Elektromobilitätsgesetz

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Re: Elektromobilitätsgesetz

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umberto hat geschrieben:"Im Ausland erteilte Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden den inländischen gleichgestellt."
EU-Harmonisierung kann echt toll sein...seit einiger Zeit darf ich dadurch in Deutschland auch richtig geile Motorschirme mit französischer Zulassung fliegen, an die mit dem deutschen Bürokratiemonster im Traum nicht zu denken war 8-)
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
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Re: Elektromobilitätsgesetz

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Man muß die Globallabalisierung einfach für sich nutzen. :-)
Ich laß mir von Freunden auch immer gerne was aus Polen mitbringen, wenn was dort deutlich billiger ist (z.B. Kinderkleidung).

Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Spürmeise hat geschrieben:Demnach ist das Elektromobilitätsgesetz weiterhin nicht in Kraft ( "Die Verwaltungsvorschrift tritt dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.")
Das Elektromobilitätsgesetz ist doch bereits am 12.6.2015 in Kraft getreten:

https://www.bundesregierung.de/Content/ ... hluss.html
http://www.maslaton.de/news/Elektromobi ... raft--n359
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 5s0898.pdf

Neu scheint zu sein, dass der Anwendungsbereich auf die Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e (2- 3- und 4-rädrige Kraftfahrzeuge >45 km/h unterhalb PKW - allerdings nicht L6e (Twizy 45)) erweitert wurde. Das Gesetz tritt bereits am 31.12.2026 außer Kraft.

Ohne die begleitenden Verwaltungsvorschriften gibt es aber keinerlei Auswirkungen auf die reale Elektromobilitätssituation in Deutschland. Wenn die begleitenden Verwaltungsvorschriften irgendwann in Kraft treten, bleibt die evtl. Erteilung von "Sonderprivilegien" im Verantwortungs- und Kostenbereich jeder einzelnen Kommune.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Hallo Leute,
kleine Frage zum EMob-Gesetz:

ich bekomme nächste Woche mein Auto. Zulassung also ab 3.8.
Gibt es jetzt schon E-Schilder oder noch nicht?

Zulassung wäre beim Landratsamt Ludwigsburg. Weiss da jemand Bescheid?

Zugelassen wird es über das Autohaus, die wissen aber leider noch nichts von E-Schildern.
Daher wollte ich das gerne vorher sicher abklären.

Danke :-)
Ioniq 5 AWD (nach Kona, BMW i3, Nissan Leaf - nur mit EV unterwegs seit 2012)
Mein kleiner Umweltkrimi: Akku 2.0 - Energie für die Menschheit - https://www.bastel-bastel.de/blog/?p=2914

Re: Elektromobilitätsgesetz

Maverick78
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Soweit ich weiß, ist das Emob zwar in Kraft, aber die Ändereung der StVO fehlt noch.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Maverick78 hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist das Emob zwar in Kraft, aber die Ändereung der StVO fehlt noch.
Also dei Drucksachen 255/1 und 254/1sind am 10.7.15 vom Bundesrat beschlossen worden. Was Soll jetzt noch fehlen :?:
Von unserer Zulassungsbehörde bekomme ich zur Zeit keine Rückmeldung wann ich das E-Kennzeichen bekommen kann. :(

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Antwort des Landratsamt Ludwigsburg, Zulassungsstelle:

"dies Schilder gibt es noch nicht.
Es wurde in der Presse veröffentlicht, gesetzlich aber noch nicht verabschiedet."

Da weiss wohl die eine Behörde nicht was die andere tut:

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... dnung.html

Zitat:
Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Das gilt auch für die erforderliche Verordnung sowie eine entsprechende Verwaltungsvorschrift.
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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bastel42 hat geschrieben:Zitat:
Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Das gilt auch für die erforderliche Verordnung sowie eine entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Der Änderung der STVO wegen der eigentlich in Frage kommenden Verkehrszeichen an Ladesäulen etc., wurde nur mit Änderungen zugestimmt:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 55-15.html

"In der Praxis wird die Zustimmung häufig nur nach Maßgabe bestimmter Änderungen erteilt. Die Verordnung kann dann nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist nicht möglich."

Ich verstehe das so, dass der Bundestag diesen Änderungen erst zustimmen muss (falls er dazu gewillt sein sollte).

Übrigens diese Mini-Seite der Bundesregierung:
enthält mindestens zwei weitere Fehler:
  • das Gesetz ist bis 2026 und nicht bis 2030 befristet
  • der Twizy (mit Versicherungskennzeichen hinten) wird vom EmoG nicht berücksichtigt (gilt nicht als "elektrisch betriebenes Fahrzeug", das z.B. an Stromladesäulen stehen darf)
Zuletzt geändert von Spürmeise am Do 30. Jul 2015, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Da sieht man die Qualitätsarbeit unserer Behörden...

Ist das zu Provokativ? Meine Anfrage an www.bundesregierung.de:

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Ihrer Webseite ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft.
Laut Landratsamt ist das Gesetz noch nicht in Kraft.

Gerne würde ich nächste Woche mein Elektroauto zulassen, allerdings mit einem E-Kennzeichen.

Ich bitte um kurze Rückmeldung ob die Aussage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de korrekt ist und ich beim Landratsamt auf ein E-Kennzeichen bestehen kann.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
ans KBA habe ich auch gleich mal gemailt. Ist ja nicht mehr lange hin bis nächste Woche. Und ein E-Kennzeichen will ich dann schon auch...


:mrgreen:
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Re: Elektromobilitätsgesetz

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Endlich jemand der sich auskennt und das auch einem Laien erklärt :-)
Das KBA hat geantwortet:
in Folge des Elektromobilitätsgesetzes (Emog) sind die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften anzupassen. Dies erfolgt durch die 50.Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Hierdurch soll u. a auch die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge geregelt werden.

Die genannte Verordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft. Ein genauer Termin hierfür ist noch nicht bekannt. Voraussichtlich erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I ca. Mitte August 2015.
Bin also 2-3 Wochen zu früh. Naja, gibts ein normales Nummernschild...
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