Sachbezugs-Regelung für geringfügig Beschäftigte

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Sachbezugs-Regelung für geringfügig Beschäftigte

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  • ohrli
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  • Registriert: So 17. Aug 2014, 18:27
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Bei geringfügiger Beschäftigung und Verwendung eines Firmenfahrzeugs für Privatfahrten kommt ja grundsätzlich ein Sachbezug zur Verrechnung, der unter Umständen zu einer Vollbeschäftigung führt.

Durch die Befreiung des Sachbezugs bei reinen Elektroautos ab 1.1.16 könnte also ein geringfügig Beschäftiger das Firmen-Elektro-Fahrzeug ohne km-Limit privat nutzen, selbst wenn es sich um ein MS handelt?

Stimmt das, oder gibts hier sonst noch was zu beachten?
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Re: Sachbezugs-Regelung für geringfügig Beschäftigte

me2
  • Beiträge: 99
  • Registriert: Fr 18. Dez 2015, 16:23
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Das bezieht sich jetzt auf Österreich?

Re: Sachbezugs-Regelung für geringfügig Beschäftigte

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  • ohrli
  • Beiträge: 62
  • Registriert: So 17. Aug 2014, 18:27
  • Wohnort: St. Pölten, Niederösterreich
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Ja sorry, bezieht sich auf Österreich und die damit verbundene Steuerreform 2016...

Re: Sachbezugs-Regelung für geringfügig Beschäftigte

item
  • Beiträge: 79
  • Registriert: Fr 13. Nov 2015, 08:48
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Da in Österreich die Teilzeitkräfte (dazu gehören auch geringfügig Beschäftigte) den Vollzeitkräften nicht schlechter gestellt werden dürfen, ist das meiner Meinung nach korrekt. Bin aber kein Steuerberater...
Mercedes BEV (03/2016 + 04/2018) und Zoe Q90 (seit 12/2017)
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