Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
Foenix hat geschrieben:1. Was ist mit "Herkunftsstaat" gemeint?
Kann ja aus meiner Sicht nur bedeuten, das Land, in dem der Wagen produziert wurde
Gutes Argument. Würde auch für die Smart ED aus Hambach gelten.
Anzeige

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
  • akoeni84
  • Beiträge: 254
  • Registriert: Mi 18. Mär 2015, 21:03
  • Wohnort: Jena
read
Foenix hat geschrieben:Da ich in wenigen Wochen meine neue ZOE anmelden werde, habe ich mir das EMoG und die dazugehörige Verordnung nochmal genau hinsichtlich der möglichen Kennzeichnung angesehen.

In der Verordnung steht in Artikel 1 Ziffer 2, dass im Auto-Kennzeichen hinten (hinter den Zahlen) ein "E" angehängt werden kann ("kann", nicht "muss", da alles nur "auf Antrag" passiert).

So weit, so gut. Oder auch nicht (siehe weiterer Text).

Wo ich aber noch nicht so richtig schlau draus werde, ist das Thema "blaue Plakette".

In der Verodnung steht unter Artikel 1 Ziffer 2 (Zitat):

"(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist."

Da stellen sich mir folgende Fragen:
1. Was ist mit "Herkunftsstaat" gemeint?
Kann ja aus meiner Sicht nur bedeuten, das Land, in dem der Wagen produziert wurde (bzw. besser: in dem der Hersteller sitzt). Nochmal: wir reden von der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, also geht es um Fahrzeuge, die hier in Deutschland zugelassen werden sollen, nicht um Fahrzeuge, die schon im Ausland zugelassen wurden und hier "nur" fahren wollen. Ergo wäre meine Zoe mit einer blauen Plakette zu Kennzeichnen, oder?
2. Wenn blaue Plakette, dann kein "E" im Kennzeichnen? Oder "E" zusätzlich zur blauen Plakette?
Ich lese die Verordnung zumindest so, dass die Kennzeichnung mit "E" im Kennzeichen erfolgt, wenn "deutsches" Auto ODER mit blauer Plakette, wenn "Ausländer".

Wie seht Ihr das? Habe ich was übersehen oder miss-interpretiert?

(Was ich in jedem Fall aber "gelernt" habe: "E" oder "blaue Plakette" ersetzt nicht die grüne Plakette nach der Feinstaubverordnung!)

Gruß
Foenix
Herkunftsstaat ist nicht das Land der Herstellung. Das was du da interpretierst ist der Begriff "Ursprungsland"
Vielmehr ist das der Staat aus dem das Auto angefahren kommt, um es mal ganz einfach zu beschreiben. Nach meiner Lesart wird für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge das E-Kennzeichen eingesetzt werden können. Für Fahrzeuge aus dem Ausland kann eine blaue Plakette vergeben werden.
Wenn man gern Vergünstigungen nutzen möchte, dann muss man sich gefallen lassen, dass die auch jemand überprüfen und Verstöße ahnden kann. Weiterhin obliegt es jeden selbst ob er in der Hochrechnung der Vergünstigungen die Unkosten übersteigt.
Insbesondere die oft geforderte Induktionsladung wird ohne eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen ein riesen Streitpotential herbeiführen.
Ich möchte friedlich im Schlaf sterben wie mein Opa. Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer.

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Bzgl. der Kennzeichnung habe ich es wie akoeni84 verstanden.


Die versprochenen Vergünstigungen müssen doch von jeder Gemeinde einzeln genehmigt werden.

Gibt es schon eine Gemeinde die Vergünstigungen genehmigt hat?
Vielleicht können wir das dann noch irgendwo sammeln (?).
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
Major Tom hat geschrieben:Gibt es schon eine Gemeinde die Vergünstigungen genehmigt hat?
Vielleicht können wir das dann noch irgendwo sammeln (?).
Hier vielleicht...

