Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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  • Alex1
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Fast schade, dass ich nicht mehr nach Bayreuth rein muss (wegen der vielen schönen BAB-Zapfen :D ) :mrgreen:

Da gab´s früher nur den ADAC :|
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

jhg
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umberto hat geschrieben:Ja, cool!

Heute bekomme ich einen Brief vom Ordnungsamt, daß die Stadt Böblingen beschlossen hat, die kostenlose Parkberechtigung für vollelektrische Fahrzeuge bis Ende 2017 zu verlängern.

Wenn ich diese Verlängerung haben möchte, muß ich nur kurz eine EMail ans Ordnungsamt schreiben.

Wahnsinn: die haben sich von selber bei mir gemeldet! Wo schreib ich das denn hin? Ok, außer ins GE-Forum. :-)

Gruss
Umbi
Hallo,
auf Nachfrage hat das Ordnungsamt in Böblingen mitgeteilt, dass das freie Parken für alle Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen gilt.
ID.3 1st Max

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

jhg
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Und noch eine Info.
Zu Ludwigsburg ist der Link veraltet:
Hier der korrekte: https://www.ludwigsburg.de/,Lde/start/w ... obile.html

Frei Parken für alle Autos mit E-Kennzeichen.
ID.3 1st Max

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Auf der Seite von Ludwigsburg steht
In Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung innerhalb der angegebenen Parkdauer kostenlos abgestellt werden. Die Fahrzeuge müssen dazu mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein.
Das macht aber so keinen Sinn. Bei Plätzen mit Parkautomatenregelung verstehe ich es. Aber bei Parkplätzen mit Parkscheibenregelung? Was soll bei der Variante der Vorteil sein?

Ich kenne es so, dass bei Parkscheibenregelung die Höchstparkdauer für E-Fahrzeuge nicht gilt. Das steht aber so nicht im Text.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

jhg
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Hier ist wohl eher die Höchstparkdauer gemeint, die nicht überschritten werden darf, deshalb immer Parkscheibe.

Wobei ich immer den Eindruck habe, das schreibt jemand, der keine Ahnung hat.
Und das gilt für die meisten Städte.
ID.3 1st Max

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Hier ist wohl eher die Höchstparkdauer gemeint, die nicht überschritten werden darf, deshalb immer Parkscheibe.
Vermute ich auch. Das macht aber an Parkplätzen mit Parkscheibe keinen Sinn, da somit die E-Fahrzeuge keinen Vorteil gegenüber den anderen Fahrzeugen haben - genau das aber der Fall sein soll.
Wobei ich immer den Eindruck habe, das schreibt jemand, der keine Ahnung hat.
Das wird das Problem sein. :D
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

jhg
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Und noch ein Hinweis.
In Sindelfingen darf man auch bis zum 31.12.2017 kostenfrei parken.

Und in Leonberg BW gilt kostenfreies Parken auf allen städtischen Parkplätzen ab 01.03.2017 bis 31.12.2020.
ID.3 1st Max

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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51688 Wipperfürth ist auch dabei.
Freimarken ja. Busspuren haben wir nicht.
Elektrisch unterwegs e-Up und bald ID3 und Smart Forfour EQ

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

DanielBoe
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Wie sieht es mit Bochum aus? Hier kann zumindest an den Ladesäulen kosten geparkt werden: http://www.stadtwerke-bochum.de/privatk ... itaet.html
Busspuren gibt es keine.

Wird eigentlich die Google Maps noch aktualisiert?

Dann gibt es noch Koblenz: http://www.mittelrhein-tageblatt.de/kob ... euge-44461

Peine und Dülmen ebenfalls, da habe ich aber gerade keine Quelle.
Elektromobilität ist Gegenwart und keine Zukunft! - danielboe.de - Blog: saving-volt.de

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Falls @stromer die Google Maps Karte noch aktualisieren mag:
In Northeim dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auch kostenlos parken.
Quelle
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