Umfrage Vereinsgründung

Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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prophyta hat geschrieben:Stefan, wir wissen jetzt ja alle das du für einen Verein bist.
Wir brauchen noch einen Kassenwart. :lol:
vergiss es, das habe ich jetzt erst hinter mir, war 2 Wahlperioden im Sportverein Kassierer, das reicht für die nächsten Jahre :twisted: :mrgreen:
LG Stefan

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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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beim verein selber, würde ich z.zt nich mitmachen. aber wenn er dann spenden bescheinigen kann, dann wäre das für mich und uns hier SUPER, weil ich dann meine spenden entsprechend verbuchen/ absetzen könnte :!:
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23

Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Muss die Satzung schon fertig formuliert sein, wenn der Verein gegründet wird?

Als Verein kann man auch besser der Politik sagen, was sie bisher falsch gemacht hat. Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

cmoegele
  • Beiträge: 12
  • Registriert: Di 11. Aug 2015, 11:09
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Wir haben vor 3 Jahren Verein für Internet über 3 Dörfer gegründet und sind erstmal auch nicht vom Finanzamt als e.V. akzeptiert worden.
Das tut aber der Sache vom Verein ausser marginaler steuerlicher Erleichterung keinen Abbruch. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung bei öffentlicher Nutzung von solchen Dingen wie den Ladestationen. Mit klaren AGBs,...

VG

Chris

Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Kann mand as dann so defineiren, das die Spender weiterhin Eigentümer der Boxen sind udn der verein nur betreiber ohne eigentum?
Sonst könnte es ja sein,d as im worstcase alle boxen verwertet werden, um einen Problemfall zu finanzieren.
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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Das wäre eine Frage für die Juristen unter uns.

Die Haftung für die Boxen die Bernd jetzt baut, (oder auch eine andere Person)
muss zu 100 % vom Verein abgewandt werden.
:!:

Das geht wohl nur, wenn der Verein Spenden sammelt, jemand baut ( oder kauft ? ) und die fertigen Boxen dem Standortpaten kostenlos zur Verfügung stellt. Vielleicht mit der Option für eine zeitliche Begrenzung, die halbjährlich oder jährlich verlängert wird. Und irgendwie muss wohl auch eine Art Rückhohlbefugnis für den Verein eingeplant werden, für den Fall, dass die Box nicht mehr nutzbar ist.
Auch sollten wir wohl den Begriff "öffentliche Nutzung/Ladung" vermeiden.
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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Wo istd er Unetrschied zw. aktuellen Boxen und späteren?Wenn man den VErein als HAftungsbegrenzer nehmen möchte, muss ja genau das gegeben sein. VErein haftet, aber die Boxen sind nicht in Gefahr.
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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Versteh ich jetzt nicht so Wirklich.

Die Box bleibt bestimmt die Gleiche.
Ich weiß ja nicht wer jetzt für die Sicherheit der Boxen garantiert, ob das der Hersteller (Bernd) oder der Standortpate ist.
Ist mir im Prinzip nicht wichtig.

Nur muss eine Haftung vom Verein abgewandt werden. Soll heißen, wenn ein Schaden durch die Box verursacht wird,
z.B. durch Kurzschluss (Carport brennt ab, Versicherung zahlt, aber will das Geld vom Verursacher zurück )
darf das nicht auf das Vereinskapital abgewälzt werden.

Nachtrag : Die Mitglieder haften sowieso nicht mit ihrem Privatvermögen, aber auch die Vereinskasse sollte unberührt bleiben. ;)
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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Genau das Gegenteil sollte der Fall sein. Wenn das gröeßre Ausmaße annimmt, werden auch weniger INformierte und egschickte Nutzer die Säulen besuchen und mit der MEnge steigt auch das Risiko. Erwartetst Du von BErnd, das er für irgendwas haftet? Warum sollte er das tun?

Es geht doch darum das weder dem Standortpaten, noch anderen am Bau unendgeltlich Beteiligten da ein unnötiges Risiko aufgeladen wird -das macht doch dann sonst niemand mehr,. wenn es mal zu einem Schaden kommen sollte.
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Re: Umfrage e.V Gründung 2. Teil

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Soll das jetzt heißen, dass für eventuelle Haftungsansprüche der Verein aufkommen soll ?

Natürlich soll Bernd nicht haften !!!
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