholung 16.2.2018

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Helfried
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Auch hier: Hyundai streicht freiem Handel die Garantie
http://www.automobilwoche.de/article/20 ... e-garantie

Da die Garantie ein wesentlicher Aspekt bei der Kaufentscheidung sei, hoffe man durch den Schritt zu gewährleisten, "dass die Mitglieder unseres Vertriebssystems, welche auch tatsächlich die notwendigen Investitionen getätigt haben, nun von diesen profitieren."
Meinen die damit die Glaspaläste und die hübschen Toiletten?
Wer bitte braucht als Kunde ein Vertriebssystem?

Und wieso sollen die 5 Jahre Garantie so ein Problem sein? Normale Autos haben nicht den geringsten Defekt in den ersten fünf Jahren.

Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

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peterle hat geschrieben:
Helfried hat geschrieben: Die 5 Jahre Garantie sind ja eine freiwillige Leistung von Hyundai.
So ist es, Beweislastumkehr nach 6 Monaten ...
Bitte mal nach Garantie / Gewährleistung (insbesondere im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr) googlen oder hier im Forum suchen, ich mag's nicht schon wieder erklären...
IONIQ electric Premium Phantom Black seit 18.05.2017. Bestellt am 18.01.2017 (Sangl #94).
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Re: @ HYUNDAI DEUTSCHLAND

Heavendenied
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@HeinHH:
Hier mal was ganz offizielles zum nachlesen:
http://ec.europa.eu/competition/sectors ... ure_de.pdf
Und grundsätzlich gilt wie gesagt auch, dass eben nicht alles rechtmäßig ist, was die Hersteller so in ihre Verträge schreiben.
Natürlich ist es im Zweifel nicht immer ganz einfach das durchzusetzen, aber mit einer ordentlichen Werkstatt und ein klein wenig Verstand kommt man ja in aller Regel gar nicht erst in eine solche Situation. Und wenn doch muss man sich eben rechtlichen Beistand suchen und für seine rechte "kämpfen".
Gruß,
Jürgen
(Hyundai Ioniq 2017, Peugeot iOn 2018, e-Niro 2020 64kWh)
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