Steuerbefreiung auch für umgebaute E-Autos

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Steuerbefreiung auch für umgebaute E-Autos

e-Doka
  • Beiträge: 1
  • Registriert: Di 9. Aug 2016, 11:45
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Hallo,

das Thema ist zwar schon etwas älter aber gerade für mich jetzt sehr wichtig!

Bitte alle, die ein Umgebautes E-Auto haben sich hier mit einzubringen, ob eine Steuerbefreiung erreicht wurde oder nicht.
Ziel ist es, eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes zu erwirken.
Die Hauptzollämter in Landshut und Ulm sind der Forderung nachgekommen. Im Saarland wird voraussichtlich im November ein Senat darüber entscheiden.
Das Finanzgericht in Nürnberg hat gerade (Mai 2016) eine Klage abgewiesen mit der Begründung, dass ein Auto, das mit Verbrennungsmotor erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde und dann mit einem Elektromotor ausgestatet wird, zu einem Fahrzeug mit Elektromotor wird und nicht zu einem Elektroauto und somit nicht Steuerbefreit wird. Dessweiteren ist bei einer Zulassung von länger als 10Jahren (also Erstzulassung 2006 oder früher) jede Steuerbefreiung abgegolten.

Das ist nicht im Sinne der E-Mobilität.

Da jetzt warscheinlich in Nürnberg meine Klage erst gar nicht mehr zugelassen wird (Der Richter hat ja schon negativ entschieden, und wird es auch wieder) wäre es wichtig zu erfahren, bei welchen Hauptzollämtern eine Steuerbefreiung erreicht wurde.
Zur Zeit hat mein Anwalt noch 4 weitere Klagen laufen.

Danke für Eure Mithilfe
Gruß Frank
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Re: Steuerbefreiung auch für umgebaute E-Autos

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Nürnberg, das ist dann klar.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Steuerbefreiung auch für umgebaute E-Autos

SL4E
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Für die Steuerbefreiung zählt doch der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges. Ein Umbau auf einen anderen Antrieb ist in meinen Augen auch keine neue Erstzulassung, da sich die FIN nicht ändert. Hier müsste ja auch eine neue FIN vergeben werden und dann wäre es eine Neuzulassung.

Was ich mir vorstellen könnte, wäre in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeuges die Steuerbefreiung anteilig geltend zu machen, z.B. ein 6 Jahre altes Auto wäre nach Umbau noch 4 Jahre Steuerbefreit. Das wäre im Vergleich zu den Verbrennern nur fair, denn da bekommt man ja auch eine andere Besteuerung wenn man durch Umbau an den Abgasanlagen eine andere Abgasnorm erreicht.
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