Wie ist denn der Stand der Dinge?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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So ein Arbeitsrechtler kann recht findig sein. Der Ärger für den Mitarbeiter groß. Ich habe volles Verständnis für die Zurückhaltung. Das Internet vergisst nichts.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE
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Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

plock
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Ok, bis zur Messe ist es ja auch nicht mehr lang.

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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http://www.euwid-energie.de/news/system ... pitze.html

"Zwei Drittel der Fahrzeuge, für die der Umweltbonus bislang beantragt wurde, sind reine Batterieelektrofahrzeuge. Ein Drittel entfällt auf Plug-In-Hybride."

Yes! Bisher geht die Rechnung der Deutschen Autobauer a la wir machen die PHEV fördertechnisch nahezu den BEV gleich (oder auch andersherum) wohl noch nicht auf.
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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mweisEl hat geschrieben:Top 17 340/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 40-16.html
Neben Bayern & Sachsen wird obiger Gesetzesentwurf nun auch von Hessen mitgetragen mit folgender Erklärung:
Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann(Hessen) hat geschrieben: Ich freue mich, für Hessen den Beitritt zur Gesetzesinitiative zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilitäterklären zu können.

Mit dieser Initiative gehen wir in zwei wesentlichen Punkten mit der Zeit: Wir wollen zum einen, dass die Entwicklung und Förderung der Elektromobilität künftig durch klarere rechtliche Vorgaben zunächst vor allem im Recht des Wohnungseigentums, aber auch im Mietrecht flankiert wird. Wir wollen zum anderen, dass die Förderung der Barrierefreiheit sowohl im Wohnungseigentums- als auch im Mietrecht umgesetzt wird.

Bei der Förderung der Elektromobilität kann ich nahezu nahtlos an unseren hessischen Beschlussvorschlag von der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2015 anknüpfen. Schon damals haben wir in Hessen die rechtlichen Hürden gesehen und uns dafür stark gemacht, eine bürgerfreundliche Lösung zur Förderung der Elektromobilität zunächst im Wohnungseigentumsrecht herbeizuführen.

Das Ziel der Bundesregierung lautet nach wie vor, bis zum Jahre 2020 1 Million Elektroautos auf die Straße zu bringen. Finanzielle Mittel sollen unter anderem in die Forschung und in den Ausbau der Ladeinfrastruktur gesteckt werden. Genau bei diesem Punkt kann auch die Justizseite einen kleinen, aber sehr wichtigen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2020 soll es ca. 950 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben. Dass es hierfür baulicher Veränderungen unterschiedlichster Art bedarf, liegt auf der Hand. Mag diesem Aspekt in einem Einfamilienhaus noch recht unproblematisch durch den Eigentümer oder die Eigentümerin selbst Rechnung getragen werden können, stellt sich die Lage im Bereich des Wohnungseigentums deutlich anders dar: 61 Prozent der Deutschen leben in einem Mehrfamilienhaus. Fast die Hälfte davon wohnt dort als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wie mit dem Wunsch eines Miteigentümers nach Installation einer Elektroladestation, etwa in der Nähe seines in der Regel im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatzes, umzugehen ist, ist nach geltender Rechtslage jedoch alles andere als klar.

Von einigen wird die Ansicht vertreten, dass es sich bei dem Einbau einer Ladestation um eine nicht zustimmungspflichtige Maßnahme zur Herstellung eines Energieversorgungsanschlusses nach § 21 Absatz 5 Nummer 6 WEG handele. Andere – und das scheint eher die Mehrheit zu sein – gehen wiederum von einem Fall der Modernisierung oder Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik aus, die nach § 22 WEG der Zustimmung von drei Vierteln der stimmberechtigten Miteigentümer bedarf, was eine nicht gerade niedrige Hürde darstellt.

Eine Versagung der Zustimmung durch die anderen Eigentümer kommt in der Praxis gar nicht selten vor, selbst wenn der Eigentümer mit dem Elektromobil verbindlich zusichert, alle entstehenden Kosten selbst zu tragen. Die Hessische Landesregierung erhält hierzu immer wieder Bürgeranfragen. Wenn man bei den Fachverbänden nachfragt, werden sie bestätigen: Ja, das ist ein Problem. Das hören wir nach wie vor immer wieder von den Betroffenen.

