GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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Die meisten Kfz-Versicherungen bieten im Rahmen der Vollkasko eine GAP-Deckung an. Die bezahlt die Differenz zwischen Zeitwert und Ablösewert. Wenn dein Elektroauto aber nun von einem anderen Fahrzeug "geschrottet" wird, zahlt die gegnerische Haftpflicht nur den Zeitwert.

Das kann z. B. so aussehen:

Neupreis: 50.000 €
Leasingdauer 36 Monate

Unfalltotalschaden nach 12 Monaten
Wiederbeschaffungswert: 36.000 €
Ablöseforderung: 42.328 €

Leistungen GAP:
Lücke: 6.328 €
Bergungskosten: 3.500 €
Reisekosten: 840 €
Ersatzfahrzeug für einen Monat: 600 €

Leistungen aus GAP insgesamt: 11.268 €

Wenn man als Geschädigter stattdessen die GAP-Deckung der eigenen Vollkasko nutzt, gilt das als VK-Schaden und man verliert in der VK je nach Tarif und Versicherer ca. 8 - 13 schadenfreie Jahre. Dazu muss man auch noch den SB der VK bezahlen!

Die elegantere Lösung ist es, eine separate GAP-Deckung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Für einen PKW mit einem Anschaffungswert von z. B. 50.000 € wird eine Einmalprämie von 129 € inkl. Vers. Steuer fällig. Die gilt unabhängig von der Kfz-Versicherung!

Dabei ist es ganz egal wie lange der Leasing- oder Finanzierungsvertrag läuft. Und falls der Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlängert wird, verlängert sich die GAP-Versicherung automatisch ohne Mehrbeitrag. Eine Meldung ist nicht erforderlich.

Bei der Kfz-Versicherung der Allianz kann man zum Beispiel in den Tarifen "Smart" und "Komfort" gar keine GAP-Deckung abschließen! Wer seinen geleasten oder kreditfinanzierten Wagen über die Allianz versichert, dem empfehle ich die GAP separat anzuschließen, sonst gibt es in dieser Hinsicht gar keinen Schutz!

Bei der BavariaDirekt sowie der Versicherungskammer Bayern ist die GAP-Deckung kostenfrei mit drin. Bei der Alte Leipziger und Pangea-Life wird die GAP-Deckung separat miteingeschlossen. Das kostet über mehrere Jahre auf jeden Fall mehr als im separaten Vertrag wie vorher erwähnt. Von daher empfiehlt es sich hier, die GAP-Deckung raus zu lassen und sie separat abzusichern.

Bei der AXA gilt die GAP-Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge nur, wenn die monatliche Tilgung mind. 1% der Darlehenssumme beträgt. Deshalb empfiehlt es sich bei Kreditfinanzierung und Wahl der AXA, die GAP-Deckung separat abzusichern.

Die separate GAP bietet damit eine Absicherung bei fremd- und selbst verursachten Totalschäden.

Besonders wichtig ist das auch bei Leasing von Maschinen und PV-Anlagen!

Wer mehr erfahren möchte, ruft mich am besten einfach an: 02361-5822262 und 0174-9215335
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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Noch besser und billiger ist es, wenn man mit seinem Autokauf gar kein gap erzeugt. Schlecht fürs Geschäft.
Gruß, Dirk

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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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  • Man-i3
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Da malst Du aber den Teufel an die Wand.
Wieso sollte die gegnerische Versicherung die Bergungs- oder Reisekosten nicht bezahlen? Oder etwa ein Ersatzfahrzeug?
Rechtsschutz sollte eigentlich auch jeder haben.
Da mach ich lieber einen Rabattschutz in die VK.
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

Dennis445
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Kaum einer hat heute eine Rechtsschutz da die Kosten der Police einfach zu hoch sind.

Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

geko
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Eine gute Rechtsschutzversicherung kostet monatlich rund 20 Euro. Jede/r muss für sich entscheiden, ob eine Rechtsschutzversicherung wirklich notwendig ist. Es handelt sich dabei um eine eher unwichtige Versicherung, da man das Risiko weitgehend in der eigenen Hand hat (man muss ja nicht den Rechtsweg einschlagen, kann sich idR außergerichtlich einigen). Anders gesagt: Zunächst wirklich wichtige Risiken absichern (Kranken, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Hausrat...), dann, wenn noch Budget übrig ist, Rechtsschutz.

