Marktstammdatenregisterverordnung

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Die PV Anlagen sind natürlich gemeldet, das muss man ja mittlerweile schon dem Versorger mitteilen.
Unsere Anlage befinden sich jedoch auf öffentlichen Gebäuden, also kein Eigenverbrauch sondern Direktverbrauch. (Eigentümer der Anlage / Stromverbraucher verschiedene Personen).
wenn ich die Erläuterungen richtig verstehe, dann sind wir damit auch registrierpflichter Stromlieferant.

Ich bin mal gespannt, wenn das Portal fertig ist. :)
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Re: Marktstammdatenregisterverordnung

rolandk
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Ich habe bei meiner Jahresabrechnung von meinem Netzbeztreiber ein Schreiben bekommen, das ich meine Anlage dort anzumelden habe. Da sie schon älter ist, muß ich es nicht sofort machen, sondern erst, wenn die Software in Betrieb ist.

Sowohl bei der 300 kW Firmenanlage, wie auch bei meiner kleine 7 kW Hausanlage.

Tue ich es nicht, gibt es keine Vergütung mehr.

Es scheint also mitnichten so zu sein, das hier die Daten der Bundesnetzagentur übertragen werden.

Gruß
Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

malbrecht
  • Beiträge: 62
  • Registriert: Do 28. Dez 2017, 18:48
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https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
Ich habe mich und meine Erzeugungsanlage bereits bei der Bundesnetzagentur registriert. Muss ich trotzdem noch einmal eine Registrierung im MaStR vornehmen?
Ja.
Nach dem Start des MaStR-Webportals müssen sich alle Betreiber von bestehenden (und neuen) Anlagen bis zum 30. Juni 2019 im Webportal erneut registrieren und die Eintragungen zu ihren Anlagen prüfen und falls erforderlich korrigieren und ergänzen.
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Ich vermute dass bestehende Anlagen die schon länger Vergütungszahlungen erhalten schon in das Register von den Netzbetreibern eingetragen werden. Man muss halt nochmal dann schauen ob die eigenen Altanlagen alle eingetragen wurden und auch richtig. Was fehlt muss man nachtragen, wenn Alles fehlt muss man Alles nachtragen :mrgreen: . Zu Beidem ist man jetzt gesetzlich "verdonnert" worden. Das sind dann bei mir auch schon ein paar Anlagen. Es wird ja wiedermal mit Entzug der EEG-Vergütung gedroht, falls man der Obrigkeit keinen unbedingten Gehorsam bei der Datenerfassung leistet, dass hat sich ja schon bewährt . Beispielsweise bei den Nachrüstungen von Altanlagen bei der Netzstabilität und bei der Fernabschaltung/Leistungsreduzierung durch Netzbetreiber.

Aus meiner Erfahrung geht es bei 90% dieser Dinge nicht darum einen wirklichen Mehrwert für Irgendwen zu schaffen, eher darum EE-Betreiber wiedermal etwas zu schickanieren und ihnen wieder etwas Arbeit und damit das Leben etwas schwerer zu machen, aber was will man dagegen tun ?

VG:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

malbrecht
  • Beiträge: 62
  • Registriert: Do 28. Dez 2017, 18:48
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bm3 hat geschrieben:Zu Beidem ist man jetzt gesetzlich "verdonnert" worden.
https://www.hanisauland.de/lexikon/v/verordnung.html

Der Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz ist sehr einfach: Das Gesetz ist die Grundlage, die (siehe meine halbironische Bemerkung oben) oft genug keinerlei Sinn ergibt und deren Verfasser oft genug auch keine Ahnung zu haben scheinen, wovon sie reden. Das Gesetz, das die Grundlage für die hier diskutierte Verordnung bildet, ist das Gesetz über die Energie- und Gasversorgung:
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg ... _111e.html

... die Verordnung regelt lediglich, wie das Gesetz in der Praxis angewendet werden soll. Mit anderen Worten: Die Bundesnetzagentur soll den Mist wegräumen/aufräumen, den die von irgendjemandem gewählten Chaoten in Berlin verzapft haben. Wie immer.

Ich finde es unfair, der Agentur immer die Grütze vorzuwerfen, die die *gewählten* Volkszertreter verschulden.

Marc Albrecht
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Richtig, das Gesetz wurde noch unter unserer alten GroKo beschlossen. Federführend bei dieser Art Gesetze ist unser Wirtschaftsministerium. Damals noch unter der Leitung des Herrn Minister Gabriel. Wenn ihr jetzt Frust habt, schreibt ihm dochmal was dazu. Aber bei jedem Gesetz und jeder Gesetzesänderung muss eine Mehrheit der Abgeordneten zustimmen.
Da kann man jetzt sagen, wie in der alten Anekdote, 50% sind Idioten... . Oder dienen sich postengeil und geldgeil bestimmten Wirtschaftskreisen an oder was auch immer. Je älter man wird, desto mehr durchschaut man normalerweise das Ganze.
Inwieweit das jetzt gegen bestehende Ladepunkte sich richtet vermag ich nicht zu bewerten. Ich denke aber,wenig,das sollte nicht gegen Ladepunkte gehen sondern wiedermal gegen EE-Erzeuger.
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Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Wenn man Spaß haben will: Über Abgeordnetenwatch anfragen. :lol:
Von manchern bekommt man dann eMail und Brief, von anderen Standardantworten, von manchen aber auch nur, daas sie sich nicht äußern möchten. :lol:
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Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Mich hatte die Grippe erwischt.
Daher war ich etwas untergetaucht.
Vielen Dank für die vielen Informationen und Meinungen von euch hier im Forum.
Ich war schon etwas schockiert. Jedoch fürchte ich, es zieht sich hier gaaaanz langsam
eine Schlinge zu.
Steuerlich fahren wir halt noch mit “Heizöl“ und nicht mit “Diesel“.
Also ohne “Fahrstromsteuer“.
Ich habe selber, als ich noch in der Pflanzenöl Fahrer Szene unterwegs war, miterlebt wie schnell der Gesetzgeber Pflanzenöl zu Mineralöl erklären kann.
2013 - 2017 GEC Stromos :)
2017 - Smart ED 22kW Lader :mrgreen: behält Frau
2018 - Hyundai Ioniq - war sowas von Süchtig
2019 - Hyundai Kona 64 :) - Dabei bleibe ich jetzt.
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