Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was machen?

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Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was machen?

Der1210er
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Moin!
Ende 2015 ist die 10 Jahre Steuerbefreiung auf 5 Jahre eingedampft worden.
Unsere Zoe (Neuwagen) ist Januar 2016 zugelassen worden und entsprechend wird in den Papieren eine erstmalig fällige Steuer in 5 Jahren erwähnt.
Nun lese ich hier:
http://ecomento.tv/2016/06/23/steuererl ... rlaengert/
"[...]bei erstmaliger Zulassung eines Stromers wieder auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten."

Nun ist zwischen "soll" und "ist" noch ein kleiner Unterschied. Aber wenn das Soll ein ist sein sollte:
Muss ich da jetzt irgendwas in die Wege leiten? Flattert mir von allein ein aktualisiertes Schreiben ins Haus?
Denn auf dem Papier sind es bei mir weiterhin nur die 5 Jahre... :(

MfG

Der1210er
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Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

yoyo
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Einfach abwarten, du bekommst einen neuen Bescheid.

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

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  • Michael_Ohl
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Bei KFZ Steuern ist die Notwendigkeit eines Einspruchs sehr Selten. Normalerweise funktionieren die Zentralen Register recht gut und man bekommt Automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Fand meinen damals auch lustig als darauf stand zu Zahlen ab 2023 wer Weiß denn heute schon ob ich das Auto dann noch habe?

mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

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Falls Du ihn verkaufst hast Du damit aber einen Beleg für den Käufer, wie lange er mit dem Auto noch steuerbefreit sein wird. Sofern die Polyticker da nicht wieder was dran ändern ...
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

drifter800
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Hallo Allerseits,
ich habe eben meine neue (gebrauchte, aus 06/2015) Zoe mit E-Kennzeichen zugelassen, leider konnte die nette Dame in der Zulassungsstelle mir nicht beantworten was jetzt steuerlich auf mich zukommt.
Könnt ihr mir das sagen?
Bin ich (bzw. die Zoe) steuerbefreit und wenn ja wie lange?

MfG
Sven

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

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Der Zoll teilt Dir in ein paar Wochen mit was ab 06/2025 fällig wird.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

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  • olihaeg
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Hallo,

vor zwei Wochen habe ich meinen B250e zugelassen.
Heute kam der Steuerbescheid: 62,-€ ab 2025.
Das läuft ganz automatisch mit den 10 Jahren.

Grüße

Oli
B-ED BJ 10/2015 seit 07/2016
EQB300 4Matic bestellt.

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

Haposai
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Ich hab meine Bescheid Gestern bekommen, und soll ab 2021 schon bezahlen... da muss ich wohl nochmal bei denen nachharken...
Erstzulassung war ja erst diesen Monat :?

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

Haposai
  • Beiträge: 9
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Hallo,
nach Anfrage per E-Mail beim Amt für die KFZ-Steuer erhielt ich folgende Antwort.
Hab ich da jetzt etwas nicht mitbekommen ? Oder liegen die falsch ?

Edit:
Gefahr erkannt Gefahr gebannt ...
Der Gesetzesentwurf ist wohl noch nicht durch, der es wieder auf 10 Jahre hoch setzt :o Da fühlt ich mich jetzt aber schön inkompetent :D

Antwort:
folgende Regelung für die
Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge
Bitte die Steuerbefreiung ab dem Tag der Erstzulassung beachten:
1. bei Erstzulassung als Elektro-Pkw bis 17.05.2011 für fünf Jahre (§ 18 Abs. 4a KraftStG)
2. bei Erstzulassung als Elektro-Fahrzeug vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 für zehn Jahre (§ 3d Abs. 1 Nr. 1 KraftStG)
3. bei Erstzulassung als Elektro-Fahrzeug vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 für fünf Jahre (§ 3d Abs. 1 Nr. 2 KraftStG)
Erst nach Ablauf der v. g. Steuerbefreiung ist Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.

Das Anmeldedatum für Ihr E-Kfz ist der 02.08.2016

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Re: Steuerbefreiung 10 Jahre "rückwirkend"-Muss ich was mach

i3fan
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Habe Heute auch meinen Bescheid bekommen und mich über die 5 Jahre gewundert.
Gesetzt ist aber schon im Bundesrat durch:
http://verbaende.com/news.php/VDIK-Bund ... t?m=112314
Dann wird sicherlich bald ein neuer Bescheid kommen...

Gruss
i3fan
seit 10.10.2016: BMW i3 (94 Ah rein elektrisch) Protonic Blue m. Schiebedach (max SoC: 29,7 kWh, SW: I001-16-07-506)
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