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Oh, danke.
Ist aber recht übersichtlich. :roll:
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Elektromobilitätsgesetz

oxygen
  • Beiträge: 1
  • Registriert: Do 8. Okt 2015, 15:54
read
Einen wesentlichen Aspekt vermisse ich bei der hier geführten Diskussion ein wenig: mit dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 26. September sind die Stellflächen an den Ladesäulen endlich Teil der Straßenverkehrsordnung und Verstöße können somit endlich auch durch die Parkraumüberwachung rechtssicher geahndet werden. Nicht berechtigte Fahrzeuge müssen somit mit einem Bußgeld rechnen oder werden u.U. sogar abgeschleppt. Damit gibt es nun endlich eine Rechtsgrundlage für Kommunen, gegen das Zuparken der Ladesäulen durch Verbrenner vorzugehen.

Natürlich wird es auch zukünftig ignorante Zeitgenossen geben, die sich nicht um ausgewiesene Beschilderungen kümmern (das sieht man ja auch jetzt schon am Bespiel Behindertenparkplätze), aber wenn die Kollegen ordentlich Knöllchen schreiben, gibt es vielleicht auch einen Lerneffekt...

Re: Elektromobilitätsgesetz

MarkusD
read
oxygen hat geschrieben:mit dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 26. September sind die Stellflächen an den Ladesäulen endlich Teil der Straßenverkehrsordnung ...
Das waren sie schon immer.
Eine zugeparkte Ladesäule auf Privatgrund fiel noch nie und fällt auch jetzt nicht darunter.

Selbst wenn bei der Einfahrt eines Supermarkt-Parkplatzes das Schild steht "Hier gilt die StVO", muß der Supermarktbetreiber tätig werden. Das Ordnungsamt macht nichts eben mit Verweis auf das Privatgelände des Supermarktbetreibers.

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
  • Elektrofix
  • Beiträge: 746
  • Registriert: So 22. Feb 2015, 16:05
  • Wohnort: Oldenburg (Oldb)
  • Hat sich bedankt: 9 Mal
  • Danke erhalten: 28 Mal
read
MarkusD hat geschrieben:… Eine zugeparkte Ladesäule auf Privatgrund fiel noch nie und fällt auch jetzt nicht darunter.
… Das Ordnungsamt macht nichts eben mit Verweis auf das Privatgelände des Supermarktbetreibers.
Das kenn ich auch anders. Die netten Damen und Herren von Ordnungsamt verteilen auch Knöllchen auf Privatparkplätzen. Irgendwie muss der Eigentümer da einen Deal mit denen haben.

Re: Elektromobilitätsgesetz

MarkusD
read
Elektrofix hat geschrieben:Irgendwie muss der Eigentümer da einen Deal mit denen haben.
Muß so sein.
Ich habe in Forchheim schon mal im Ordnungsamt angefragt, wegen der "Falschparker" im Parkhaus Kronengarten (mittlerweile ohnehin schnurz, wer da lädt - oder es versucht - ist selber schuld), das von den Stadtwerken (städtischer Betrieb, also sogar so halb-öffentlich) betrieben wird.
Da müßte ich mich an die Stadtwerke wenden, das gilt als Privatgrund, da machen sie nix.

Gruß
Markus

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Ich hab eine Frage... es gab ja immer wieder Probleme, wenn Betriebe ihren Mitarbeitern eine Lademöglichkeit anbieten wollten. Vorallem dann, wenn diese Betriebe auf Grund ihrer hohen Stromabnahme entsprechend subventioniert werden.

Jetzt hab ich irgendwann man irgendwo in einem (vorläufigen) Gesetztestext gelesen, dass das ganze vereinfacht werden sollte oder schon wurde, so dass diese Firmen das ohne Angst vor dem Finanzamt/Steuerbehörde machen können. Aber ich weiß weder, ob das schon gültige Gesetzteslage ist oder wo das steht ode, oder, oder...

Wer kann mir hier helfen???

Danke... Guy
Brauche dringend Hilfe! Wer weiß, wo ich Ladestationen für mein e-Piratenschiff finde? Anschluss und Leistung egal, ich nehme alles, außer einem dreiköpfigen Affen.

Antworten an:
Herrn Pirat
Guybrush Threepwood

Mêlée Island
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile