Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

energieingenieur
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Für Deutschland versteckt sich im Einkommensteuergesetz noch folgende Förderung der Elektromobilität:

Wer ein Elektrofahrzeug als Dienst/Geschäftswagen per 1% Regelung versteuert, kann vom Neuwagenwert des Fahrzeugs je kWh Batteriekapazität 500 EUR abziehen. (Bis zu einer Deckelung bei 10.000 EUR). Genaueres siehe:

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Der interessante Teil ersteckt sich in Absatz 4: Zitat:
... ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; ...
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Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Cnieh
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Wie sieht es dieses Jahr aus :D

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

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steht da doch -
2014 450€/kWh,
2015 400€/kWh usw

Oder hab ich das falsch verstanden?!

Übrigens danke @E-Ing für diese Fundstelle, Elektroautos scheint ja für manchen Steuerberater noch Neuland zu sein.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

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Aber nur für Kaufakku
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Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

ratzfatz
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Rasky hat geschrieben:Aber nur für Kaufakku
Wo steht das?

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

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Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

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Oder ist das überholt ?
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Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

fbitc
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Im Gesetzestext...
... ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs ...

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

ratzfatz
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fbitc hat geschrieben:Im Gesetzestext...
... ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs ...
Wir reden hier von Kosten. Selbst wenn die Batterien nicht Bestandteil des betrieblich bedingten Investitionsaufwandes sind, trifft zu, dass für das enthaltene Batteriesystem Kosten anfallen (das heisst zwar Miete, zählt aber dennoch zu den Kosten). Insoweit trifft zu, dass der geringere Listenpreis (brutto) für 2014 maximal um 9.500 € gemindert werden kann.

Beispiel: Listenpreis brutto: 25.000 € (ohne Batterien), abzüglich 22 x 450 = 9.900 € (es gehen aber nur 9.500 € maximal) - also liegt der Ansatz für die 1% Regelung bei 15.500 € = gleich 155 € im Monat, die zusätzlich versteuert werden müssen. Das sind je nach Steuerklasse rund 50 bis 60 €.

Die monatliche Miete für den Akku kann man hingegen als laufenden Aufwand in die Kosten buchen. Der Zoe ist somit für Firmen mit der Mietoption besonders interessant. Beim up! rechnet es sich weniger entspannt.

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

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  • Rasky
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Müssten denn nicht dann die Mietkosten auch am Anfang addiert werden ??
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