GAP: Halte ich beim Leasing für unverzichtbar. In Ruhe ausrechnen, welche Realisierung am günstigsten ist.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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Man-i3 hat geschrieben:Da malst Du aber den Teufel an die Wand.
Wieso sollte die gegnerische Versicherung die Bergungs- oder Reisekosten nicht bezahlen? Oder etwa ein Ersatzfahrzeug?
Rechtsschutz sollte eigentlich auch jeder haben.
Da mach ich lieber einen Rabattschutz in die VK.
Der Rabattschutz nutzt dir aber nichts, wenn du einen Kaskoschaden produzierst und dann sofort oder Jahre später den Versicherer wechselst. In dem Fall werden nämlich die reduzierten SF-Klassen weiter gegeben. Hatte so einen Fall, dass jemand nach sechs Jahren den Versicherer wechselte und sich dann wunderte, welche SF-Klassen der Vorversicherer angab.
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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Pitterausdemtal hat geschrieben:
Man-i3 hat geschrieben:Da malst Du aber den Teufel an die Wand.
Wieso sollte die gegnerische Versicherung die Bergungs- oder Reisekosten nicht bezahlen? Oder etwa ein Ersatzfahrzeug?
Rechtsschutz sollte eigentlich auch jeder haben.
Da mach ich lieber einen Rabattschutz in die VK.
Der Rabattschutz nutzt dir aber nichts, wenn du einen Kaskoschaden produzierst und dann sofort oder Jahre später den Versicherer wechselst. In dem Fall werden nämlich die reduzierten SF-Klassen weiter gegeben. Hatte so einen Fall, dass jemand nach sechs Jahren den Versicherer wechselte und sich dann wunderte, welche SF-Klassen der Vorversicherer angab.
Hase, wie lange machst Du den Job schon? Es gibt immer schon den SFR-GDV(der wird bei einer SFR-Anfrage vom GDV weitergegeben) und den SFR intern, den jedes VU selbst führt. Wenn das VVU einen Rabattschutz führte übnernimmt das neue VU bei beantragtem Rabattschutz diesen auch. Wenn Du hier mit Deinem halbseidenen Halbwissen die Leute aquirireren musst empfehle ich Dir eine gute VermögensHV. Du weisst hoffentlich ob deiner Maklerhaftung. :roll:
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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https://www.finanztip.de/kfz-versicheru ... attretter/

Dort steht: .... Bei einem Versicherungswechsel geht der Rabattschutz allerdings verloren. Die neue Kfz-Versicherung stuft die Schadenfreiheitsklasse dann so ein, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben.

https://www.test.de/Autoversicherung-Ra ... 4303122-0/ Dort steht es auch!

https://www.schadenfreiheitsklassen.org ... schutz.php
und auch hier: Der Rabattschutz klingt vom Prinzip her zunächst einmal recht sinnvoll. Schließlich kann er den Versicherten vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadensfall bewahren. Leider hat der Rabatschutz aber auch einen gravierenden Nachteil. Dieser kommt aber erst zum Vorschein, wenn der Versicherte sich für einen Versicherungswechsel entscheiden sollte. Denn normalerweise kann der Versicherungskunde problemlos zum 30. November eines jeden Jahres die Kfz-Versicherung wechseln. Seinen Schadenfreiheitsrabatt nimmt er dann ganz einfach mit zu der neuen Autoversicherung.

Falls er jedoch bei seiner alten Versicherung den Rabattschutz in Anspruch genommen hat, gibt es ein Problem. Die neue Autoversicherung wird bei der Einstufung der Schadenfreiheitsklasse den Rabattschutz nicht berücksichtigen. Die Versicherung wird also den früheren Schaden, der dank des Rabatschutzes unter den Tisch gefallen ist, in die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse wieder einbeziehen und den Versicherungskunden nach dem Versicherungswechsel dementsprechend schlechter einstufen. Der Rabattschutz geht als bei jedem Versicherungswechsel wieder verloren. Für wechselfreudige Versicherungsnehmer, die häufiger einen Versicherungswechsel durchführen, ist der kostenpflichtige Schutz daher nur bedingt sinnvoll. Wer hingegen vorhat, seiner Autoversicherung längerfristig treu zu bleiben, und daher ohnehin keine Versicherungswechsel anstrebt, für den ist der Rabattschutz durchaus sinnvoll.

Haben die alle Unrecht?
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

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Du verlinkst hier Berichte aus 2011.
Rabattschutz ist mitnahmefähig.
Das macht die VKB, deren Tochter Bavaria, die Allianz, die LVM und Andere.....
Schöner Makler..... Hausaufgaben!!!!!
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Re: GAP-Risiko bei Leasing oder Finanzierung

geko
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Zunächst: Der verlinkte Finanztip Artikel ist von 2017, nicht 2011.
Belege doch mal deine Aussage der generellen Mitnahmefähigkeit eines Rabattschutzes. Mein Kenntnisstand ist nämlich ebenfalls ein anderer.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.
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