steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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He, Du liest meine Ausführungen nicht richtig:
Hab doch geschrieben: "..., wenn man also sein privates Fahrzeug geschäftlich nutzt.
Dann reicht eine Excel Tabelle."

Mit den 85-90% gewerblichen Fahrten meinte ich, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch prüft, ohne dass sowieso ein Prüfer gekommen wäre. Also, bleibe ich hübsch unter den 90% und muss mein Fahrtenbuch eher unwahrscheinlich mal abgeben.

Übrigens behaupte ich, dass mein Fahrtenbuch ohne Fehler ist.
Und außerdem ist es erlaubt unmittelbar nach der Fahrt die Aufzeichnung im Fahrtenbuch zu machen, auch wenn es im Büro ist. Hab ja nirgendwo geschrieben, dass ich 1 Woche warte.

Hoffe, für die Mitleser ist nun alles klar.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Ich war auch schon über 90% ohne dass geprüft wurde. In meinem Fall ist das Fahrtenbuch aber auch extrem einfach. Dieses Jahr bin ich nur eine einzige Strecke hin und zurück beruflich gefahren und das monatelang. Daneben kann ich die beruflichen Fahrten in meinen Ausgangsrechnungen auch nachweisen. Wer ständig wechselnde Strecken hat, tut sich natürlich schwerer.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Bernd_1967 hat geschrieben:Übrigens fahre ich ab und zu absichtlich privat, damit ich unter 90% geschäftlicher Anteil bleibe, weil das Finanzamt bei mehr als 90% grundsätzlich das Fahrtenbuch prüft und die Gefahr besteht, dass alles für ungültig erklärt wird, wenn nur ein Eintrag nicht stimmt. Ist aber in letzter Zeit lockerer gehandhabt worden.
[KlugscheißerModOn] es gibt kein Grundsätzlichkeit, ob über oder unter 90%. Was der Prüfer oder der Sachbearbeiter sich anschaut, liegt ganz in seinem Ermessen. Daraus eine Regel abzuleiten läuft fehl; das war es, was ich auch unter meinem Bezug 'Blödsinn' meine.
[KlugscheißerModOff]
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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  • lecsy
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Fridgeir hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben:Wieso denn das? Die Stromabgabe, und zwar die kostenlose oder verbilligte, seitens AG für E-PKW eines AN ist seit 2017 komplett steuerbefreit. Egal was es im Rahmen der 44 Euro-Pauschale sonst gibt oder nicht dazu gibt.
hhmm .... sehr guter und berechtigter Einwand!

Ich habe mir das BMF Schreiben ( BMF v. 14.12.2016 - IV C 5 - S 2334/14/10002-03 BStBl 2016 I S. 1446 )dazu nochmals angesehen:

dort heißt es in der Randziffer 19:
Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
heißt für mich, wenn ich dem AN Strom pauschal (zB im Rahmen dieser 44EUR-Grenze) für seinen privaten Pkw erstatte, könnte das steuerpflichtiger Sachlohn eingestuft werden.

Aber es wird noch besser, fährt man einen betrieblichen und zur privaten Nutzung überlassenen Pkw und lädt außerhalb der Arbeit, handelt es sich um Auslagenersatz. Damit das noch nicht zu einfach wird, hat das BMF dem noch eins drauf gesetzt:

BMF v. 26.10.2017 - IV C 5 - S 2334/14/10002-06 BStBl 2017 I S. 1439
Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8.
Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.
Hier auch besprochen:

https://r.tapatalk.com/shareLink?url=ht ... are_type=t

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Hatte 2016 ein Fahrtenbuch mit „WISO Fahrtenbuch“ geführt, es ergab sich ein geschäftlicher Anteil von über 90%.
Wurde anstandslos vom SB in der Steuererklärung akzeptiert. Hab’s ausgedruckt und binden lassen im Copyshop...

Hat sich im ersten Leasingjahr richtig gelohnt.
Micky65. Born Electric 8/2016. i3 REx 94Ah Protonic BlueBee, Schnellader, Loft-Ausstattung.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fridgeir hat geschrieben: Wenn man einen Gebrauchten fährt, kann man mal über gewillkürtes Betriebsvermögen nachdenken, dann muss die betriebliche Nutzung zwischen 10-50% liegen, dann kann man seinen privaten Anteil schätzen (in dem man "nur" für drei Monate ein FB führt und daraus einen privaten und betrieblichen Anteil ermittelt) .
Wenn ich mich zum Jahreswechsel entschließe kein Fahrtenbuch (bisher ca. 2/3 betrieblich und 1/3 private km) zu führen, kann man doch sicher die 3 Monate als geführt betrachten?

Muß beim gewillkürten Betriebsvermögen, etwas aus der Anschaffungsvorsteuer geändert (zurückgezahlt) werden, wenn man den privaten Anteil auf 50% schätzt?
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fluencemobil hat geschrieben: Wenn ich mich zum Jahreswechsel entschließe kein Fahrtenbuch (bisher ca. 2/3 betrieblich und 1/3 private km) zu führen, kann man doch sicher die 3 Monate als geführt betrachten?
hhhm, gute Frage; würde ich aus meiner Sicht so bestätigen, da es ja "nur" um die Ermittlung eines Anteils betrieblich/privat geht. Allerdings sollte in diesem Zeitraum der Anteil betrieblich bereits unter 50% liegen, sonst funktioniert das nicht.
Fluencemobil hat geschrieben: Muß beim gewillkürten Betriebsvermögen, etwas aus der Anschaffungsvorsteuer geändert (zurückgezahlt) werden, wenn man den privaten Anteil auf 50% schätzt?
Nein, denn umsaztsteuerlich bleibt das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet; alles andere würde sonst eine Entnahme bedeuten.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Aber im Prinzip zahlst Du über die Jahre die Umsatzsteuer für den privat genutzten Teil zurück.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Richtig, und wenn man irgendwann das Auto abgeschrieben, ist die steuerliche Auswirkung gleich 0, ich habe irgendwo noch ein Schaubild, welches das genauso beschreibt
Bernd_1967 hat geschrieben:Aber im Prinzip zahlst Du über die Jahre die Umsatzsteuer für den privat genutzten Teil zurück.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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