Eine gefestigte Rechtsprechung zu diesem Thema hat sich bislang noch nicht entwickeln können. Das verwundert kaum. Denn entweder stimmt die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft zu, dann wird es sowieso kein Gerichtsverfahren geben. Oder sie stimmt nicht zu, dann wird in der Regel der betroffene Eigentümer entweder nach einer alternativen Lademöglichkeit schauen oder sich eben kein Elektroauto kaufen. Aber vor Gericht wird nur ein Idealist gehen, der geklärt haben will, ob er auch ohne Zustimmung der anderen Eigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation in einer Gemeinschaftsgarage hat.

Ich bin jedenfalls damals wie heute der Meinung, dass man die Betroffenen bei diesem ebenso zukunfts- wie ökologisch orientierten Thema nicht alleinelassen sollte. Es ist die Pflicht des Gesetzgebers, hier endlich tätig zu werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch im privaten Raum durch flankierende gesetzgeberische Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht zu erleichtern.

Zur Förderung der Elektromobilität soll in das WEG eine Regelung aufgenommen werden, wonach der Sondereigentümer dann die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu dem Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge beanspruchen kann, wenn er sich verpflichtet, die Kosten des Einbaus und der Erhaltung zu tragen.

In Deutschland wohnen 57 Prozent der Haushalte zur Miete. Diese Quote ist in den letzten zehn Jahren nahezu unverändert geblieben. Daher ist es zur effektiven Förderung der Elektromobilität unerlässlich, auch im Mietrecht eine Änderung vorzunehmen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Regelung des § 554a BGB durch einen neuen § 554b BGB auf bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erstreckt werden. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen der anderen Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen. Hierdurch wird ein gerechter Interessenausgleich geschaffen.

Aber auch das zweite Anliegen des Gesetzentwurfs – die Förderung der Barrierefreiheit – liegt mir am Herzen. [...]
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Schade, die 0,75€ Pendlerpauschale wäre mir gut zu passe gekommen.

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Stand 21.07.2016

Anträge je Bauart
reine Batterieelektrofahrzeuge...............819
Plug-In Hybride..................................415
Gesamt.........................................1.234


Top 10 der Anträge je Hersteller
Rang Hersteller Anzahl
1 BMW 419
2 Renault 318
3 Volkswagen 102
4 Nissan 85
5 Mitsubishi 79
6 Kia 59
7 Mercedes-Benz 54
8 Audi 31
9 Peugeot 25
10 Toyota 23


Mehr Details hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... bilanz.pdf
Bild
Skoda Enyaq 80x <-- der macht sowas von Spaß - WOW!

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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mweisEl hat geschrieben:340/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
Die Bundesrats-Ausschüsse empfehlen die Einbringung des Gesetzesentwurfs mit der nächsten Sitzung am 23.9.:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0340-1-16.pdf
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

Amp3ra
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mweisEl hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben:340/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
Die Bundesrats-Ausschüsse empfehlen die Einbringung des Gesetzesentwurfs mit der nächsten Sitzung am 23.9.:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0340-1-16.pdf
Das Thema ist ja beschlossen worden zur Einbringung in den Bundestag. Weiß jemand wie es weiter geht bzw. kennt das Verfahren oder Fristen?

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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  • Klebaer
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Hallo zusammen,

es gibt zur Zeit ein Angebot von Nissan Italien. Leaf 30kwh neuwagen für 22k.
Wie schaut es mit der deutschen Förderung aus?
Würde die auch bei Import von Neuwagen greifen?

Gruß
Nissan Leaf Acenta Baujahr 2014 :D

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Klebaer hat geschrieben:es gibt zur Zeit ein Angebot von Nissan Italien. Leaf 30kwh neuwagen für 22k.
Welche Ausstattung? Inkl. Akku?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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