Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

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Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

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Darum finde ich ja die Tesla Charger so gut.

Es sind immer mindestens 2 oder ? ;)


PS: Habe jetzt gesehen nicht ganz 2x China und je 1x USA und 1x GB nur ein Charger. Im Data hier nachzulesen.
http://supercharge.info/
Tesla S 100D M3P BMW i4 M50
ELECTRIC CARS WORLD NEWS
https://www.facebook.com/ELECTRIC-CARS- ... 768868062/
BMW Electric World News
https://m.facebook.com/BMW-Electric-Wor ... 258429413/
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Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

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Strom-tanken hat geschrieben: Die Betreiber solcher Tri­pellader hegen und pflegen die Dinger weil sie etwas teurer als normale Ladesäulen sind und hoffentlich deshalb immer nutzbar.
Gruß Christian
Komm mal nach Berlin :twisted: :lol:
Gruß
Großstadtfahrer

Twizy Cargo

Betreiber des https://www.twizy-forum.de

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

TeeKay
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Strom-tanken hat geschrieben: Die Betreiber solcher Tri­pellader hegen und pflegen die Dinger weil sie etwas teurer als normale Ladesäulen sind und hoffentlich deshalb immer nutzbar.
In welchem Land lebst du? Deutschland kann es nicht sein.

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

Strom-tanken
  • Beiträge: 63
  • Registriert: Do 6. Nov 2014, 19:13
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Auch wir lassen es lieber sein, war ne scheiß Idee.
Bloß keine Gedanken mitteilen die werden nur kaputt geredet.

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

Spürmeise
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Früher oder später dürfte es Stellplätze vor Ladesäulen in Deutschland geben, die (legal) nur mit amtlicher E-Kennzeichung des Fahrzeugs genutzt werden können. Das Zusatzschild an den Verkehrszeichen sieht so aus:
EV.jpg
EV.jpg (1.66 KiB) 1023 mal betrachtet
Daher sollte ein entsprechendes Attribut eingeführt werden, das derzeit noch bei allen Einträgen auf FALSE gesetzt werden kann.

Bei der Suche könnte es dann folgenden Filter geben: "Einträge mit E-Kennzeichnungspflicht ausblenden"

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

rolandk
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Spürmeise hat geschrieben:Früher oder später dürfte es Stellplätze vor Ladesäulen in Deutschland geben, die (legal) nur mit amtlicher E-Kennzeichung des Fahrzeugs genutzt werden können.
Gut, das das nur eine Vermutung von Dir ist. Ich hoffe, das es nicht dazu kommt. Ich denke auch, das die Anwesenheit eines Kabels als Verbindung zwischen Ladesäule und Fahrzeug ausreicht.

Aus diesem Grund halte ich auch nichts davon, das als zusätzliche Eigenschaft für Ladepunkte herauszustellen.
Es wäre außerdem nur für deutsche Ladepunkte relevant.

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

MarkusD
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rolandk hat geschrieben:Es wäre außerdem nur für deutsche Ladepunkte relevant.
Für Norwegen und zumindest Kärnten aber auch.

Es kann aber auch nur Ladestationen im öffentlichen Raum gelten.
Alles, was auf Privatgrund steht, müßte vom dortigen Betreiber wiederum explizit ausgewiesen werden.
Privatgrund in diesem Sinne ist gemäß Definition z.B. auch das Parkhaus, das von einem städtische Betrieb (Stadtwerke in diesem Fall) betrieben wird. Sagt jedenfalls das Ordnungsamt hier. Die Stadtwerke sehen das genauso.

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

rolandk
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Kärnten und Norwegen haben ein eigene Kennung für E-Fahrzeuge?

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

Spürmeise
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rolandk hat geschrieben:Gut, das das nur eine Vermutung von Dir ist.
Die Frage ist eigentlich nur, wann die Straßenverkehrsbehörde damit anfagen, Stellplätze vor öffentlichen Ladesäulen mit obigem Zusatzzeichen auszustatten.

Aus der seit 26.09.2015 gültigen STVO:

Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge ordnet die Straßenverkehrsbehörde unter Beachtung der Anforderungen des § 3 Absatz 1 des Elektromobilitätsgesetzes die dafür erforderlichen Zeichen 314, 314.1 und 315 in Verbindung mit dem dazu vorgesehenen Zusatzzeichen an.

Und was sind "Elektrisch betriebene Fahrzeuge"?

Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 [hier geht es um das Kennzeichen ergänzt um
den Kennbuchstaben „E“) und 4 [her geht es um die blaue Plakette], der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.


Und ich denke mal, dass E-Fahrzeuge, die nicht amtlich gekennzeichnet sind oder nicht gekennzeichnet werden können (z.B. Twizy-45) dann halt einen Strafzettel bekommen können.

Re: Wünsche und Verschlimmbesserungsvorschläge

MarkusD
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rolandk hat geschrieben:Kärnten und Norwegen haben ein eigene Kennung für E-Fahrzeuge?
In Norwegen fangen die Kennzeichen von E-Fahrzeugen mit EL an.
Ich meine, Majaleia war es, der/die geschrieben hat, daß in Norwegen nur entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge an öffentlichen Ladestationen laden dürfen. Keine Ahnung, wie ausländische E-Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen.

Wegen Kärnten fragst du am besten mal HinundHer. Er hat mich da schon "aufgeklärt".

Gruß
Markus
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