GroKo und die Elektromobilität

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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Ja, genau diesen Satz interpretiere ich anders!
Der Steuerpflichtige braucht bei der Berechnung seiner Abgaben nur noch die Hälfte der Berechnungsgrundlage heranzuziehen.

Alles andere währe ja blödsinn und keine Förderung...
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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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Bei "Steuerpflichtigen" ist in diesem Text doch nur vom privatnutzenden Mitarbeiter die Rede, nicht vom leasenden Arbeitgeber. Somit bezieht sich diese Bemerkung wohl auch nur auf den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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So sehe ich das auch.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Naheris hat geschrieben:Bei "Steuerpflichtigen" ist in diesem Text doch nur vom privatnutzenden Mitarbeiter die Rede, nicht vom leasenden Arbeitgeber. Somit bezieht sich diese Bemerkung wohl auch nur auf den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters.
für den privatnutzenden Mitarbeiter spielt die Leasingrate gar keine Rolle, hierbei wird nur der Listenpreis prozentual (0,5%) angegeben.

Es heisst aber ...Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.

wir werden sehen, ich traue der Sache erst wenn es durch den Bundesrat ist.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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Kleiner Kipp: lies noch einmal genau den zitierten Abschnitt - komplett. Wie beim Zitieren hilft es fast immer, den Kontext zu betrachten und nicht nur Ausschnitte. ;)
Weist der Steuerpflichtige den privaten Nutzungsumfang und die auf diese Nutzung entfallenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nach, kann er diese Aufwendungen der Besteuerung zugrunde legen. Hierbei werden die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug in Form der als Betriebsausgaben abzuziehenden Absetzungen für Abnutzung bei den insgesamt entstandenen Aufwendungen berücksichtigt. Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren. Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Das ist eine Regelung für das Fahrtenbuch. Die Leasing- oder Mietkosten dort nur halb anzusetzen reduziert den zu versteuernden Anteil merklich.

Zudem scheinen wenige zu wissen, dass man bei der 1%-Regelung den zu zahlenden Anteil auch auf die tatsächlichen Kosten reduzieren kann, sollten diese niedriger liegen. Das ist z.B. häufig bei alten, abgeschriebenen Fahrzeugen der Fall. Auch hier wären diese halbierten Leasing- und Mietkosten ggf. relevant.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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ich bin doch nicht doof:
Weist der Steuerpflichtige den privaten Nutzungsumfang und die auf diese Nutzung entfallenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nach, kann er diese Aufwendungen der Besteuerung zugrunde legen. Hierbei werden die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug in Form der als Betriebsausgaben abzuziehenden Absetzungen für Abnutzung bei den insgesamt entstandenen Aufwendungen berücksichtigt

ok, das ist nicht neu.
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren.
hier steht ganz klar dass die afa um 50% gekürzt wird.
Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
und hier steht dass nur die halbe Leasingrate steuerlich (Fahrzeughalter) angesetzt wird.

Werde dies mit meinem Steuerberater klären
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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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Erster Abschnitt: Beschreibung des Ist.
Zweiter Abschnitt: Anpassung des Ist mit Begründung, hier eben der Verweis, dass bei der Pauschalversteuerung alles halbiert wird.

Jetzt klarer?
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Naheris hat geschrieben: Zweiter Abschnitt: Anpassung des Ist mit Begründung, hier eben der Verweis, dass bei der Pauschalversteuerung alles halbiert wird...
alles halbiert !! Auch die Anschaffung und Leasing/Mietkosten !!

jetzt klarer ?
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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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Ja, genau. Da steht: "halbiert im Bezug auf die Fahrtenbuchregelung". Und da ist "halbiert" gut. Kann es sein, dass Du nicht verstehst, wie die Fahrtenbuchregelung funktioniert?
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Naheris hat geschrieben:Ja, genau. Da steht: "halbiert im Bezug auf die Fahrtenbuchregelung". Und da ist "halbiert" gut. Kann es sein, dass Du nicht verstehst, wie die Fahrtenbuchregelung funktioniert?
Lieber Naheris, ich würde es mir auch so wünschen. Habe seit 1988 (erster Firmenwagen mit 20 Jahren) die 1% Regelung und kenne mich damit leider bestens aus.

Der erste Absatz ist klar und zeigt keine Neuerungen, das war die letzten Jahre schon so.

Die Essens liegt in den beiden zweiten Absätzen, diese beziehen sich ausschließlich auf die Aufwendungen (2. Absatz) und Mietkosten (3.Absatz). Du wurstelst da immer noch die Privatnutzung gedanklich hinzu. Schlaf darüber und lese morgen neu ;) Warten wir es ab... der Bundesrat wird es schon beschließen. Im Koalitionsvertrag stand noch was von 50% Sofortabschreibung auf e-Mobile... jetzt eine Halbierung der Abschreibung. Wer hat diese Politiker gewählt?
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